Die Länder Europas | Übersicht über EU – EWR – EWU

Die Länder Europas stehen für die Sterne auf der offiziellen Flagge von Europa Europa ist inzwischen weit mehr als nur ein geografischer Kontinent auf der Weltkarte. Mit über 700 Millionen Einwohnern, die auf einer Fläche von etwa 10,5 Millionen Quadratkilometern leben, gehört Europa zu den dichter besiedelten Teilen unserer Erde. Trotz aller Kriegsschauplätze weltweit ist die Globalisierung nicht mehr aufzuhalten. Die Länder Europas wachsen zunehmend zusammen, nicht nur politisch, sondern vor allem auch wirtschaftlich. So ist die Einführung des Euros als einheitliche europäische Währung ein Meilenstein der Geschichte des vereinigten Europas.

Für Politik und Wirtschaft ist der Zusammenschluss der Länder Europas in den verschiedenen Ebenen (EU, Wirtschaftsunion, Währungsunion) ein wichtiger Schritt, bietet politische Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität. Nicht nur für Politik und Wirtschaft, sondern auch für jeden einzelnen Bürger hat das zusammenwachsende Europa Vorteile. Es eröffnen sich neue Möglichkeiten und Perspektiven. So ermöglicht die EU durch den Binnenmarkt Arbeitnehmern neue Chancen und Möglichkeiten auf dem europäischen Arbeitsmarkt.

Durch die Europäische Union ist es Reisenden heute möglich, sich ohne Grenzkontrollen frei über die innereuropäischen Landesgrenzen zu bewegen. Ausbildung und Studium innerhalb der EU sind durch Verträge und Abkommen problemlos durchführbar. Bei Reisen innerhalb der Währungsunion ist kein Währungswechsel mehr notwendig, bargeldlose Zahlungen sind gebührenfrei.

Doch was bedeutet die Vereinigung der Länder Europas konkret? Was für europäische Bündnisse gibt es? Was haben die Bewohner Europas für Vorteile? Welche Erleichterungen hat man speziell als Reisender innerhalb Europas? Diesen Fragen sind wir auf die Spur gegangen. Zunächst eine Übersicht der Länder Europas innerhalb der verschiedenen Bündnisse

 

Länder Europas im Überblick

Geographisches Europa

Andorra
Belgien
Bosnien-Herzegowina
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien und Nordirland
Irland
Island
Italien
Kosovo
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Mazedonien
Malta
Moldawien
Monaco
Montenegro
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Russland
San Marino
Schweden
Schweiz
Serbien
Slowakei
Türkei
Ukraine
Ungarn
Vatikanstaat
Weißrussland
Zypern

Politische Europäische Union (EU)

Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Ungarn
Vereinigtes Königsreich
Zypern

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Island
Italien
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Ungarn
Vereinigtes Königsreich
Zypern

Eurozone (EWU)

Die folgenden Länder besitzen den Euro als offizielle Landeswährung

Belgien
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Portugal
Slowakei
Slowenien
Spanien
Zypern

 

Die Europäische Union (EU)

Die EU ist definitionsgemäß ein Verbund von 28 Mitgliedsstaaten (Stand 2019). In der EU wohnen insgesamt ungefähr eine halbe Milliarde Einwohner. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt ist die EU der größte gemeinsame Wirtschaftsraum weltweit. Die EU ist international gesehen eine eigene Rechtspersönlichkeit und hat innerhalb der UNO ein Einsichts- und Rederecht.

Grundlage für das Bestehen und Funktionieren der Europäischen Union sind folgende Verträge: Der Vertrag über die Europäische Union (EU Vertrag) und Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU Vertrag).

Die Gründung der Europäischen Union geht auf das Jahr 1950 zurück. Damals hatten sich zunächst 6 Länder Europas wirtschaftlich zusammenschlossen, um im Angedenken des Zweiten Weltkrieges militärische Konflikte in Europa in Zukunft zu verhindern. 1992 kam es zur Gründung der Europäischen Union. Seither ist die EU nicht nur eine Wirtschaftsunion, sondern ein politischer Zusammenschluss. Es gibt politische Zusammenarbeit in der Innen-, Justiz- und Außenpolitik. Bei der G8, der G20 und in der WTO hat die EU Beobachterstatus.

 

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR)

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist per Definition eine Freihandelszone zwischen der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).

Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum wurde am 2. Mai 1992 von den Mitgliedstaaten der EFTA (Ausnahme: Schweiz) und den Mitgliedstaaten der EU unterzeichnet. Die Länder des EWR werden auf Island, Liechtenstein und Norwegen ausgedehnt, er umfasst insgesamt 31 Länder.

