Roaminggebühren sparen | Fragen und Fakten zum Telefonieren im Ausland

Achtung Roaminggebühren beim Surfen und Telefonieren im Ausland In diesem Beitrag beantworten wir wichtige Fragen rund ums Thema Roaminggebühren bei Reisen ins Ausland. Was in den Achtzigern noch Zukunftsvision war, ist heutzutage Realität: Im digitalen Zeitalter können wir rund um den Erdball miteinander kommunizieren. Die Technik des Roamings macht es für Verbraucher möglich, das Smartphone auch während eines Aufenthaltes im Ausland über die dortigen Telefonnetze zu nutzen. Dies hat aber seinen Preis – in Form von Roaminggebühren. Telefonate, SMS oder Datennutzung während der Reise sind zwar problemlos möglich, kann aber auch teuer werden – dies muss aber nicht sein.

Rechtzeitige Recherche und Organisation der Datennutzung im Ausland sind das A und O bei der Reiseplanung. Innerhalb der EU sind die Roaminggebühren inzwischen abgeschafft, aber auch hier gibt es Ausnahmen und Grenzen. Auch für Reisen ins nichteuropäische Ausland gibt es verschiedene Möglichkeiten, lästige Roaminggebühren in Grenzen zu halten. Das Roaming in Flugzeugen und auf Schiffen ist ein Sonderfall. All diese verschiedenen Situationen haben wir recherchiert und in einem Fragenkatalog zusammengestellt:

 

Was bedeutet Roaming?

Der Begriff „Roaming“ kommt aus dem englischen Sprachraum. „To roam“ bedeutet „herumwandern, umherstreifen, streunen”. Die Übersetzung trifft die praktische Bedeutung im Mobilfunkbereich auf den Punkt. Denn Roaming bedeutet, dass man bei der Nutzung mobiler Endgeräte wie z. B. Smartphone oder Tablet das Netz des jeweiligen Aufenthaltslandes nutzt, d. h. man wandert quasi zwischen dem deutschen und dem ausländischen Netz.

Roaming beinhaltet die Funktionen:

Mobiles Telefonieren

SMS schreiben

Mobiles Surfen

 

Was sind Roaminggebühren?

Die Nutzung fremder Mobilfunknetze ist mit Mehrkosten verbunden, den sogenannten Roaminggebühren. Der Grund liegt auf der Hand: Statt des heimischen Netzes, für welches man monatlich Mobilfunkgebühren bezahlt, werden beim Roaming Funktionen und Dienste ausländischer Netzanbieter in Anspruch genommen. Für diese Leistungen zahlt man Roaminggebühren.

Das mobile Endgerät wählt sich im Ausland in der Regel in das stärkste, nicht in das günstigste Netz ein. Dies kann unter Umständen hohe Kosten verursachen. Grundsätzlich gilt deshalb: Wer Ländergrenzen überschreitet, sollte die automatische Netzwahl seines Smartphones deaktivieren.

Roaminggebühren entstehen immer dann, wenn das Smartphone mit einem ausländischen Mobilfunknetz verbunden ist – egal, ob man angerufen wird, eine SMS schreibt oder das mobile Internet nutzt. Wenn man aus Deutschland ins Ausland anruft, ist das hingegen kein Roaming.

Außerhalb der Europäischen Union verlangen Mobilfunkanbieter fast immer erhebliche Aufpreise für das Roaming. Das gilt nicht nur, wenn man telefoniert oder SMS schreibt, sondern auch, wenn man angerufen wird oder SMS empfängt.

Reduzieren lässt sich die Roaminggebühr durch die Nutzung von gratis WLAN-Netzwerken, wie sie von vielen Hotels, Flughäfen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Wer sparen will, verzichtet außerdem auf Anwendungen, die besonders viel Volumen beanspruchen, beispielsweise Streaming-Apps für Musik und Videos.

 

Wie ist das Roaming innerhalb der EU geregelt?

Seit dem 15. Juni 2017 ist das Roaming innerhalb der EU gebührenfrei. Das bedeutet, es fallen für Telefonate, SMS und Datennutzung keine zusätzlichen Roaminggebühren mehr an.

