Johann Wolfgang v. Goethe prägte den Satz „Wenn einer eine Reise tut, dann hat er was zu erzählen“. Goethe war bekannt für seine Reisen. Was die wenigsten wissen: Schon zu Goethes Zeit gab es Vorläufer der heutigen Reisepässe und Visa, die privilegierten Personen das Reisen unter dem Schutz des Staates ermöglichten.
Inhaltsverzeichnis Artikel
Visapflicht rechtzeitig abklären
Reisefreiheit mit dem Deutschen Reisepass
Wichtig für das Visum: Dauer des Aufenthaltes
Was bedeutet eigentlich der Begriff „Visum“?
Arten von Visa und Einreisegenehmigungen
Was bedeutet das Schengener Abkommen?
Visapflicht rechtzeitig abklären
Wer heutzutage eine Reise plant, muss sich im Rahmen der Reisevorbereitung mit dem Thema Reisedokumente intensiv auseinandersetzten. In Zeiten der Globalisierung ist vieles einfacher geworden, viele bürokratische Hürden sind weggefallen, das Reisen gehört für viele Menschen zum Alltag. Trotzdem besteht in vielen Staaten unserer Erde eine Visapflicht für Reisende, oder es ist zumindest eine offizielle Einreisegenehmigung erforderlich.
Wer als Urlauber, Student oder Geschäftsreisender in ein fremdes Land reist, sollte sich zunächst über die Visafrage informieren. Es gibt Länder, für die kein Visum notwendig ist, für die Einreise und den Aufenthalt genügt ein gültiger Reisepass.
Für viele Staaten allerdings besteht ein Visumszwang. Reisen in diese Staaten verlangen eine Vorbereitungszeit, ein gültiges Reisevisum muss aufgrund der Bearbeitungszeit rechtzeitig angefordert werden.
Reisefreiheit mit dem Deutschen Reisepass
Die gute Nachricht zuerst: Kein anderes Land genießt eine so hohe Reisefreiheit wie die BRD. Wer im Besitz eines bundesdeutschen Reisepasses ist hat Glück. Bundesbürger können aktuell in 176 Länder reisen, ohne ein Visum beantragen zu müssen. Damit rangiert die Bundesrepublik an der Weltspitze, noch vor Singapur (175 Länder), Österreich (173 Länder) und der Schweiz (171 Länder). Umgekehrt gewährt Deutschland nur 98 anderen Nationalitäten die visafreie Einreise. Trotzdem verlangen einige dieser visafreien Staaten eine offizielle Einreisegenehmigung.
Bei einer Reise in die USA bedeutet dies beispielsweise: Deutsche Staatsbürger können für Urlaubs- und Geschäftsreisen oder im Transit visumfrei in die USA einreisen, da Deutschland am sogenannten US-Visa Waiver Programm teilnimmt, Voraussetzung ist trotzdem ein elektronischer Reisepass (E-Pass mit Chip), eine gültige elektronische Einreisegenehmigung (ESTA) sowie ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket. Dies bedeutet Zeit und Aufwand.
Wichtig für das Visum: Dauer des Aufenthaltes
Ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit den Visa-Regelungen ist die Dauer des Aufenthaltes. Für einen zweiwöchigen Urlaubsaufenthalt oder ein Auslandsjahr während des Studiums gibt es unterschiedliche Richtlinien für die Art des Visums und dessen Beantragung. Die rechtlichen Bestimmungen für die Antragsstellung eines Visums sind weltweit alles andere als einheitlich und unterscheiden sich zum Teil erheblich.
Für die Einreise in einige Staaten kann das entsprechende Visum bereits vor dem Abflug bei einer Botschaft bzw. einem Konsulat beantragt werden, in anderen Fällen muss es bei der Ankunft direkt im Reiseland ausgestellt werden.
Manche Länder bieten dem Reisenden an, das Visum online zu beantragen. Hinzu kommt, dass sich die Einreisebestimmungen sehr schnell ändern können, so ist es wichtig, sich möglichst früh über die aktuell gültigen Richtlinien zu informieren.
Die aktuellen Bestimmungen für alle Reiseländer findet man auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Trotzdem bleiben viele Fragen zu diesem komplexen Thema. Wir haben die wichtigsten Informationen und häufig gestellte Fragen rund ums Thema Visum aufgelistet und versucht, die wichtigsten Fakten übersichtlich aufzuzeigen und die entsprechenden Antworten zu finden:
Was bedeutet eigentlich der Begriff „Visum“?
Ein Visum bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch die Berechtigung, in ein anderes Land einzureisen. Die Bedeutung des Worts Visum ist „das Gesehene“ (lateinisch) und vermittelt zum Beispiel das Bild einer Grenzkontrolle, die man mit einem Visum passieren darf.
In der Praxis unterscheidet man zwischen Visum und Einreisegenehmigung. Für viele Staaten wie z.B. die EU-Länder und die meisten Schengen-Staaten (s. folgende Abschnitte) genügt ein gültiger Reisepass als Identifizierung für die Einreisegenehmigung.
