Kreditkarte weg – Was tun?

Was tun wenn die Kreditkarte weg ist - Kartensperr-Notruf kontaktieren Trotz der Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen kommt es immer wieder vor, dass die Kreditkarte verloren geht oder einem Diebstahl zum Opfer fällt. Ist die Kreditkarte weg, so ist es ist es wichtig, durchzuatmen und Ruhe zu bewahren, dann aber schnell zu handeln, um größere Schäden abzuwenden. Hier einige Tipps, wie man im Notfall souverän handelt – aber auch vorbeugen kann, um einen Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte aus Leichtsinn zu verhindern:

 

Kreditkarte weg – was tun? Sofortige Sperrung

Wenn eine Kreditkarte gestohlen wird oder verloren geht, hat die Kartensperrung oberste Priorität. Stellt man fest, dass die Kreditkarte wirklich weg und nicht nur verlegt ist, zählt jede Minute. Es gibt einen internationalen Sperrnotruf:

Die Nummer +49 116 116 ist weltweit erreichbar, diese Hotline ist rund um die Uhr besetzt. Diese Nummer sollte man sich merken, im Handy speichern oder immer im Geldbeutel parat haben.

Außerdem bieten Banken und Kreditkartenanbieter spezielle Sperrhotlines an, welche im Notfall kontaktiert werden können. Dabei ist zu beachten, dass beim Kartenverlust im Ausland die +49 (Vorwahl von Deutschland) vorgewählt werden muss.

 

Kartensperr-Notruf – Die wichtigsten Nummern

Alle Geldkarten+49 116 116
Debit Karten+49 1805 021021
VISA-Card+1410 5819 994
MasterCard+1636 7227 111
Diners Club+1303 7991 504
American Express+49 699 797 2000

 

Benötigte Daten zur Kartensperrung

Name des Kontoinhabers
Kontonummer
Datum und Uhrzeit des Verlustes
Ort

Falls die gesperrte Karte wieder auftauchen sollte und sie nicht gestohlen, sondern nur verlegt wurde, kann man die Karte mit der Notrufnummer des entsprechenden Kreditkartenabieters auch wieder entsperren lassen.

Zusätzlich zur Kartensperrung ist es wichtig, sich bei Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte bei dem kontoführenden Institut zu melden. So ist das Vorkommnis offiziell beim Kartenanbieter registriert und kann vor Ort bearbeitet werden.

Hinweis: Der Anruf zur Sperrung der Karte kann in einigen Fällen zusätzliche Gebühren verursachen.

Die Karte ist gesperrt – was dann?

Auch wenn die Kreditkarte zeitnah gesperrt wurde, bleibt bei den betroffenen Kartenbesitzern erstmal ein wartendes Bangen. Haben Kriminelle schon Missbrauch betrieben? Sind schon Verluste entstanden? Was man als Betroffener machen kann, ist die Kreditkartenabrechnungen genau zu prüfen, um einen Missbrauch der Karte festzustellen und entsprechend agieren zu können.

Wer Schäden oder missbräuchliche Abbuchungen sofort bei der Bank oder dem Kreditkartenanbieter meldet, vermeidet, dass man dafür eventuell selbst haften muss.

Fakt ist, dass Schäden nach der Sperrung nicht mehr dem rechtmäßigen Besitzer der Kreditkarte zulasten gelegt werden. Bei Verfügungen, die im Zeitraum zwischen dem Diebstahl und der Sperrung stattgefunden haben, wird der Karteninhaber an den Kosten beteiligt.

Seit Januar 2018 liegt die Haftungsobergrenze für den Kartenmissbrauch gemäß der EU-Zahlungsdiensterichtlinie bei 50 Euro, statt der bisherigen 150 Euro. Einige Anbieter weichen per Kulanz von dieser Richtlinie ab und verzichten in einigen Fällen wird komplett auf die Beteiligung des Kunden. Dieses Entgegenkommen gilt nicht bei Verletzungen der Sorgfaltspflicht.

