Inhaltsverzeichnis | Auslandseinsatzentgelt
Was versteht man unter Transaktionsgebühren?
Was versteht man unter Auslandseinsatzentgelt?
Nutzung einer Girocard / EC-Karte zum Geld abheben
Nutzung einer Kreditkarte zum Geld abheben
Wie kann ich das Auslandseinsatzentgelt umgehen?
Welche Gebühren entstehen bei einer Inlandsreise?
Gebühren bei der bargeldlosen Zahlung im Ausland
Gebühren beim Geldwechsel in der Wechselstube
Gebühren beim Einlösen von Reiseschecks
Warum kann das DCC System zur Gebührenfalle werden?
Die Grundvoraussetzung für einen gelungenen Urlaub oder eine erfolgreiche Geschäftsreise ist eine gute Planung. Neben der Reisebuchung steht bei der Reisevorbereitung auch die Organisation der Finanzen im Vordergrund, das Management der Reisekasse sozusagen. Egal wohin wir verreisen, ob in den Schwarzwald, nach Mallorca oder nach Togo – ohne Moos nix los!
Man benötigt auf Reisen Bargeld in Landeswährung sowie geeignete Zahlungsmittel, um eine kontinuierliche Geldversorgung auf Reisen sicherzustellen. Hierzu muss man die Komfortzone der eigenen Hausbank verlassen.
Das bedeutet, es entstehen Gebühren verschiedenster Art. Ob bei der bargeldlosen Kartenzahlung, dem Geldabheben an bankfremden Kartenterminals, an internationalen Geldautomaten oder auch direkt in der Wechselstube. Wir bezahlen einen Obolus für den Luxus, außerhalb unserer Hausbank finanziell liquide zu bleiben. Dies geschieht in Form von Transaktionsgebühren und Auslandseinsatzentgelt.
Transaktionsgebühren, Auslandseinsatzentgelt, Wechselgebühren: All das hört sich zunächst ziemlich verwirrend an. Selbst bei Inlandsreisen fallen Gebühren bei der Nutzung gängiger Geldkarten für die Abhebung von Bargeld an Geldautomaten von Fremdbanken an.
Obwohl die Globalisierung auch im Finanzwesen unerbittlich fortschreitet, gibt es im Bereich der Gebühren immer noch einige Stolpersteine auf dem Weg zu einem finanzoptimierten Urlaub. Ohne den Besitz einer Geldkarte ist eine Reise kaum noch denkbar. Bargeld in großen Mengen ins Ausland einzuführen ist in vielen Ländern nicht nur deklarationspflichtig, sondern auch gefährlich.
Reiseschecks gelten als Auslaufmodelle und eigenen sich bestenfalls als zusätzliches Zahlungsmittel, weil sie bei Verlust unmittelbar ersetzt werden. So hat man die Wahl zwischen Girokarten (ehemals EC-Karten), klassischen Kreditkarten, oder auch speziellen Reisekreditkarten.
Dies lässt Fragen aufkommen: Welche Gebühren fallen bei der Benutzung der verschiedenen Kartenformate an? Wodurch entstehen diese Gebühren, und wie können sie evtl. umgangen werden? In den folgenden Abschnitten beantworten wir Fragen rund um die Themen Auslandseinsatzentgelt und Transaktionsgebühren und zeigen, wie auch Sie diese lästigen Kosten einfach umgehen können.
Was versteht man unter Transaktionsgebühren?
Transaktionsgebühren sind definitionsgemäß Gebühren, die für die Dienstleistungen einer Bank anfallen. Transaktionsgebühren stellt die Bank ihren Kunden immer dann in Rechnung, wenn eine dritte Partei bei der Ausführung der Transaktion beteiligt ist. Im Fall des Geldabhebens im Ausland oder an Fremdbanken ist diese „dritte Partei“ die Bank, an deren Kartenterminal das Geld abgehoben wird.