Für viele Länder ist aber ein spezielles Dokument – das Visum – notwendig, welches – je nach Regelung des Einreiselandes – entweder vor der Reise, oder aber auch direkt am Flughafen beantragt werden kann.
Auch das für die Einreise nach USA notwendige ESTA (Elektronisches System für Reisegenehmigung) wird im Volksmund oft fälschlicherweise als Visum bezeichnet, ist aber offiziell eine antragspflichtige Einreisegenehmigung.
Ein Touristen- oder Reisevisum ist die gängigste und am häufigsten beantragte Variante eines Visums. Dieses Visum berechtigt den Reisenden, in das jeweilige Land einzureisen und sich innerhalb der Gültigkeitsspanne des Visums dort aufhalten zu dürfen. Es gilt für die Einreise sowie für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt und gestattet die Einreise nur zu touristischen Zwecken, diese Reisevisa sind in der Regel einfach zu beantragen.
Ein Arbeitsvisum hingegen ist notwendig, um als Ausländer in einem visumpflichtigen Staat einer geregelten Beschäftigung nachzugehen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe spezieller Visa-Ausführungen:
Welche Arten von Visa und Einreisegenehmigungen gibt es?
Art des Visums / | Bedeutung und Erklärung |
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Touristenvisum | Das Touristenvisum ist das gängigste Dokument für Reisen ins Ausland. Urlauber, die Reisen außerhalb der Europäischen Union und den visafreien Staaten des Schengenraums unternehmen wollen, benötigen dieses Dokument für viele Staaten. Dieses Visum berechtigt den Reisenden ins Reiseland einzureisen, und sich dort für eine bestimmte Zeitspanne ausschließlich zu touristischen Zwecken aufzuhalten. Dies gilt sowohl für Individualreisen als auch für Pauschalreisen. Die Gültigkeitsdauer für das Touristenvisum ist von Staat zu Staat unterschiedlich. Auch die Kosten für das Visum sind unterschiedlich (s. Abschnitt Kosten). |
Businessvisum | Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich hier um ein Visum für Geschäftsreisende. Wer aus geschäftlichen Gründen in visapflichtige Länder reist, benötigt dieses Visum. Ob für Konferenzen, Verhandlungen, Messen oder allgemeine Geschäftstreffen mit Firmen des Ziellandes, die Beantragung eines Businessvisums ist für den geschäftlichen Aufenthalt unabdingbar. In den meisten Fällen ist hierfür eine offizielle Einladung des ausländischen Gastgebers notwendig sowie einige andere Unterlagen. Die Beantragung eines Businessvisums ist deshalb deutlich komplizierter und zeitintensiver als bei einem Touristenvisum. Die ausstellenden Firmen benötigen für die Beantragung eines Businessvisums eine gültige Lizenz. Je nach Firmenart muss auch das zuständige Außenministerium für eine Genehmigung miteinbezogen werden (z.B. Rüstungsindustrie). |
Arbeitsvisum | Im Unterschied zum Businessvisum ist ein Arbeitsvisum notwendig, wenn man als Bundesbürger in einem visumspflichtigen Land eine geregelte Beschäftigung eingehen will. Dies gilt beispielsweise für die Eröffnung einer Auslandsfiliale oder einer zeitlich begrenzten Professur an einer Universität. Das Arbeitsvisum wird erst benötigt, wenn bereits ein Arbeitsvertrag mit dem ausländischen Arbeitgeber vorhanden ist. Für Bewerbungsgespräche oder Vorabreisen zur Vorbereitung ist ein Businessvisum oder sogar ein Touristenvisum ausreichend. |
Besuchervisum | Hat der Reisende die Absicht, aufgrund der Erledigung privater Angelegenheiten in einen Staat mit Visumpflicht zu reisen, benötigt er anstelle eines Touristenvisums ein Besuchervisum, auch bekannt als Nichteinwanderungsvisum für Besucherzwecke. Mithilfe dieses Visums haben Reisende die Möglichkeit, Freunde oder Verwandte in visumspflichtigen Ländern zu besuchen, es berechtigt aber auch dazu, familiäre oder private Formalitäten zu erledigen. Ein Besuchervisum impliziert auch die Berechtigung, private Formalitäten im Zielland zu erledigen und Dokumente an offiziellen Stellen, z.B. Ämtern im Reiseland beurkunden zu lassen. Dies ist z.B. wichtig bei der Regelung von Erbangelegenheiten. Die Voraussetzung für das Besuchervisum ist eine offizielle Einladung (auch Invitation Letter oder Voucher genannt) der einladenden Person aus dem Einreiseland. Diese werden in der Regel von den jeweiligen Migrationsbehörden vor Ort ausgestellt. Dieses Dokument muss einige Auflagen erfüllen, unter anderem Kontaktdaten des Reisenden und des Antragsstellers sowie ein konkreter Besucherzeitraum. |