Die neue EU-Roamingverordnung gilt für insgesamt 31 Länder: In den 28 Mitgliedsländern der EU und im erweiterten Europäischen Wirtschaftsraum mit Liechtenstein, Island und Norwegen gilt die roamingfreie Zone. In anderen europäischen Ländern, die nicht im EU-Vertrag sind, fallen Gebühren an.

Vorsicht geboten ist speziell in kleinen Staaten wie San Marino oder Andorra, der Isle of Man oder dem Sonderfall Vatikanstaat. In diesen Ländern ist es abhängig vom jeweiligen Mobilfunkanbieter, ob eine Roaminggebühr erhoben wird oder nicht.

Wer einen älteren Vertrag mit einem Mobilfunkbetreiber hat, welcher Roamingdienste in der EU vor 2017 einschloss, so wurde dieser automatisch in einen „Roam like at home“ umgewandelt. Das bedeutet, für Roaming bezahlt man Inlandspreise. Bei allen neuen Mobilfunkverträgen ist Roaming zu Inlandspreisen Standard.

 

Gibt es beim kostenlosen EU-Roaming Obergrenzen?

Beim EU-Roaming zu Inlandspreisen gibt es für Anrufe und SMS keine Volumenbeschränkungen, aber es existieren – je nach Mobilvertrag – Grenzen für die Datennutzung. In einigen Fällen muss man für Datenmengen, welche ein angemessenes Roamingvolumen zu Inlandspreisen übersteigen, einen Roamingaufschlag in Höhe der EU-weiten Obergrenze für Vorleistungsentgelte bezahlen.

Aktuell (Stand 2019) beläuft sich diese Zuzahlung auf 4,50 Euro pro GB. Dieses Entgelt ist der Höchstpreis, welcher der heimische Anbieter einem ausländischen Betreiber für die genutzten Daten-Roaming-Dienste zu entrichten hat.

 

Was bedeutet alternativer Roamingtarif?

Alternativer Roamingtarif ist die Bezeichnung für einen Mobilfunktarif, der meist schon vor 2017 abgeschlossen oder verlängert wurde, bei dem ein sogenanntes EU-Paket enthalten ist oder nachträglich zum bestehenden Vertrag dazu gebucht wurde. Ein alternativer Roamingtarif beinhaltet ein beschränktes Kontingent an Freiminuten und Datenvolumen.

Vorsicht! Wenn der aktuelle Mobilfunktarif ein EU-Paket beinhaltet oder ein EU-Paket ergänzend dazu gebucht wurde, greifen die Konditionen des alternativen Roamingtarifs – nicht die der neuen Roamingverordnung! Das bedeutet, dass man die im Paket enthaltenen Freieinheiten und das enthaltene Datenvolumen nutzt. Sind die Freieinheiten oder das Datenvolumen aufgebraucht, entstehen zusätzliche Gebühren, über die man bei Einreise per SMS vom Mobilfunkanbieter informiert wird. Dies bedeutet, das „Roam like at home“-Prinzip (RLAH) greift in diesem Fall nicht. In diesem Fall sollte man den Anbieter kontaktieren, dieser ist verpflichtet, auf das kostenlose Roaming (RLAH) umzustellen.

 

Was bedeutet regulierter EU-Tarif?

Ein regulierter EU-Roamingtarif war auch schon vor der Befreiung der Roaminggebühren innerhalb der EU eine gute Möglichkeit, Kosten zu sparen. Dies bedeutet, man kann im EU-Ausland Inlandskonditionen nutzen. Dabei entstanden auch vor 2017 – eine angemessene Nutzung („Fair-Use-Policy”) vorausgesetzt – keine zusätzlichen Roamingebühren für die Nutzung von Roamingdiensten (Telefonieren, SMS und Datenverbindungen).

Mit der Nutzung eines regulierten EU-Roamingtarifs muss der User der Anwendung den Regelungen der angemessenen Nutzung („Fair-Use-Policy”) zustimmen. Dies gilt für insgesamt 4 Monate.

