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Richtiges Verhalten am Unfallort
Was man immer dabeihaben sollte:
Richtiges Verhalten am Unfallort
Am Unfallort bleiben, die Unfallstelle sichern, das Warndreieck aufstellen, Sicherheitsweste anziehen (auch die Beifahrer).
Bei Verletzungen beteiligter Personen den Notruf anrufen, innerhalb der EU gilt die Nummer 112, in anderen Ländern sollte man die jeweilige Nummer mit sich führen.
Wenn keine externe Hilfe geholt wird, z.B. bei kleineren Blechschäden, ist es wichtig, den Unfallort zu fotografieren und persönliche Daten sowie die Daten der Versicherung mit dem Unfallgegner auszutauschen.
Unser Tipp: Das Formular des offiziellen Europäischen Unfallberichts im Handschuhfach bereithalten – in diesem Bericht kann jeder in seiner Landessprache den Hergang schildern. Dieses Formular ist beim ADAC erhältlich oder kann über den Link heruntergeladen werden.
Zur Sicherheit sollte immer die Polizei informiert werden. Auch bei kleineren Unfällen kann das Hinzuziehen der Verkehrspolizei durch deren professionelle Dokumentation einigen Ärger vermeiden.
Wichtig ist eine schnelle Schadensmeldung bei der Versicherung, besonders wenn der Wagen nicht mehr fahrbereit ist. Auf dem Autoschutzbrief befindet sich eine Hotline Nummer für den Unfall im Ausland.
Checkliste | Was man immer dabeihaben sollte:
Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste. Wichtig: Vorschriften des Reiselandes beachten, z.B. sind in einigen Ländern, u. a. in Spanien zwei Warndreiecke Vorschrift.
Notrufnummer für das jeweilige Reiseland (innerhalb der EU 112).
Notruf Nummer des Autoversicherers.
ICE- Liste („ In Case of Emergency “), diese sollte die Telefonnummern der wichtigsten Kontaktpersonen enthalten (inklusive +49 Vorwahl).
Das Formular „Europäischer Unfallbericht“ als international einheitliches Dokument zur Schadensaufnahme.
Die Grüne Versichertenkarte des Autoversicherers als Beweis, dass das Auto im Ausland haftpflichtversichert ist.
Für den Fall, dass sich jemand verletzt hat und ein Arzt oder eine Klinik aufgesucht werden muss, ist der Nachweis einer Auslandskrankenversicherung notwendig.
Schadensregulierung bei einem Unfall im Ausland
Bei Eigenverschulden ist es besonders wichtig, den Schaden sofort der zuständigen Autoversicherung zu melden. Diese kümmert sich um die Schadensabwicklung und gegebenenfalls auch um einen Ersatzwagen. Bei Personenschäden aufgrund Eigenverschuldung des Unfalls sollte unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden, im Idealfall über eine internationale Rechtsschutzversicherung oder eine Autorechtsschutzversicherung.
Bei Fremdverschulden ist die Schadensabwicklung sehr stark davon abhängig, wo der Unfall im Ausland stattgefunden hat. In Ländern der EU, sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz gibt es eine zentrale Hotline des Zentralrufs der Autoversicherer. Diese erreicht man unter +49 (0) 40 300 330 300.
Dort wird man weitervermittelt an die zuständige Stelle für die Abwicklung der Schadensregulierung. Findet aber der Unfall außerhalb dieser Länder statt, ist es auch bei Unfällen ohne Personenschaden wichtig, zusätzlich sofort einen Anwalt hinzuzuziehen.
Autoreparatur im Ausland
In sehr vielen Fällen – besonders bei kleineren Blechschäden ohne Fahrrelevanz macht es Sinn, den Schaden erst nach der Heimfahrt reparieren zu lassen. Im Einzelfall muss man abwägen, ob eine Reparatur direkt vor Ort erforderlich ist. Dies sollte man mit dem zuständigen Mitarbeiter der Autoversicherung besprechen.
Bei Totalschäden wird oftmals auch eine Verschrottung vor Ort vorgeschlagen. Rücktransporte von nicht mehr fahrtüchtigen Autos sind sehr teuer. Bei unsicherer Sachlage sollte ein Sachverständiger ins Boot geholt werden.
Entscheidet man sich nach einem Unfall im Ausland für eine Reparatur vor Ort, so ist es wichtig, sich von der Seriosität der Werkstatt zu überzeugen. Dies kann über Empfehlungslisten des ADAC geschehen, oder über Mitarbeiter der Autoversicherung. Sinn macht es außerdem, sich eine Zweitmeinung einzuholen.
Vor der Reparatur sollte man sich einen verbindlichen Kostenvoranschlag aushändigen lassen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Unfall mit Personenschaden
Hat man durch einen Unfall im Ausland Verletzungen davongetragen und muss medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, ist es bei Unfällen mit Fremdverschuldung wichtig, sich in die Hände eines fachkundigen Rechtsanwalts zu begeben. Denn die zu stellenden Ansprüche wie Verdienstausfall und Unterhaltsschaden zu berechnen, ist für einen Laien viel zu kompliziert, hier muss der Profi ran.
Wer nach einem Unfall im Ausland die Behandlung zunächst vorstrecken muss, sollte unbedingt Zahlungen vor Ort gegenüber dem Versicherer in der Heimat nachweisen. Deshalb gilt es unabdingbar, Rechnungen und Belege sorgfältig aufzubewahren und nach der Heimfahrt sofort zur Erstattung einzureichen.
Nachweise über gesetzliche Krankenversicherung und Auslandskrankenversicherung sind Voraussetzung für eine unproblematische Abwicklung im Verletzungsfall. Besonders bei schwereren Verletzungen oder einem eventuellen Rücktransport können sonst sehr hohe Kosten entstehen.