e-Visum | Ein elektronisch beantragtes und ausgestelltes Visum (e-Visum) ist inzwischen in vielen visumspflichtigen Staaten möglich und erleichtert dem Reisenden die Prozedur der Antragsstellung. Man muss nicht mehr die Botschaft oder das Konsulat aufsuchen. In einigen Staaten ist es schon möglich, den kompletten Antragsvorgang online abzuwickeln. Die Antragstellung findet über eine spezielle Website statt. Als Unterlagen wird u.a. ein digitales Foto, ein Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung), eine Kopie des Flugtickets sowie eine Farbkopie eines gültigen Reisepasses notwendig. Nach dem Ausfüllen des betreffenden Onlineformulars und dessen Genehmigung wird dem Antragsteller das Visum per E-mail oder Download zugeschickt. Bei der Einreise erhält man von den zuständigen Behörden – meist schon am Flughafen – eine Bestätigung, entweder in Form eines Stempels auf dem ausgedruckten Visum, oder aber auch als Aufkleber im Reisepass. |
Journalistenvisum | Personen, welche in einem visumspflichtigen Staat journalistisch tätig sein möchten, benötigen ein Journalistenvisum. Unabhängig davon, ob die journalistische Tätigkeit freiberuflich stattfindet oder im Auftrag eines Fernsehsenders, eines Onlinejournals oder einer Zeitung: Nur mit einem gültigen Journalistenvisum ist die Berichterstattung aus dem visumspflichtigen Land erlaubt, sonst macht man sich strafbar! Dies gilt für Wort, Schrift oder Bild. Wichtig: Ein Journalistenvisum ist nicht nur für den Bericht erstattenden Journalisten, sondern auch für Mitarbeiter notwendig, z.B. Kamerateams, Fotografen, Recherchemitarbeiter etc! Ein Journalistenvisum zu erhalten ist nicht immer einfach, speziell in politisch brisanten Staaten wie China, Korea oder Israel. Entscheidend ist auch die Art der Berichterstattung, so muss beispielsweise ein Sportmoderator weniger Hürden überwinden als ein politischer Journalist. Die Liste der geforderten Unterlagen ist lang, so wird neben dem ausgefüllten Visumsantrag, einen international anerkannten Presseausweis, Reisepass und Farbbild auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers über Zweck, Dauer und Intention der Berichterstattung gefordert. In der Regel wird auch eine offizielle Einladung des Gastlandes eingefordert. Die für die Berichterstattung notwendige technische Ausrüstung muss ebenfalls aufgeführt werden. |
Crew-Visum | Angestellte und auch freie Mitarbeiter von Bahnunternehmen, Schiffsbetrieben und Fluggesellschaften benötigen ein Crew-Visum, wenn sie sich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in visumspflichtigen Staaten bewegen. Ebenfalls notwendig ist dieses Visum für Fahrzeugführer, die grenzüberschreitende Transporte ausführen. Im Prinzip ist dieses Visum eine Art Sonderform eines Arbeitsvisums. Beispiele sind Stewardessen, Piloten oder Besatzungen von Kreuzfahrtschiffen. Für die Beantragung eines Crew-Visums benötigt man neben den üblichen Unterlagen einen Nachweis des Berufsstandes. Ebenso die vollständigen Kontaktdaten des Arbeitgebers eine (z.B. Fluggesellschaft oder Reederei), und genaue Angaben zum Reisezweck und Reisedauer. Die Bestimmungen der jeweiligen Eisreisestaaten sind maßgebend für die Dauer des Crew-Visums. Manche Staaten gestatten Mehrfacheinreisen innerhalb 6 oder sogar 12 Monaten, andere Länder stellen maximal ein 3-Monatsvisum mit der Berechtigung für mehrere Einreisen aus. |
Kulturvisum | Einige wenige Länder bieten für Reisende die Option eines sogenannten Kulturvisums an. Dieses Kulturvisum ist gedacht für Personen, die nicht aus kommerziellen Gründen, sondern mit der Intention eines kulturellen Ereignisses oder kultureller Arbeit das Land bereisen. Speziell Staaten mit hohem Kulturgut und vielfältiger Traditionen wie z.B. China oder Russland bieten diese Möglichkeit, oft auch im Rahmen kultureller Austauschprogramme. Interessant ist ein Kulturvisum für Reisende, die internationale Kulturkongresse, Musikevents oder Sportveranstaltungen besuchen. Aber auch kurzzeitige Praktika im kulturellen Bereich, beispielsweise bei Kunststudenten erfüllen die Voraussetzung für die Beantragung eines Kulturvisums. Die genauen Richtlinien variieren von Land zu Land. Neben den üblichen Unterlagen muss bei dem Antrag auf ein Kulturvisum ein Nachweis über die kulturelle Reiseabsicht vorgelegt werden (z.B. eine Einladung einer Hochschule, Kulturamts oder eines Kongressveranstalters), manche Staaten verlangen einen Finanzierungsnachweis während der Zeit des Aufenthaltes. |