Für die Länder des EWR gelten insbesondere die vier Freiheiten des Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs.

Im Europäischen Wirtschaftsraum wird über die Hälfte des Welthandels vollzogen. Der EWR-Rat ist mit der Durchführung des EWR-Vertrags und auch mit der Überwachung seiner Bestimmungen beauftragt.

 

EFTA (European Free Trade Association)

Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) wurde 1960 gegründet und versteht sich als internationale Organisation, welche den Freihandel unter den Mitgliedsstaaten der EU unterstützt.

Ziel dieses Zusammenschlusses war die Förderung von Wachstum und Wohlstand der beteiligten Ländern Europas, die Vertiefung des Handels sowie die wirtschaftlichen Zusammenarbeit innerhalb der westeuropäischen Länder und weltweit.

Außerdem schließt die Organisation Freihandelsabkommen mit anderen Staaten oder Staatenverbünden ab. Zur EFTA gehören derzeit Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Sonderstellung Schweiz: Die Schweiz ist Mitglied der EFTA, gehört aber nicht zum EWR.

Für die Mathematiker unter den Lesern eine kleine Eselsbrücke:

EU-Staaten + EFTA-Staaten – Schweiz = EWR Staaten

 

Europäische Währungsunion (Eurozone)

Die Eurozone (amtlich auch Eurowährungsgebiet oder Euroraum) umfasst die Länder Europas, welche den Euro als offizielle Währung besitzen. Die Eurozone besteht derzeit aus 19 EU-Staaten. Sie wird deswegen auch als Euro-19 bezeichnet.

Der Euro ist die offizielle Währung der Europäischen Union. Dies ist im EU-Vertrag festgeschrieben. Tatsächlich wird aber nur in 19 EU-Staaten mit der gemeinsamen Währung gezahlt. Einige Länder wollen dem gemeinsamen Währungsraum in den nächsten Jahren beitreten, andere lehnen die Gemeinschaftswährung bislang ab.

Gemeinsames Ziel der Währungsunion ist die Stabilisierung und Weiterentwicklung des Europäischen Binnenmarktes. Eines der primären Ziele ist die Erhaltung des Preisniveaus und die Währungsstabilität des Euros.

Der Euro hat sich als zweitwichtigste Währung neben dem Dollar etabliert und Europas Rolle als Wirtschaftsmacht gestärkt. Selbst eine starke D-Mark hätte diese Bedeutung nie erlangen können.

Vorteile des vereinten Europas im Alltag:

Studieren in den Ländern Europas

Studieren außerhalb Deutschlands in einem anderen europäischen Staat wird im vereinten Europa immer beliebter – und einfacher. Der organisatorische Aufwand für ein Studium innerhalb Europas ist sehr gering: Ein Visum ist für deutsche Studenten in keinem EU-Land erforderlich. In einigen Staaten ist eine Aufenthaltsgenehmigung nötig, aber nur dann, wenn sich international Studierende länger als drei Monate im Gastland aufhält.

Seit 2014 gibt es das Programm „Erasmus. Dieses Projekt soll die Zusammenarbeit der EU-Staaten bei der Bildung fördern und vereinfachen. Erasmus hilft Studenten, ein oder mehrere Semester im Ausland zu studieren. Besonders für Firmen, die ein duales Studium anbieten und Tochterunternehmen oder Filialen im europäischen Ausland besitzen, ist es wichtig, dass Studenten Erfahrungen in anderen Ländern Europas sammeln.

Viele Studiengänge innerhalb der EU-Staaten wurden bereits internationalisiert, so hat auch in der Bundesrepublik z. B. der Bachelorabschluss die Diplomarbeit ersetzt. Es ist somit einfacher, sich nach dem Studienabschluss europaweit in Firmen oder Forschungseinrichtungen zu bewerben.

Stabilere Energiepreise

Europa verfolgt eine gemeinsame Strategie in Bezug auf Energiesicherheit: Unsere Abhängigkeit von Energieimporten wird weiterhin zunehmen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die EU gegenüber den Zulieferländern von Rohstoffen einheitlich auftritt. Auch die Forschung im Bereich erneuerbare Energien ist gemeinsam effizienter.

 

Günstigere Preise in Ländern Europas

Das vereinte Europa bietet mehr Wettbewerb, das bedeutet im Klartext eine größere Produktvielfalt und günstigere Preise. Im Alltag macht sich dies beispielsweise durch günstigere Telefonpreise oder einem vielfältigen Angebot an Billigflügen innerhalb Europas bemerkbar. Nach dem Ende der nationalen Monopole vieler Dienstleistungen sind viele Angebote für den Verbraucher deutlich günstiger geworden.