Fast alle Banken und Kreditkartenunternehmen bieten Serviceleistungen zur Ersatzbeschaffung an. Aber: Bis die Ersatzkarte im Reiseland zur Verfügung steht, vergehen auch im Eilverfahren mindestens ein paar Tage. Dieser Service verursacht Gebühren in Höhe von bis zu 100 Euro. Hat der Reisende keine Ersatzzahlungsmittel zur Verfügung, bieten einige Kartenanbieter einen Notfallbargeld-Service.

 

Kreditkartendiebstahl unbedingt bei der Polizei anzeigen

Abgesehen von der sofortigen Sperrung durch den Anruf beim Sperrnotruf und der Information der Bank bzw. des Kreditkartenanbieters muss – im Fall eines Diebstahls – unbedingt eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erfolgen.

Eine Kopie des polizeilichen Protokolls sollte zur Weitergabe an den Kartenanbieter verlangt werden. Die Anzeige kann als Nachweis für die Bank oder das Kreditkarteninstitut gelten, damit der Geschädigte das Geld zurückerstattet bekommt.

Durch die Anzeige bei der Polizei wird die Karte im KUNO-Sperrsystem eingetragen, was den Dieben das Einkaufen in verbundenen Geschäften verhindert.

 

Ersatzzahlungsmittel im Reisegepäck sind wichtig

Ist die Kreditkarte weg, besteht zwar die Möglichkeit, eine Notfall- oder Ersatzkarte im Ausland beim Kreditkartenanbieter anzufordern. Dies ist einerseits mit nicht unerheblichen Gebühren verbunden und dauert in der Regel mehrere Tage.

Empfehlenswert ist eine zweite Kreditkarte oder eine EC-Karte im Reisegepäck. Kreditkarten haben weltweit eine höhere Akzeptanz als EC-Karten.

Unser Tipp: Wer schon im Besitz einer Kreditkarte ist, kann sich bei einigen Anbietern eine kostenlose Kreditkarte als zusätzliche Reisekreditkarte zulegen. Diese Reisekreditkarten sind gebührenfrei und in der Anschaffung kostenlos. Impliziert ist außerdem ein gebührenfreies Girokonto, welches man als Reisekonto verwenden kann.

Reiseschecks eignen sich ebenfalls als Ersatzzahlungsmittel bei Kreditkartenverlust auf Reisen. Als „Hauptzahlungsmittel“ sind Reiseschecks aufgrund anfallender Gebühren eher ungeeignet. Sie werden aber bei Diebstahl sofort ersetzt und eignen sich deshalb hervorragend für die „Ersatzbank“, falls die Kreditkarte gestohlen wird oder verloren geht.

Eine Notreserve Bargeld dabei zu haben, kann im Notfall auch kurzfristig überbrücken. Hier sollte man das Nutzen-Risiko-Verhältnis abwägen. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, mitgeführtes Bargeld für Notfälle an einem sicheren Ort, z.B. dem Hotelsafe aufzubewahren.

 

Vorbeugen ist Pflichtprogramm

Um erst gar nicht in die Situation eines Kreditkartendiebstahls zu kommen, ist es erforderlich, einige Sicherheitstipps zu beachten.

Wichtig ist es, PIN und Kreditkarte getrennt voneinander aufzubewahren. Bestenfalls speichert man die PIN im Gedächtnis.

Die Kreditkarte sollte stets gut verstaut sein und der Geldbeutel nicht sichtbar aufbewahrt werden, am besten in einem Bauchbeutel. Hosentaschen oder gar Rucksäcke sind ungeeignet und bieten Dieben quasi eine Einladung.

Die Notfallnummern des Sperrnotrufs, der zuständigen Bank und der örtlichen Polizeidienststelle sollte man immer in greifbarer Nähe aufbewahren bzw. im Handy speichern!

Beim Geldabheben an Automaten wird das Diebstahlrisiko und auch die Wahrscheinlichkeit eines Überfalls verringert, wenn man Automaten meidet, die in dunklen Gassen und unbelebten Gegenden aufgestellt sind. Am sichersten sind Kartenterminals in Banken, oder an belebten Plätzen bzw. Einkaufszentren.

Beim bargeldlosen Bezahlen mit der Kreditkarte z. B. in einem Restaurant ist darauf zu achten, die Kreditkarte nicht aus der Hand zu geben. Beim Einlesen durch das Personal immer in Sichtweite im Auge behalten.