Humanitäres Visum | Ein humanitäres Visum ist ähnlich wie das Kulturvisum eine Sonderform eines Visums für Reisen nichtkommerzieller Art. Es gibt Schnittmengen. Abgesehen von Reisen im Bereich Kultur, Kunst, Musik, Sport etc. deckt das humanitäre Visum ehrenamtliche, soziale und karitative Einsätze im Einreiseland ab. Auch Menschen, die das Zielland bereisen, um medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, z.B. eine spezielle Operation können ein humanitäres Visum beantragen. Humanitäre Visa werden in der Regel von sozialen Verbänden, Hilfsorganisationen, Schulen oder Kirchen beantragt, können aber auch von Einzelpersonen in Anspruch genommen werden. Auch bei einem humanitären Visum benötigt man für die Antragstellung eine Einladung (Invitation Letter) aus dem Einreiseland. Darauf muss die geplante humanitäre Tätigkeit, Zweck und Zeitraum der Reise, teilweise sogar die Reiseroute enthalten sein. Die einladende Person oder Organisation (Behörde, Organisation, Hochschule etc.) muss genaue Angaben über Kontaktadressen sowie Steuer- und Registrierungsnummern angeben. Für ein humanitäres Reisevisum besteht immer eine Nachweispflicht über eine gültige Krankenversicherung. |
Studentenvisum | Das Studentenvisum gehört neben dem Touristenvisum zu den bekanntesten und am häufigsten ausgestellten Visa. Ein Studentenvisum ist Bedingung für Studenten, die als Auslandsstudenten in visapflichtigen Staaten temporär eine Hochschule besuchen möchten. Dies gilt sowohl für kurze Studienaufenthalte als auch für ein Auslandssemester oder ein komplettes Studium im Ausland. Ein Studentenvisum gilt auch außerhalb von Hochschulen und Universitäten, z.B. bei einem Auslandsjahr nach dem Abitur. Neben den üblichen Dokumenten wie Antragsformular, Reisepass etc. ist auch bei studentischen Visa das Invitation Letter Grundvoraussetzung für die Genehmigung des Visaverfahrens. Dadurch wird gewährleistet, dass man als Student einreist und die Intention der Reise mit dem Studium zu tun hat. Das Dokument wird von der Bildungseinrichtung des Ziellandes erstellt. Die Gültigkeitsdauer eines Studentenvisums korreliert mit der Dauer des Studienaufenthaltes im Ausland. In einigen Staaten, z.B. China gilt das studentische Visum bei der Erstausstellung normalerweise wischen 90 und 180 Tagen, bei langfristigen Studienabsichten muss ein spezielles Visum beantragt werden. Vorsicht: Plant man bei einem längeren Aufenthalt zusätzlich zum Studium eine Arbeit, um sich den Lebensunterhalt während der Dauer des Aufenthaltes zu sichern, so kann in einigen Ländern zusätzlich zum studentischen Visum auch noch ein Arbeitsvisum verlangt werden. |
Transitvisum / | Wer auf dem Weg zu seinem Reiseziel ein oder mehrere andere visumpflichtige Staaten durchquert, benötigt ein Transitvisum, welches ausschließlich zum Transit berechtigt. Dies ist unabhängig von der Wahl des Transportmittels. Im Falle der Flugreise ist in den meisten visumpflichtigen Ländern immer dann kein Transitvisum notwendig, wenn die Aufenthaltsdauer bei einer Zwischenlandung weniger als 24 Stunden beträgt und sich der Reisende nur innerhalb des Transitbereichs des jeweiligen Flughafens aufhält. Aber: Diese Bestimmung gilt nicht überall. Oftmals benötigt man ein sogenanntes Flughafen-Transitvisum, dies ist eine Art Genehmigung für das Betreten des Flughafens bei der Zwischenlandung. Die Botschaft der Transitländer gibt Auskunft, ob ein solches Flughafen-Transitvisum gefordert wird. Zu beachten: In den Flughäfen einiger Staaten befindet sich die Zollstelle außerhalb des Transitareals des Flughafens. Für die Passkontrolle ist man also verpflichtet, das Flughafengelände zu verlassen. In diesem speziellen Fall braucht man immer ein Visum für einen Transitaufenthalt. Im Gegensatz zum Flughafen-Transitvisum bietet ein klassisches Durchreisevisum die Möglichkeit, die Reise für einige Tage zu unterbrechen und sich im Land des Zwischenstopps aufzuhalten. Voraussetzung für ein Transitvisum oder auch ein Flughafen-Transitvisum ist ein gültiges Visum für das endgültige Reiseziel. Um welche Visa-Art es sich hierbei handelt (z.B. Touristenvisum, Studentenvisum etc.) ist nicht von Relevanz. Zusätzlich benötigt man für ein Transitvisum ein ausgefülltes Antragsformular, den Reisepass, und ein Passbild. Die Weiterreise muss ebenfalls nachgewiesen werden durch entsprechende Dokumente, wie z.B. einem Flugticket. Die Dauer der Gültigkeit eines Transitvisums ist von mehreren Faktoren abhängig: Einerseits spielen die Visarichtlinien des betreffenden Staates eine Rolle, aber auch die Art des Verkehrsmittels, mit welchem man das Land durchquert. So benötigt beispielsweise die Durchquerung von Russland mit der Transsibirischen Eisenbahn länger als mit dem Flugzeug. Gängige Gültigkeitszeiträume sind zwischen wenigen Tagen und einigen Wochen. Aber es gibt auch hier Ausnahmen. |