 

Größere Arbeitsplatzauswahl

Europa bietet deutschen Unternehmen einen großen einheitlichen Markt. Fast zwei Drittel ihrer Produkte exportieren deutsche Unternehmen in die EU. Der Binnenmarkt und der Euro sichern der deutschen Wirtschaft, Absatzmärkte und Arbeitsplätze – und damit den Wohlstand unseres Landes. Viele Großkonzerne besitzen Filialen im EU-Ausland, so ist es möglich, als Mitarbeiter eines deutschen Konzerns ohne viel Verwaltungsaufwand Auslandserfahrung zu machen.

Freiheit für Arbeitnehmer: Immer mehr Menschen wollen sich den Wunsch erfüllen, eine Weile oder gar für immer im Ausland zu leben und zu arbeiten. Innerhalb der Europäischen Union gibt es das Grundrecht auf Freizügigkeit, dieses ermöglicht jedem EU-Bürger, in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einer Tätigkeit aufzunehmen.

 

Offene Grenzen

Das Schengener Abkommen ist ein internationales Übereinkommen insbesondere zur Abschaffung stationärer Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten. Das Schengener-Abkommen über ein freies Europa ohne Grenzkontrollen gehört zur Erfolgsgeschichte der EU.

Für die Einreise in Länder der EU reicht zur Identifizierung ein gültiger Personalausweis. Ein Reisepass oder Visum ist nicht erforderlich.

 

Exkurs – Das Schengener Abkommen

Am 14. Juni 1985 unterzeichneten die Staaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande im luxemburgischen Ort Schengen ein Abkommen, welches den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen beinhaltet. Fünf Jahre später verabschiedeten die fünf Staaten ein weiteres Abkommen. Durch die Vereinbarung wurde geregelt, unter welchen Voraussetzungen der freie Personenverkehr gewährleistet werden kann.

Die deutsche Wiedervereinigung verzögerte das Inkrafttreten. Es dauerte zusätzliche fünf Jahre – bis zum 26. März 1995 – als das Schengener Abkommen endgültig in Kraft getreten ist. Grund hierfür war die politische und geografische Neuorientierung Deutschlands nach der Wiedervereinigung. Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Spanien und Portugal schafften noch an diesem Tage ihre Grenzkontrollen ab.

Durch die Unterzeichnung eines weiteren Vertrages 1999 in Amsterdam wurde das Schengener Abkommen in das EU-Recht integriert. Dies hat zur Verwirklichung der Freizügigkeit – einem der wichtigsten Punkte des Binnenmarkts – beigetragen.

Vorteile für Reisende innerhalb Europas

Reisefreiheit in den Ländern Europas

Durch die Umsetzung des Schengener Abkommens fallen an den Grenzen zwischen den beteiligten Ländern Personenkontrollen weg. Es dürfen allerdings stichprobenartig oder vorübergehend Kontrollen durchgeführt werden, beispielsweise während internationaler Großereignisse wie Fußballweltmeisterschaften oder wenn die innere Sicherheit massiv bedroht ist, z. B. bei einer Terrorwarnung. Trotzdem haben Reisende die Verpflichtung, sich jederzeit durch den Personalausweis identifizieren zu können.

Ein Reisepass oder ein Visum ist innerhalb Europas nicht mehr notwendig, das Mitführen eines gültigen Personalausweises genügt.

Bei einer Aufenthaltsdauer von über drei Monaten kann allerdings eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig sein. Über die spezifischen Regelungen jedes Landes kann man sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes informieren.

Mit einem vorläufigen Personalausweis oder mit einem bis zu einem Jahr abgelaufenen Reisepass kann man als deutscher Staatsbürger entsprechend dem europäischen Übereinkommen über den Personenverkehr in folgende Länder einreisen: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Portugal, Österreich, San Marino, Schweden, Slowenien, Spanien, Türkei, die Schweiz, die Niederlande und der Vatikanstaat.

 

Gültigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung

Mit der European Health Insurance Card (EHIC) ist der Reisende innerhalb der EU gesetzlich weiterversichert. Die EHIC ist bei den meisten Krankenversicherungen in die normale Chipkarte integriert.

Europaweit gewährleisten die gesetzlichen Krankenkassen eine notwendige Versorgung. Es werden aber nur die Kosten bis zu der Höhe erstattet, welche die Versorgung in Deutschland kosten würde. Der Umfang der geleisteten Heil und Transportkosten kann – auch in Ländern Europas – stark von dem in der Bundesrepublik bestehenden Standard abweichen, die Differenz trägt der Patient selbst. Auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht. Deshalb lohnt sich auch für Reisen innerhalb Europas eine Reisekrankenversicherung als zusätzlicher Schutz.