Bei einer nachgewiesenen missbräuchlichen Nutzung oder einem fehlenden Nachweis von stabilen Bindungen an Deutschland behält sich der Anbieter vor, Aufschläge zu erheben.

 

Warum ist ein regulierter Tarif fast immer besser?

Der alternative EU-Tarif war früher ein Vorteil, seit 2017 ein Nachteil: Viele Anbieter bieten im Rahmen des alternativen Auslandstarifs Konditionen wie z. B. 100 kostenlose Freiminuten und 100 MB im EU-Ausland. Danach entstehen z. T. hohe Gebühren. Diese Regelung ist seit der Abschaffung der EU-Roaminggebühren ein drastischer Nachteil, denn die EU hat seit 2017 unbegrenztes Telefonieren und Surfen vorgeschrieben.

Ein alternativer Roamingtarif kann in wenigen Ausnahmefällen besser sein als der regulierte EU-Tarif: z.B. wenn die Alternative auch in der Schweiz gilt und man sich häufig in der Schweiz aufhält.

Unser Tipp: Beabsichtigt man eine Reise in ein EU-Land, sollte man den Mobilfunkanbieter kontaktieren und sich erkundigen, ob ein regulierter oder ein alternativer EU- Tarif im Vertrag enthalten ist.

Wer einen alternativen Tarif nutzt, sollte den Mobilfunkanbieter über den Start von RLAH bei einer Reise ins EU-Ausland informieren. So hat man jederzeit die Möglichkeit, kostenlos in einen regulierten Roamingtarif zu wechseln. Der Anbieter muss den Vertrag kostenlos umstellen.

 

Was bedeutet die Fair-Use-Regelung?

Die “Fair-Use-Policy“ ist eine Klausel, die Provider vor Missbrauch schützt: Datentarife in der Bundesrepublik sind vergleichsweise teuer. In einigen anderen EU-Ländern sind Tarife mit hohem Datenvolumen deutlich günstiger als in Deutschland (z. B. in Österreich). Da erscheint es sinnvoll, sich einen österreichischen Tarif zu buchen und diesen dann in Deutschland zu nutzen. Mit diesem würde man so in Deutschland „roamen“, da man sich nicht über das ausländische, sondern über das deutsche Netz einwählt.

Um dies zu verhindern, haben die Netzbetreiber die sogenannte “Fair-Use-Regelung“ eingeführt. Sie greift immer dann, wenn man den gebuchten Tarif über mehrere Monate intensiv im Ausland nutzt. Man spricht in diesem Fall von einer „exzessiven oder dauerhaften Roamingnutzung“. So werden zusätzliche Gebühren für SMS, Telefonieren und Daten erhoben, wenn der User nicht nachweisen kann, dass er sich aus einem triftigen Grund, beispielsweise berufsbedingt über einen längeren Zeitraum hinweg im Ausland aufhält.

Die Gebühren, welche die Anbieter erheben können, sind allerdings begrenzt: Für Anrufe ist die Obergrenze aktuell bei 3,2 Cent pro Minute und für SMS bei 1 Cent. Die Nutzung der mobilen Daten beträgt zusätzlich bis zu 9,16 Euro pro Gigabyte. Bis zum 1. Januar 2022 soll diese Obergrenze gesenkt werden.

Mobilfunkanbieter dürfen dem Anschlussinhaber bei Überschreitung der Fair-Use-Grenze weiterhin Roamingzuschläge für Anrufe, SMS und Datenverbrauch in Rechnung stellen. Durch diese Regelung soll die permanente Nutzung eines billigeren ausländischen Tarifs im Heimatland unterbunden werden.

Ist jeder Tarif roamingfähig?

Grundsätzlich kann man jeden Tarif auch im Ausland nutzen, solange der Anbieter dies nicht eindeutig einschränkt. In so einem Fall würden Roaminggebühren entstehen. Einige wenige Mobilfunkanbieter bieten Tarife an, die im Ausland nicht funktionieren.