Gruppenvisum | Reist man nicht alleine, sondern als Gruppe in ein visumspflichtiges Land, so ist das Gruppenvisum das Mittel der Wahl. Man kann durch die Beantragung eines Gruppenvisums Zeit und Geld sparen. Im Falle dieses Gruppenvisums stellt die zuständige Behörde des Reiselandes ein Touristenvisum für mehrere Personen aus. Jedes Mitglied der Reisegruppe erhält zusätzlich einen entsprechenden Vermerk oder Stempel in den Reisepass. Das Gruppenvisum gibt es aber nicht nur als erweiterte Sonderform des Touristenvisums, sondern kann auch für Studienfahrten, Schulklassen oder Kulturfahrten von Vereinen erstellt werden. Die minimale Anzahl der benötigten Gruppenmitglieder ist sehr unterschiedlich, einige Staaten gewähren schon Gruppen ab 5 Personen ein Gruppenvisum, viele Länder haben eine Untergrenze von 10 Personen. Voraussetzung für die Genehmigung eines Gruppenvisums ist, dass die Reisegruppe zusammen das Transportmittel betreten und wieder verlassen muss. Alle Gruppenmitglieder benötigen die üblichen Dokumente wie Reisepass, Passfoto, Antragsformular mit Kontaktdaten sowie den Nachweis einer Auslandskrankenversicherung. Zusätzlich muss eine Reisebestätigung des Veranstalters vorliegen und detaillierte Nachweise über das Transportmittel, die Reiseroute und die Unterkunft. |
Praktikantenvisum | Ein Praktikantenvisum ist eine spezielle Abwandlung des Arbeitsvisums, Studentenvisums oder Businessvisums und kann von Personen beantragt werden, die in visumspflichtigen Staaten ein Praktikum oder ein Trainee-Programm absolvieren wollen. Nicht alle Länder weisen speziell ein Praktikantenvisum aus. In welchen Staaten ein Praktikantenvisum ausgestellt wird, kann man auf den Seiten des Auswärtigen Amtes nachlesen oder direkt in der Botschaft erfragen. Analog zu anderen Visa benötigt man auch beim Praktikantenvisum ein offizielles Einladungsschreiben des Unternehmens oder der Bildungseinrichtung aus dem Gastgeberland, in welchem das Praktikum stattfindet. Außerdem werden der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung und ein Nachweis über die Rückkehrwilligkeit gefordert. |
Expertenvisum | Für spezifisch hoch qualifizierte Fachkräfte oder für hochrangiges Führungspersonal existiert – je nach Intention der Reise – als Spezialform des Geschäftsvisums bzw. Arbeitsvisums ein spezielles Expertenvisum. Voraussetzung hierfür ist die Ausstellung einer Expertenbescheinigung. Nicht alle visumspflichtigen Staaten stellen das Sondervisum für Experteneinsatz aus. Es sind hauptsächlich Länder mit einem erhöhten Bedarf an ausländischen Fachkräften, vor allem in der Bereichen Medizin, Wissenschaft und Ingenieurwesen. Die Alternative für Länder, die kein spezielles Expertenvisum ausstellen, ist ein Arbeitsvisum oder ein Businessvisum. Als Voraussetzung für den Erhalt eines Expertenvisums muss der Antragsteller bei den zuständigen Ämtern im Einreiseland seine hohen Qualifikation nachweisen, z.B. über Zeugnisse und Zertifikate. Unabdingbar sind auch detaillierte Angaben über die Art der Tätigkeit und Aufgaben, die der einreisende Experte beim ausländischen Arbeitgeber ausführen wird. Neben den üblichen Unterlagen muss auch bei der Beantragung eines Expertenvisums eine Einladung (Invitation Letter) beigefügt sein, darin muss der Arbeitgeber des Gastlandes genau begründen, warum der Antragsteller explizit für die anstehenden Aufgaben qualifiziert ist. |
