Geoblocking – Das digitale Schutzschild für Geldkarten

Durch das sogenannte Geoblocking werden Geldkarten vor Missbrauch im Ausland geschützt Wenn Sie Ausland unterwegs sind und Geldkarten im Reisegepäck haben, müssen Sie sich mit dem Thema Geoblocking auseinandersetzen. Sonst kann es passieren, dass Sie beim Geld abheben oder bei der Kartenzahlung im Urlaub eine unangenehme Überraschung erleben. Die Sperrung von Geldkarten im Ausland durch den Anbieter ist heutzutage eine gängige, sicherheitsprophylaktische Maßnahme. Was Sie über das Thema Geoblocking wissen sollten, haben wir in folgenden Abschnitten kurz und bündig erklärt:

 

Was versteht man unter Geoblocking?

Per Definition versteht man unter dem Begriff Geoblocking eine Technik zur geografische Sperrung von digitalen Dienstleistungen durch den Anbieter.

Ursprünglich war Geoblocking eine im Internet eingesetzte Technik zur regional begrenzten Sperrung von Internetinhalten durch den Anbieter.

Aufbauend auf dem gleichen technischen Prinzip haben Banken und Kreditkarteninstitute das Geoblocking als Sicherheitslösung etabliert. Ziel ist es, die Nutzung der Geldkarte in bestimmten Ländern zu unterbinden und dadurch Kartenkopien wie z. B. bei der Betrugsmasche Skimming zu verhindern.

Die Sperrung von Geldkarten durch Geoblocking stellt eine Art „digitales Schutzschild“ dar. Das bedeutet eine legale, gesetzlich abgesicherte Maßnahme zum Schutz des Karteninhabers vor Missbrauch der betreffenden Karte im Ausland.

 

Welche Geldkarten sind vom Geoblocking betroffen?

Die „schärfsten Kriterien“ fürs Geoblocking findet man bei den Girocards (EC-Karten). Aber auch ein großer Teil der Kreditkartenanbieter nutzen diese Möglichkeit.

Einige Kreditkartenanbieter verzichten komplett auf die Sperrung der Karten. Im Zuge der Globalisierung gibt es einen immer größer werdenden Kundenstamm, der oft international unterwegs ist und die ständige Freischaltung immer wieder einen Aufwand bedeutet. Trotzdem sperren viele Anbieter von Kreditkarten ihre Karten oder versehen sie mit einem geringen Verfügungslimit.

Wichtig!

Vergewissern Sie sich bei Ihrer Bank oder dem Kartenanbieter ob und in welchen Umfang Ihre Karte dem Geoblocking unterworfen ist.

Wenn Sie oft im nichteuropäischen Ausland unterwegs sind, vermeiden Sie unnötigen Stress, indem Sie den Anruf bei der Bank oder dem Karteninstitut zur Freischaltung Ihrer Karte auf die Reise-To-Do-Liste setzen.

 

Welche Länder sind besonders betroffen?

Grundsätzlich gilt: Welche Länder durch Geoblocking gesperrt werden, entscheidet der Kartenanbieter. Deshalb ist es wichtig, sich vor der Reise mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen.

Für Reisen in EU-Mitgliedsstaaten werden Girocards (EC-Karten) und Kreditkarten in der Regel nicht gesperrt. Heutzutage ist die europaweite Nutzung von Geldkarten Usus, sodass es für viele Besitzer die permanente Freischaltung zu viel Aufwand bedeuten würde.

Für viele Staaten außerhalb der EU haben viele Banken und Kreditkarteninstitute das Geoblocking automatisch aktiviert. Welche Länder gesperrt sind, variiert von Anbieter zu Anbieter und kann von diesem in Erfahrung gebracht werden.

Gewisse Länder werden von Banken und Kreditkartenanbietern als risikoreich für den Einsatz von Geldkarten eingestuft und sind aus diesem Grund von Geoblocking besonders häufig betroffen. Hierzu gehören beispielsweise Staaten in Südamerika, Asien und Afrika.

Speziell exotische und kleine, touristisch kaum erschlossenen Reiseländer wie z. B, der Irak, Nordkorea oder der Sudan müssen in den meisten Fällen vor der Reise durch einen Antrag des Karteninhabers vom Geoblocking freigeschaltet werden.

 

Verschiedene Formen des Geoblockings

Geoblocking bedeutet nicht zwingend, dass die betreffende Karte komplett für den Auslandseinsatz gesperrt wird.

In den meisten Fällen ist kein Geldabheben an den Geldautomaten oder Bankschaltern des betreffenden Landes möglich. In der Regel ist auch die Funktion der bargeldlosen Kartenzahlung unterbunden. In diesem Fall ist die blockierte Karte für Sie ohne Freischaltung komplett nutzlos.

In einigen Fällen beinhaltet die Sperrung nicht die komplette Akzeptanzverweigerung, sondern es ist ein – meist geringes – Verfügungslimit festgelegt. Das bedeutet, Sie können mit der geblockten Karte zwar Bargeld beziehen, aber nur in dem vom kartenausgebenden Institut vorgegebenen Verfügungsrahmen. Dasselbe gilt für die bargeldlose Zahlung.

Wie die Kriterien und Einstellungen des Geoblockings bei Kreditkarten und Girocards (EC-Karten) im Einzelfall gestaltet sind, ist unterschiedlich und wird von der zuständigen Bank oder dem kartenausgebenden Institut bestimmt. Auch die Auswahl der Länder, die dem Geoblocking unterliegen wird vom Anbieter bestimmt.