In der Situation der bargeldlosen Kartenzahlung mithilfe einer Geldkarte ist dies das Hotel oder das Geschäft, in welchem die Zahlung getätigt wird. Mit dem Entgelt soll der zusätzliche Aufwand der Banken und Kreditinstitute beglichen werden. Auch für Onlinekäufe oder Auslandsüberweisungen entstehen Transaktionsgebühren. Für Reisende sind insbesondere die Transaktionsgebühren für den Gebrauch der Kreditkarte oder der Girocard / EC-Karte auf Reisen beachtenswert.
Das Zustandekommen der Transaktionskosten hat den Hintergrund, dass die eigene Hausbank durch einen Zahlungsauftrag eine Transaktion mit Händlern, Dienstleistern oder anderen Banken eingeht und den offenen Betrag begleicht.
Zeitnah wird dieser Betrag dann beim Kartenbesitzer abgebucht. Dass dieser Vorgang längst automatisiert wurde, ist für viele Banken immer noch kein Hindernis, ihren Kunden trotzdem die Transaktionsgebühr als Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere für die Transaktionsgebühr beim Einsatz von Kreditkarten.
Innerhalb der EU gibt es seit dem 13. Januar 2018 eine Neuregelung, so können innerhalb der Eurozone Händler und Dienstleister die Transaktionsgebühren für bargeldlose Zahlungsmittel nicht mehr auf den einzelnen Kunden abwälzen.
Aber Vorsicht, jede Regel hat Ausnahmen: So darf z.B. PayPal weiterhin Gebühren für Transaktionen erheben. Außerhalb der Eurozone muss der Reisende bei der Nutzung seiner Kreditkarte diese Kosten weiterhin einkalkulieren. Nähere Informationen dazu in den einzelnen Kapiteln.
Was bedeutet Auslandseinsatzentgelt?
Definitionsgemäß ist das Auslandseinsatzentgelt eine Gebühr, die beim Einsatz einer Girocard (ehemals EC-Karte) oder einer Kreditkarte im Ausland entsteht. Sie ist somit eine spezielle Form der Transaktionsgebühr, die für die Umrechnung eines Fremdwährungsumsatzes in die inländische Währung (z.B. Euro) anfällt. Sie wird vor allem beim Einsatz von Geldkarten außerhalb des Euroraumes erhoben und ist von den Karteninhabern zu entrichten. Dies gilt beim bargeldlosen Bezahlen oder bei der Abhebung von Bargeld in Landeswährung an ausländischen Geldautomaten.
Für den Reisenden, der im Ausland Bargeld an einem Kartenterminal abheben möchte, heißt dies im Klartext: Für jede Nutzung einer Girocard / EC-Karte oder einer herkömmlichen Kreditkarte berechnet die Hausbank bzw. der zuständige Kreditkartenanbieter eine Gebühr für die Verwendung der Karte an einem ausländischen Geldautomaten. Dieses Auslandseinsatzentgelt wird direkt beim Vorgang des Geldabhebens am betreffenden Automaten automatisch abgebucht und im entsprechenden Abrechnungsbeleg als Transaktionsgebühr ausgewiesen.
Bei der Abhebung an einem ausländischen Geldautomaten mit der Girocard / EC-Karte fällt bei jeder Abhebung ein Festbetrag an, bei gängigen Kreditkarten wird die Gebühr prozentual aus der verfügten Summe berechnet. Die Höhe der Gebühr für bargeldlose Zahlung im nichteuropäischen Ausland richtet sich nach den Warenwert und liegt je nach Kartenanbieter zwischen 1 und 3 %. Beim Abheben von Bargeld an ausländischen Automaten sogar bis 4 %.
Innerhalb der Europäischen Währungsunion fällt zwar der Währungswechsel weg, das abgehobene Geld wird in Euro ausbezahlt, trotzdem fallen auch hier Gebühren an für die Nutzung eines bankfremden Kartenterminals – sowohl für die Girocard / EC-Karte als auch für die meisten Kreditkarten. So muss man auch bei den direkten Nachbarn wie Österreich, Frankreich oder Holland beim Geldabheben mit Gebühren rechnen ( ➢ nähere Informationen in den nächsten Abschnitten).