Recherchevisum | Das Recherchevisum gehört eher zu den Exoten der Visa-Arten und betrifft nur einen kleinen Kreis von Personen, welche dieses Visum in Anspruch nehmen können. Ausschließlich Wissenschaftler und akademisches Lehrpersonal (Hochschulprofessoren) ist es vorbehalten, dieses spezielle Visum für Forschungsreisen oder die Ausführung von Forschungstätigkeiten zu beantragen. Nicht in allen visumspflichtigen Staaten existiert das Recherchevisum als eigenständige Art des Visums. In vielen Ländern werden Reisen zu Forschungszwecken über andere Visavarianten abgedeckt, z.B. über ein Businessvisum, Expertenvisum oder ein klassisches Arbeitsvisum. Für die Beantragung eines Recherchevisums wird anstelle der bei anderen Visaarten üblichen Einladung ein Bestätigungsschreiben des Forschungsinstitutes oder der Hochschule gefordert, an der das Forschungsprojekt stattfinden soll. Thema, Inhalt und Dauer des Forschungsprojektes müssen detailliert formuliert sein. |
ESTA-Einreisegenehmigung | ESTA steht für „Electronic System for Travel Authorization“. Oftmals fälschlicherweise als Visa bezeichnet ist es aber formell ein elektronisches Reisegenehmigungssystem für visumfreies Reisen in die USA. Grundlage dieses Systems ist das Visa Waiver Programms (VWP). 38 Länder – auch Deutschland – nehmen an diesem Programm teil. Staatsbürger dieser teilnehmenden Länder sind berechtigt, einen ESTA-Antrag zu stellen. Mit einem genehmigten ESTA-Antrag besitzt der Reisende eine zweijährige Einreisegenehmigung für die Vereinigten Staaten. Jeder Besuch ist aber auf 90 Tage beschränkt. So muss der Reisende nicht vor jedem USA-Besuch einen neuen Antrag stellen. Reisende aus Nicht-Mitgliedstaaten des VWP müssen für die Einreise in die USA ein Visum beantragen, entweder ein Arbeitsvisum (B1-Visum) oder ein Touristenvisum (B2-Visum). Die Anreise in die USA muss mit einer Transportgesellschaft erfolgen, die vertraglich an das Programm für visumfreies Reisen gekoppelt ist. Außerdem ist die Vorlage eines Rückflugtickets oder eines Weiterflugtickets Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung. Die Antragstellung erfolgt online. Auf einer speziellen ESTA-Website sind die entsprechenden Formulare verfügbar. Alle Daten werden elektronisch erfasst, zusätzlich sind für USA Reisen noch eine Reihe von Sicherheitsfragen zu beantworten, auch muss eine Kontaktperson und die Adresse der 1. Übernachtung oder der Nachweis einer Mietwagenstation angegeben werden. Bezahlt wird per Kreditkarte. Beachtet werden muss, dass es zu Problemen mit der ESTA-Berechtigung kommen kann. Nutzen Sie zur Prüfung Ihres Falles den Esta-Berechtigungsprüfer. |
Dauervisum / | Der Begriff Dauervisum ist nicht eindeutig per Definition geklärt. Oftmals spricht man von Dauervisum, wenn der Aufenthalt im Ausland mehrere Monate dauert. Menschen, die sich dauerhaft in einem visumspflichtigen Staat aufhalten, arbeiten und wohnen möchten, benötigen ein sogenanntes Residenzvisum oder Niederlassungsvisum. Beispiele hierfür ist ein dauerhafter Arbeitsplatzwechsel ins Ausland, oft sind es auch familiäre Gründe. Auch für Personen, die sich über Jahre hinweg immer wieder mehrere Monate im Ausland aufhalten, z.B aus familiären Gründen ist ein Residenzvisum attraktiv. Ein dauerhaftes Niederlassungsvisum zu beantragen kann – je nach Staat – sehr teuer werden. Alternativen sind Langzeitvisa, in einigen Staaten wird auch ein sogenanntes Mehrfachvisum (Multiple Entry Visum) ausgestellt (z.B. Russland). Für andere Länder, wie z.B. Thailand gibt es die Option des “Longstay Visums“, dies ist ein Jahr lang gültig. Für ein dauerhaftes Residenzvisum wird in einigen Staaten neben den üblichen Unterlagen der Nachweis einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis gefordert, seltener sogar ein Gesundheitszeugnis mit einem HIV Test. |
Sonderfall Schengen-Visum
Was bedeutet das Schengener Abkommen?
Das Schengener Abkommen wurde 1990 in Luxemburg durch 22 Staaten der Europäischen Union und vier EFTA-Mitgliedsstaaten unterzeichnet. 1995 wurde das Konzept des freien Verkehrs umgesetzt, welches die Staatsbürger der teilnehmenden Mitgliedsstaaten dazu berechtigt, ohne Beschränkungen in die Mitgliedsländer reisen und sich dort frei zu bewegen.
Der Schengen-Raum schließt inzwischen einen Großteil der europäischen Nationen ein mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, sowie Länder, die in Kürze ein Bestandteil dieses Abkommens sein werden wie Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Zypern und Irland. Obwohl sie keine Mitglieder der Europäischen Union sind, gehören die Staaten Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein ebenfalls zum Schengen-Raum und haben den Vorzug derselben Verkehrsfreiheit wie die anderen Länder. Als deutscher Staatsbürger benötigt man kein Visum, wenn man sich innerhalb der Mitgliedsstaaten des Shengenraums bewegt.