Vorsicht: Diese „Nationaltarife“ sind in einigen Fällen günstiger, allerdings ist damit der Datenkonsum im Ausland nur per WLAN nutzbar. Falls der Anbieter nicht auf eine solche Einschränkung hinweist, ist der Handytarif grundsätzlich roamingfähig. Es kommt aber auch darauf an, ob der zuständige Mobilfunkbetreiber eine Roamingkooperation mit dem Reiseland hat.

Fast alle Handyverträge lassen sich nahezu weltweit nutzen. Im Gegensatz zu Festverträgen funktionieren deutsche Prepaidkarten nicht in allen Ländern.

Vorsicht: Kunden einiger Mobilfunkanbieter können das Handy in den ersten Wochen nach Vertragsabschluss nicht im Ausland nutzen. Manche Anbieter sperren die Auslandsnutzung für einige Wochen, um Betrugsfällen vorzubeugen. Überliest man den Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), kommt es schnell zu großer Verunsicherung, wenn das Smartphone im Ausland nicht funktioniert.

Die eingebaute Sperre ist von einem technisch bedingten Ausfall kaum zu unterscheiden. Ein Anruf beim Mobilfunkanbieter oder eine Nachricht im Kundenforum schafft Klarheit, so kann man das Handy auch vor Ablauf der Frist für den Aufenthalt im Ausland freischalten lassen.

 

Was bedeutet RLAH?

RLAH ist das englische Kürzel „Roam like at home“. Das bedeutet, Mobilfunkkunden können EU-weit mobil telefonieren, SMS senden und surfen wie bei sich zu Hause.

Seitdem ab 2017 alle Gebühren für Surfen, Telefonieren und SMS-schreiben auf Reisen in andere Länder der EU entfallen sind, werden bestehende oder neue Verträge, welche Roamingdienste umfassen, in einen „Roaming wie zu Hause“ (RLAH)-Vertrag umgewandelt.

 

Gelten die neuen Regeln für Roaming innerhalb der EU auch für Prepaid-Karten?

Nicht nur Handykunden mit dauerhaften Verträgen, sondern auch Nutzer von Prepaidkarten können im Ausland telefonieren. Noch vor ein paar Jahren mussten hierfür umständlich Zusatzverträge abgeschlossen werden.

Innerhalb der EU haben die Inlandspreise nach dem Prinzip “Roam like at Home“ auch für Prepaidnutzer im Reiseland Gültigkeit.

Ein Vorteil der Prepaidkarte ist, dass – im Unterschied Vertragstarifen – nur verbraucht werden kann, was zuvor auch als Guthaben aufgeladen wurde. Ist das Guthaben verbraucht, kann es wieder aufgefüllt werden.

 

Was muss ich bei der Handynutzung in Grenzbezirken beachten?

Ist man in grenznahen Gebieten unterwegs, beispielsweise im Schwarzwald, am Bodensee, oder im Zittauer Gebirge, sind die nächsten Nachbarstaaten nicht weit. Funkwellen machen vor Landesgrenzen nicht Halt. So kann es vorkommen, dass sich das Handy in Grenznähe in ein Netz des jeweiligen Nachbarlandes einwählt, auch wenn man sich noch auf deutschem Gebiet befindet.

Abhilfe ist möglich, indem man das gewünschte Mobilfunknetz manuell auswählt, anstatt sich auf die voreingestellte automatische Netzwahl zu verlassen. Wie das funktioniert, kann man der Bedienungsanleitung des Smartphones oder Handys entnehmen. Wählt man manuell das eigene deutsche Handynetz aus, so wird sich das Telefon auch nach einem Netzverlust nicht bei einem anderen Betreiber einbuchen. Optional erscheint eine Liste verfügbarer Netze oder die Aufforderung, den gewünschten Betreiber auszuwählen.

 

Was muss ich bei Reisen außerhalb der EU beachten?

Will man in Ländern außerhalb des kostenlosen EU-Roamings telefonieren oder im Internet surfen, sollte man sich beim zuständigen Provider nach speziellen Optionen erkundigen. Besonders für Kurzreisen sind sogenannte Tages- oder Wochenpässe sinnvoll. Diese beinhalten Laufzeiten von 24 Stunden bis zu 7 Tagen und verursachen über den Paketfestpreis hinaus keine weiteren Kosten.