 

Wegfall des Währungswechsels

Vor der Einführung der Währungsunion war im Vorfeld der Reise viel zu tun: Geld in Landeswährung wechseln, Tankgutscheine beantragen, Wechselkurse beobachten. All dies gehört nun der Vergangenheit an. Mit der Einführung des Euros als Einheitswährung kann man sich finanziell in allen teilnehmenden Ländern Europas „wie zu Hause“ bewegen.

Der Gang zur Wechselstube fällt flach, ebenso die Gebühren für den Geldwechsel in Form von Währungswechselprovision beim Geld abheben an Automaten. Vorsicht: Die Gebühren für das Abheben an Fremdbanken werden trotzdem fällig, Ausnahme: Kostenlose Reisekreditkarten.

Die Reisefinanzen und die Zusammenstellung der Reisekasse sollten dennoch gut geplant werden, um unnötige Gebühren zu vermeiden.

 

Gebührenfreies bargeldloses Bezahlen in der EWU

Seit Januar 2018 dürfen innerhalb der Eurozone keine Bankgebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften eingefordert werden. Auch kostendeckende Aufschläge dürfen per Gesetz nicht mehr erhoben werden.

Hintergrund für diese Regelung ist das „Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie”, welches der Bundestag in der Sitzung vom 1. Juni 2017 beschlossen hat. Das bedeutet, Händler und Banken dürfen keine Gebühren mehr berechnen für die bargeldlose Bezahlung per EC-Karte oder Kreditkarte. Dieses Gesetz gilt unabhängig davon, ob es sich um eine bargeldlose Zahlung im Restaurant oder um eine Internettransaktion, wie z. B. die Bezahlung eines Fluges handelt.

Vorsicht: Die Gebührenfreiheit beim bargeldlosen Bezahlen gilt ausschließlich für die weitverbreiteten Kreditkarten wie MasterCard oder Visa. Besitzer ausländischer Kreditkarten, wie z. B. American Express oder Diners Club, müssen weiterhin auch innerhalb der Währungsunion mit Gebühren rechnen. Auch Firmenkonten (Corporate Cards) sind von dem Gesetz ausgenommen, ebenso Zahlungen mit PayPal.

 

Geld abheben an Automaten in Ländern Europas

Im Eurowährungsraum dürfen für Bargeldabhebungen an Bankautomaten oder Kartenterminals mithilfe einer Girocard (EC-Karte) oder einer herkömmlichen Kreditkarte ausschließlich die in Deutschland an Fremdbanken üblichen Zahlungstransaktionsgebühren für die Fremdnutzung berechnet werden, das Auslandseinsatzentgelt entfällt.

Diese Zahlungstransaktionsgebühren werden bei der Abhebung mit EC-Karten und herkömmlichen Kreditkarten fällig. Wer auch diese Gebühr vermeiden will, sollte sich den Erwerb einer kostenlosen Reisekreditkarte überlegen. Das Geld abheben mit einer gebührenfreien Kreditkarte ist nicht nur im gesamten Euroraum, sondern auch weltweit gebührenfrei möglich.

 

Exkurs: Was ist SEPA?

SEPA bedeutet „Single Euro Payments Area“ – auf Deutsch: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Ziel ist die Vereinheitlichung von bargeldlosen Zahlungen in Euro zwischen den beteiligten 34 Länder des SEPA-Zahlungsraums. Seit der Unterzeichnung des SEPA-Abkommens besteht innerhalb dieser Länder keinen Unterschied mehr zwischen Inlands- und Auslandszahlungen.

Bei der Entwicklung des Europäischen Binnenmarktes spielt die Einführung der SEPA eine bedeutende Rolle:

Der Europäische Binnenmarkt definiert sich über vier wichtige Bestandteile:

1. Freier Warenverkehr

2. Personenfreizügigkeit

3. Dienstleistungsfreizügigkeit

4. Freier Kapital- und Zahlungsverkehr.

Trotz der vielen Vorteile des gemeinsamen Europa werden immer wieder kritische Stimmen laut und propagieren die Nachteile und Risiken der Europäischen Gemeinschaft. Bei aller Kritik sollte man die Worte eines großen deutschen Politikers im Hinterkopf behalten:

„Die Einheit Europas war ein Traum von wenigen. Sie wurde die Hoffnung für viele. Sie ist heute eine Notwendigkeit für alle.“

*(Konrad Adenauer)