Was ist ein Schengen-Visum?
Reisende, die in die Mitgliedsländer des Schengener Abkommens einreisen, benötigen hierfür ein Visum. In den Binnengrenzen im Schengen-Raum finden keine Personenkontrollen beim Grenzübergang statt. Die Bestimmungen für das Ausstellen von Visa für den Schengen-Raum sind aus diesem Grund vereinheitlicht worden, genehmigte Visa gelten deshalb grundsätzlich für den gesamten Schengen-Raum.
So ist das das einheitliche Schengen-Visum (Uniform Schengen Visa) die Erlaubnis der Schengen-Mitgliedsstaaten, das gewünschte Gebiet zu durchqueren oder sich dort für eine bestimmte Zeit aufzuhalten, wobei der Beginn dieses Zeitraums das Datum der Einreise ist.
Was bedeuten die Visa-Kategorien A, B, C und D?
Die aufgrund des Schengener Durchführungsübereinkommens erlassenen Konsularischen Instruktionen (GKI) führen die Visumkategorien der Typen A bis D auf. Mit dem Inkrafttreten des Visakodex der Europäischen Union am 5. April 2010 werden Visa wie folgt kategorisiert:
Visum | Bedeutung und Erklärung |
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Schengen Typ A | Visum Typ A ist ein Flughafen-Transitvisum, es erlaubt den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafengeländes, ohne dass die Einreise erfolgt. (§13, Abs.2 Aufenthaltsgenehmigungsgesetz). Das Flughafenvisum ist eine Art Betretenserlaubnis, keine Aufenthaltserlaubnis im rechtlichen Sinne. |
Schengen Typ B | Das Visum Typ B (Transitvisum) erlaubt das Durchqueren des Schengenraums bzw. der eingetragenen Staaten, mit dem Zweck, ein Drittland auf dem Landweg zu erreichen. Das Durchreisevisum kann für die Dauer von bis zu fünf Tagen erteilt werden. Eine Durchreise liegt dann vor, wenn Ausgangsort und Zielort der Reise außerhalb des Schengenraums liegen. |
Schengen Typ C | Das Kurzaufenthaltsvisum Typ C, ist ein Visum, das dem Inhaber erlaubt, sich für einen bestimmten Zeitraum, abhängig von der Gültigkeitsdauer des Visums, in einem Schengen-Staat aufzuhalten (gemäß Artikel 4 bis 32 des Visakodex). Dieses Visum kann auch eine mehrmalige Einreise über die Außengrenzen des Shengenraums erlauben. Die Gültigkeitsdauer des Typ C-Visums geht – je nach Antragstellung – von wenigen Tagen bis zu mehreren Jahren. Die erlaubten Kurzaufenthalte dürfen eine Dauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums nicht überschreiten.. |
Schengen Typ D | Ein Visum Typ D (Visum für den längerfristigen Aufenthalt) – auch als nationales Visum bezeichnet – ist interessant für einen langfristigen Aufenthalt in dem jeweiligen Staat. Es wird vom jeweiligen Zielstaat nach dessen nationalen Aufenthaltsregeln ausgestellt. Dieses nationale Visum berechtigt den Reisenden zu einer einmaligen Einreise und wird für Personen ausgestellt, die sich für eine bestimmte Zeit zu einem bestimmten Zweck in einem Schengen-Staat aufhalten möchten. In bestimmten Fällen wird auch ein Mehrfachvisum ausgestellt, das den Inhaber zur unbegrenzten Überschreitung der Grenzen dieses Schengen-Staates sowie zum Bereisen des gesamten Schengenraums ohne zusätzliche Visumsbestimmungen berechtigt. |
Wo beantrage ich ein Visum?
Je nach Einreiseland und Art des Visums gibt es mehrere Möglichkeiten, ein gültiges Visum zu erhalten:
Visum on Arrival: Dieses Visum erhält man ohne vorherige Beantragung im Reiseland. Voraussetzung ist ein Reisepass, der mindestens 6 Monate gültig ist. Das Visum on Arrival erhält man direkt beim Flughafen bei der Ankunft. Bei Einreise über den Landweg gibt es das Visum on Arrival an den Grenzübergängen, auf dem Seeweg am Hafen oder sogar schon auf dem Schiff. So spart man einiges an bürokratischem Aufwand. Wie das im Voraus zu beantragende Touristenvisum ist auch ein Visum on Arrival kostenpflichtig. Ebenso gilt es für einen begrenzten Zeitraum.
Vorab Visum: Dies ist die häufigste Form der Visabeantragung. Vor allem Touristenvisa müssen vor der Abreise beantragt werden. Ort der Beantragung ist die für den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragstellers zuständige deutschen Auslandsvertretung. Für die Einreise in viele visumspflichtige Länder ist es erforderlich, das Visum vorab bei der jeweiligen Botschaft oder online zu beantragen und zu bezahlen. In der Regel kann dann das Visum ein paar Tage später abgeholt werden, in Ausnahmefällen kann dies aber auch länger dauern. Touristenvisa können teilweise im Reiseland verlängert werden. Eine Ausnahme bildet das Expressvisum. Für die Beantragung eines Expressvisums ist es Voraussetzung, dass ein wichtiger Grund vorliegt, z.B. ein humanitärer Einsatz nach Naturkatastrophen oder der Gesundheitszustand eines Angehörigen im Zielland.