Auslandseinsatzentgelt bei der Nutzung einer Girocard / EC-Karte zum Geld abheben
Wichtig: Im Eurowährungsraum dürfen für Bargeldabhebungen an Bankautomaten oder Kartenterminals nur die auch in Deutschland üblichen Zahlungstransaktionsgebühren für die Fremdnutzung berechnet werden.
Die Höhe der Gebühren ist von den Konditionen der Bank abhängig. Die privaten Banken haben sich auf eine Pauschale von aktuell 1,95 Euro geeinigt. Bei den Volks- und Raiffeisenbanken sowie den Sparkassen werden nach wie vor bis zu 6,50 Euro pro Abhebung veranschlagt. Die entstehenden Kosten müssen während des Abhebevorganges inzwischen am Automatendisplay angezeigt werden.
Außerhalb der Europäischen Währungsunion wird das abgehobene Bargeld vom Kartenautomaten in der jeweiligen Landeswährung ausbezahlt. Diese Leistung lässt sich die Bank als Währungsumrechnungsprovision zuzüglich zur Zahlungstransaktionsgebühr in Form von Auslandseinsatzentgelt bezahlen.
Die Kosten für das Abheben bestimmt die kartenausgebende Bank. Meist geht es dabei um einen Prozentsatz der abgehobenen Summe im Zusammenhang mit einem Mindestbetrag. So sind pro Abhebung mit herkömmlichen Kreditkarten oder Girocards / EC-Karten Gebühren von über 10 Euro keine Seltenheit.
Verschiedene Banken berechnen für Bargeldabhebungen mit der Girocard / EC-Karte an Geldautomaten ihrer ausländischen Filialen, Zweigstellen und Partnerbanken keine Gebühren. Beispiele sind DKB, Citybank, Comdirekt etc.
Vorsicht: Oftmals ist die Girocard / EC-Karte nicht sofort im Ausland nutzbar, da die Banken sie aus Sicherheitsgründen außerhalb von Deutschland sperren. Deshalb sollte man vor der Reise bei der Hausbank nachfragen und die Girocard / EC-Karte gegebenenfalls freischalten lassen.
Auslandseinsatzentgelt bei Nutzung der Kreditkarte zum Geld abheben
Die meisten Anbieter berechnen für jeden Einsatz der Kreditkarte ein Auslandseinsatzentgelt in Form eines prozentualen Anteils abhängig vom abgehobenen Geldbetrag. Dieser bewegt sich in der Regel zwischen 1,75 und 4 % des jeweils abgehobenen Betrags, ist mit einer Mindestgebühr versehen und bei jeder Abhebung erneut fällig.
Die genaue Höhe dieser Auslandseinsatzgebühr ist abhängig vom jeweiligen Kreditinstitut. Zusätzlich zum Auslandseinsatzentgelt, welches vom heimischen Kreditkartenanbieter erhoben wird, addiert sich eine Gebühr, die von der ausländischen Bank erhoben wird, welche das Kartenterminal betreibt, an dem das Bargeld abgehoben wurde.
Wer genau planen will, sollte sich vor der Reise bei der zuständigen Hausbank oder dem Kreditinstitut nach der exakten Höhe des Auslandseinsatzentgelts erkundigen, oder diese in den AGBs des Kreditkartenvertrags nachlesen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Dies ist sowohl innerhalb als auch außerhalb europäischer Grenzen sinnvoll, denn auch innerhalb der Eurozone wird bei der Auszahlung von Euros eine Fremdnutzungsgebühr für die Nutzung eines bankfremden Automaten erhoben.
Unser Tipp: Es existieren einige Banken, welche spezielle Reisekreditkarten zur Verfügung stellen. Bei der Nutzung dieser Karten entfallen die Gebühren beim Abheben von Geld in Euro oder in Fremdwährung – und dies weltweit.
Wie kann ich das Auslandseinsatzentgelt umgehen?