Tipp:

Für Auslandsreisen ist generell die Mitnahme mehrerer Geldkarten empfohlen. Besonders für Länder mit hohen Diebstahl- und Betrugsraten kann es von Vorteil sein, eine Karte mit kleinem Verfügungslimit in der Reisekasse zu haben.

Ist es z. B. bei Tagesausflügen absehbar, dass nur eine kleine Menge Bargeld oder Kartenzahlungen in geringem Umfang notwendig sind, so können Sie die limitierte Karte verwenden und die freigeschalteten Karten sicherheitshalber im Hotelsafe lassen. Dies minimiert das Risiko.

Lässt sich Geoblocking umgehen?

Grundsätzlich kann das Geoblocking nicht umgangen werden, weil Art und Umfang der Kartensperrung vertraglich seitens des Anbieters geregelt ist.

Die Sperrung kann für einen gewissen Zeitraum aufgehoben werden. In der Regel reicht ein Anruf beim Anbieter, einige Banken und Karteninstitute bieten eine Onlinefreischaltung an.

Nach Angabe des Reisezeitraums und des Ziellandes wird die Karte freigeschalten und danach wieder gesperrt.

Für Vielreisende gibt es in einigen Fällen die Möglichkeit, die Sperrung weltweit für einen längeren Zeitraum freischalten zu lassen.

 

Welche Vorteile hat das Geoblocking?

Diebstahlschutz: Ist eine Geldkarte seitens des Anbieters für den Auslandseinsatz komplett gesperrt, so besteht keine Gefahr, dass Kriminelle die Karte klauen und im Ausland für ihre Zwecke benutzen. Allerdings ist die Karte dann auch für den Karteninhaber nutzlos.

Schadensbegrenzung durch geringes Verfügungslimit: Wird die Karte nicht komplett gesperrt, sonders mit einem kleinen Verfügungslimit versehen, hält sich der finanzielle Schaden im Falle des Diebstahls und anschließendem Missbrauch in Grenzen.

Schutz vor Skimming: Eine Kreditkarte oder Girocard, die durch Geoblocking gesperrt ist, bleibt auch für Kreditkartenbetrüger nutzlos. Die Daten der Karte können nicht ausgelesen werden.

 

Exkurs: Was versteht man unter Skimming?

Skimming ist eine moderne Form des Kreditkartenbetrugs und ist weltweit auf dem Vormarsch. Beim Skimming werden Informationen, die elektronisch auf einer Girocard oder Kreditkarte gespeichert sind, illegal ausgespäht und anschließend von den Kriminellen missbraucht.

So funktioniert Skimming: In der Praxis werden Teile des Geldautomaten – meist der Karteneingabeschlitz – manipuliert, um beim Eingeben der Karte die Daten des Magnetstreifens auszulesen und auf eine Blanco-Karte zu übertragen. Gleichzeitig wird die PIN durch eine versteckte Kamera ausgespäht, während der Kunde die Geheimzahl eintippt. Dieser Datenklau nennt sich Skimming.

Skimming ist nicht auf die Nutzung von Geldautomaten beschränkt. Auch bei der Kartenzahlung kann das mobile Lesegerät manipuliert werden.

Das schwache Glied bezüglich des Skimmings ist der Magnetstreifen auf der Karte. Dieser wurde in europäischen Ländern mittlerweile durch einen sicheren Mikrochip ersetzt. Viele andere Staaten außerhalb der EU verfügen immer noch über die Magnetstreifentechnik. So kann dieser auch heutzutage nicht weggelassen werden, weil dann die betreffende Karte in diesen Ländern nutzlos wäre.

Ist die Karte durch Geoblocking für das Geldabheben gesperrt, ist die Karte sicher gegen Skimming Angriffe an Geldautomaten. Skimming bei der Kartenzahlung ist seltener, da das Ausspionieren der PIN umständlicher ist.

 

Was muss ich als Kartennutzer beachten?

Vor einer Reise ins Ausland sollten Sie sich schon bei der Zusammenstellung der Reisekasse bei den betreffenden Banken oder Kreditkarteninstituten erkundigen, ob Ihre Karte für Ihr Reiseziel gesperrt oder mit einem Verfügungslimit versehen ist.

Die Kartenanbieter können die Karte meistens innerhalb eines Arbeitstages freischalten.

Befinden Sie sich schon am Reiseziel und bemerken dann erst, dass eine Kartensperrung durch den Anbieter vorliegt, besteht auch hier noch die Möglichkeit einer Freischaltung. Hierfür benötigen Sie die Hotline Ihrer Bank oder des Kreditkarteninstitutes. Diese sollten Sie unbedingt im Reisegepäck oder im Smartphone gespeichert haben. Vorsicht: Nummern mit der Vorwahl 0800 sind im Ausland kostenpflichtig!

Einige Banken und Karteninstitute bieten auch eine Freischaltung der jeweiligen Geldkarte über die Homebanking-Funktion per Internet an.

TIPP: Wer mehrere Karten in der Reisekasse hat, welche nicht mit Geoblocking versehen sind, kann auch bei seinem Anbieter freiwillig eine der Karten mit einem kleineren Verfügungslimit versehen lassen. Dies schützt zwar nicht gegen Skimming, da die Nutzung von Geldautomaten trotzdem möglich ist. Im Falle eines Diebstahls kann es aber von Nutzen sein, denn solange der Dieb nicht im Besitz der PIN ist, kann er keine Zahlungen tätigen oder Geld abheben.