Allerdings sollte man sich genau merken, zu welchem Zeitpunkt die Option ausläuft. Surft, simst oder telefoniert man danach weiter, dann greift wieder der Standardauslandspreis – es kann dann unerwartet teuer werden. Bei der Wahl eines Tagespasses muss man außerdem überprüfen, ob dieser tatsächlich volle 24 Stunden oder immer nur bis Mitternacht gilt, selbst wenn man ihn erst um 23 Uhr gebucht hat.

Wer außerhalb der EU öfter telefoniert oder im Internet surfen möchte, erkundigt sich am besten bei seinem zuständigen Provider den bestehenden Optionen.

Bei längeren Reisen in Länder außerhalb der EU bietet sich eine SIM-Karte des jeweiligen Reiselandes an.

 

Wie hoch sind die Roaminggebühren in Flugzeugen und auf Schiffen?

Die neue EU-Regelung des kostenlosen Roamings gilt ausschließlich für die Nutzung eines Netzbetreibers vom EU-Festland, meist auch auf Flüssen oder entlang von Küsten, wenn sich das Handy in ein terrestrisches Mobilfunknetz einbucht. Wird das Netz an Bord eines Schiffes oder eines Flugzeuges genutzt, gelten auch innerhalb des EU-Raums andere Preise. Auch bei der Nutzung einer Satellitenverbindung gelten abweichende Preise und nicht die regulierten Preise für Roaming.

An Bord von Schiffen und Flugzeugen herrschen eigene Regeln, welche unübersichtlich und nicht standardisiert sind – und die Handyrechnung in schwindelerregende Höhen treiben können. Will man auf einem Kreuzfahrtschiff oder im Flugzeug telefonieren oder Datenvolumen nutzen, muss man also weiterhin mit hohen Kosten rechnen.

Handy-User auf Schiffen oder im Flugzeug haben zwei Möglichkeiten, entweder die Nutzung des Netzes per Satellit oder per WLAN. Satellitenroaming ist extrem teuer, die Datenverbindungen können Kosten von bis zu 30 Euro pro MB verursachen.

Der von einigen Providern angebotene „Datenkosten-Airbag“, welcher bei einem Kostenlimit automatisch eine Trennung der Verbindung vollzieht, greift hier nicht. Dieser Schutzmechanismus gilt ausschließlich für Datenverbindungen an Land und am Boden.

 

Was sind die Vorteile ausländischer SIM-Karten?

Als Alternative zum Auslandstarif des eigenen Anbieters bietet sich – speziell für längere Aufenthalte in ein Land außerhalb der EU – an, auf einen Tarif eines Mobilfunkanbieters vor Ort auszuweichen. Das bedeutet, eine SIM-Karte eines günstigen Anbieters vor Ort zu erwerben. Hierfür kann man im Urlaubsland in einen Handyshop gehen und Prepaid-Karte kaufen. Diese Karte ist sofort einsetzbar.

Vorteilhaft ist es, im Rahmen der Reisevorbereitung eine SIM-Karte des Ziellandes zu bestellen und nach Hause liefern zu lassen. Die Anmeldung übernimmt dann der Anbieter. Bei der Ankunft im Reiseland muss nicht mehr auf die Aktivierung gewartet werden. Wenn die SIM-Karte ein Startguthaben enthält, kann man sofort nach der Ankunft günstig im ausländischen Mobilfunknetz telefonieren. Die neue Rufnummer kann man schon vor Reiseantritt allen Freunden und Bekannten mitteilen. Ein weiterer Vorteil ist, man sich vorab über die Geschäftsbedingungen und die Tarife der Anbieter informieren. Sprachbarrieren beim Kauf vor Ort entfallen ebenfalls.

Wer mehrere Länder bereist, sollte sich die Anschaffung einer „Welt-SIM-Karte“ überlegen. Diese Traveller-SIM-Karten gelten in über 170 Ländern.