E-Visa können direkt online beantragt und per Kreditkarte bezahlt werden. Dies ist inzwischen in einigen Reiseländern möglich. Reisepass und Passbild müssen eingescannt werden, die Einladung des Reiselandes und die Flugtickets müssen ebenfalls ins Dokument. Auch den Antrag für die ESTA-Einreisegenehmigung für die USA wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Was kostet ein Visum?
Die Kosten für Visa unterscheiden sich von Land zu Land. Die Bandbreite geht von wenigen Euros für einige Transitvisa bis zum dreistelligen Bereich für längere Reisen in einigen visumspflichtigen Staaten. Beispielsweise liegen die Kosten für eine ESTA-Einreisegenehmigung in die USA aktuell bei 12,50 Euro, ein 6-monatiges Arbeitsvisum für Indien kostet über 100 Euro.
Für Reisen nach Australien hingegen ist nur eine kleine Gebühr für die Bearbeitung des e-Visums fällig. Bei kostenpflichtigen Visa ist der Preis meistens abhängig von der Art des Visums und der Gültigkeitsdauer. Elektronisch erstellte Visa sind in der Regel billiger als traditionell beantragte Varianten. Außerdem unterscheiden sich die Preise bei einmaligen oder mehrfachen Visa.
Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung eines Visums?
Ein komplett ausgefülltes Antragsformular (je nach Visa-Art bei der Botschaft oder im Internet erhältlich).
Ein gültiger Reisepass. Dieser muss mindestens 6 Monate über das geplante Anreisedatum hinaus Gültigkeit haben. Es müssen im Reisepass außerdem noch genügend freie Seiten für den Visastempel sein.
Ein oder mehrere aktuelle Passfotos.
Offizieller Nachweis einer Krankenversicherung, welche für die Dauer des Aufenthaltes im jeweiligen Reiseland gültig ist und dort anerkannt ist.
Bei Arbeitsvisa oder Businessvisa wird eine Bestätigung des Arbeitsverhältnisses gefordert sowie ein Einkommensnachweis im Heimatland, bei Studentenvisa ist eine gültige Immatrikulationsbescheinigung und gegebenenfalls eine Bestätigung bestandener Prüfungen notwendig.
Eine Einladung (Invitation Letter) aus dem Gastland, welches den Aufenthaltszweck und die Finanzierung des Aufenthaltes belegt.
In einigen Fällen müssen eine Meldebestätigung des aktuellen Wohnorts und/oder Flug- und Hotelbuchungen vorgelegt werden.
Bei speziellen Visa wie z.B. Humanitäres Visum oder Expertenvisum müssen zusätzlich noch spezifische Unterlagen eingereicht werden.
Unser Tipp: Wer Probleme oder keine Zeit hat, sich um einen Antrag für ein Visum selbst zu kümmern, kann die Dienste eines Visaservice in Anspruch nehmen. Im Internet gibt es zahlreiche seriöse Dienstleistungsunternehmen, welche gegen eine Gebühr den kompletten Visaantrag für den Reisenden übernehmen.
Was ist ein Visa-Run?
Ein Visa Run ist ein legaler Weg, den Aufenthalt in einem visumspflichtigen Land zu verlängern. Es besteht darin, das Land vorübergehend zu verlassen mit dem einzigen Ziel, umgehend wieder einzureisen, damit die zeitliche Geltungsdauer für ein Touristenvisum von Neuem beginnt. Hierfür verlässt man den Staat, in dem man sich länger aufhalten möchte, und reist kurzfristig in ein angrenzendes Nachbarland ein. Nach kurzem Aufenthalt kehrt man dann in das ursprüngliche Reiseland der Wahl zurück. Der Stempel im Reisepass wird erneuert. Diese Methode wird zwar Visa Run genannt, funktioniert aber meist nur in Ländern, die eine Einreisegenehmigung per Reisepassstempel verifizieren.
Auch mit den oben aufgeführten allgemeinen Informationen bleibt ein Visa-Antrag individuell von Land zu Land verschieden. Im Einzelnen auf die Bestimmungen einzelner Staaten einzugehen würde den Rahmen dieses Ratgebers sprengen. Deshalb ein Tipp für Riesende in visumspflichtige Staaten: Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes oder direkt bei den jeweiligen Botschaften findet man aktuelle Informationen über die Richtlinien und detaillierte Visa-Bestimmungen…und trotz aller komplizierter Formalitäten sollte man eines nicht vergessen: Die pure Lust am Reisen, frei nach dem Zitat von Wilhelm Busch: „Drum, oh Mensch, sei weise, pack deinen Koffer und verreise“.