Bei den ausländischen SIM-Karten handelt es sich ausschließlich um Prepaid-Karten. Diese müssen vor der Reise mit ausreichend Guthaben aufgeladen werden

Muss man für ein MB Datenvolumen über die deutsche Handykarte nicht selten mehrere Euro bezahlen, betragen die Kosten für das gleiche Datenvolumen auf einer ausländischen Prepaid-Karte teilweise nur wenige Cent. Zusätzlich hat man hier oft auch mehr Datenvolumen zur Verfügung. Aus diesem Grund lohnt sich eine solche Karte auch innerhalb der EU.

Vereinzelt gibt es Handytarife, deren Nutzung außerhalb Deutschlands gar nicht möglich ist: Auch in diesem Fall kann man zur ausländischen Prepaid-SIM greifen.

 

Zuhause habe ich LTE Geschwindigkeit, gilt das auch im Ausland?

Nein! Die Beibehaltung der Geschwindigkeit der Datenübertragung im Ausland ist nicht gewährleistet. Das Handy wählt sich bei dem jeweiligen Partnerunternehmen des Anbieters ein. So kann es vorkommen, dass die Geschwindigkeit langsamer wird.

 

Warum kann die Mailbox zur Kostenfalle werden?

Eine große Kostenfalle bei Aufenthalten außerhalb der EU ist die Mailbox. Provider realisieren die Mailboxfunktion durch eine Rufumleitung auf die spezielle Mailboxrufnummer, die im deutschen Netz registriert ist.

Bei Anrufen, die zur Mailbox umgeleitet werden, bezahlt der Anrufer aus Deutschland ausschließlich die Gebühren bis zur Landesgrenze. Für die Verbindung ins Ausland und die Weiterleitung auf die Mailbox des heimischen Mobilfunkanbieters muss der angerufene Gesprächsteilnehmer aufkommen. Bei der Umleitung auf die Mailbox gibt es die Option einer bedingten oder einer absoluten Rufumleitung.

Eine bedingte Umleitung (nur bei besetzt, Nichterreichbarkeit oder Nichtentgegennahme) ist nicht empfehlenswert. Dabei werden Gespräche auf Kosten des Angerufenen ins Ausland weitergeleitet und von dort aus – zum teilweise sehr teuren Roamingpreis – wieder zurück nach Deutschland geleitet. So bezahlt der User doppelt.

Sparsamer ist die absolute Rufumleitung. Diese setzt voraus, dass der Kunde selbst nicht unmittelbar erreichbar sein muss. Bei der absoluten Rufumleitung werden die Gespräche nicht ins Ausland weitergeleitet, sondern erreichen schon in Deutschland direkt die Mailbox. Ankommende Gespräche sind bei dieser Variante kostenlos, da der Anrufer sie bezahlen muss. Der Kunde im Ausland kann dann regelmäßig aus dem Ausland die Mailbox abhören. Für das Abhören der Mailbox gelten die üblichen Roaminggebühren. Auch SMS werden bei der „absoluten Rufumleitung“ ins Ausland weitergeleitet.

Auch ein Ausschalten der Rufumleitung zur Mailbox ist möglich. Dann ist man im Ausland nur dann erreichbar, wenn man im Netz eingebucht ist. Bezahlt werden müssen dann aber nur die Telefonate, welche man unmittelbar annimmt.

Das Abhören der Mailbox über die Kurzwahlnummer des Netzbetreibers ist nur innerhalb Deutschlands und der EU unproblematisch. Im nichteuropäischen Ausland muss beim Abhören die vollständige Rufnummer mit Auslandsvorwahl gewählt werden und zusätzlich ein PIN eingegeben werden.

Eine noch größere Kostenfalle als die Aktivierung der Mailbox ist die Anrufweiterleitung des heimischen Festnetzanschlusses auf das Handy. Hier zahlt der Anrufer zwar „nur“ die Kosten für die Verbindung mit dem Festnetzanschluss. Aber die Kosten für die Rufumleitung aufs Handy im Ausland muss der Reisende tragen – und dies kann extrem teuer werden.