Möchte man das Auslandseinsatzentgelt für das Geldabheben im Ausland umgehen, gibt es eine Alternative zu den herkömmlichen Kreditkarten. Einige Direktbanken bieten eine weltweit nutzbare gebührenfreie Reisekreditkarte an.
Diese Kreditkarten sind im Unterhalt kostenfrei. Die Anbieter erheben weder eine Grundgebühr noch einen jährlich zu zahlenden Beitrag. Der entscheidende Vorteil dieser Karten aber ist, dass weltweit keine Gebühren für das Geldabheben in Landeswährung an ausländischen Automaten erhoben werden. Dies gilt für fast alle Staaten rund um den Globus. Selbst in kleinsten, exotischen Ländern wie Tonga, Turkmenistan oder Neukaledonien stehen Bankautomaten bzw. Kartenterminals, an denen mit kostenlosen Kreditkarten gebührenfrei Geld abgehoben werden kann.
In Travellerkreisen erfreut sich dieses Kartenformat zunehmender Beliebtheit, da weltweit auf Reisen eine nicht unbeträchtliche Summe Gebühren eingespart werden kann. Auch für Personen, die bereits eine Girocard / EC-Karte oder Kreditkarte besitzen, eignet sich eine Reisekreditkarte aufgrund ihrer Breitbandigkeit als kostenlose Zweitkarte. Außerhalb des Auslandaufenthaltes sind Reisekreditkarten ein guter Begleiter für den Alltag, denn auch im Inland werden keinerlei Gebühren für die Nutzung der Karte an bankfremden Bankautomaten und Kartenterminals in Rechnung gestellt.
Vorteile einer gebührenfreien Kreditkarte
Bei einigen Anbietern dieser kostenlosen Kreditkarten ist ein ebenfalls kostenloses Girokonto impliziert. Dieses Konto in der Kontoführung ebenfalls kostenlos, es fallen keine Jahresbeiträge an. Manche Anbieter bieten sogar Prämien für monatlichen Zahlungseingang. So eignet sich dieses Konto sowohl als Reisekonto als auch als Zweitkonto für den Alltag.
Die Anbieter kostenloser Reisekreditkarten verlangen im Gegensatz zu herkömmlichen Kreditinstituten und Banken bei Antragstellung keine Eröffnungsgebühr. Es werden keine dauerhaften Nutzungsbeiträge in Form von Jahresgebühren fällig.
Der Antrag kann in wenigen Minuten online ausgefüllt werden. Nach dem Ausdrucken des Antrags erfolgt der Identifizierungsvorgang durch die anbietende Bank. Das einfachste Verfahren ist hierbei das Post-Identverfahren. Voraussetzung hierfür ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Bis zur Zusendung der Karte per Post dauert es ein paar Tage. Diese Zeit sollte man unbedingt einkalkulieren und die Karte rechtzeitig vor Reisebeginn beantragen.
Welche Gebühren entstehen bei einer Inlandsreise?
Beim Abheben von Bargeld innerhalb Deutschlands an einem Geldautomaten der Hausbank oder Partnerbank fallen keine Gebühren an. Wenn man allerdings an einem „fremden Geldautomaten“, also an einem Automaten, zu dem die kontoführende Bank keinen Partnervertrag hat, Bargeld bezieht, wird eine Transaktionsgebühr, die sogenannte Fremdnutzungsgebühr fällig.
Diese Fremdnutzungsgebühr errechnet sich prozentual aus dem jeweils verfügten Betrag und wird direkt vom Konto abgebucht. Dies kann teuer werden, je nach Bank bis zu 10 Euro pro Abhebung. Dies gilt sowohl für die Girocard / EC-Karte als auch für kostenpflichtige Kreditkarten.
Bankverbünde, zu denen sich Gruppen von Banken und Karteninstituten zusammengeschlossen haben, ermöglichen dem Kunden eine größere Auswahl an Automaten, an denen sie gebührenfrei Bargeld abheben können. In Deutschland existieren derzeit vier große Bankverbünde, welche über ein unterschiedlich großes Netz aus Filialen und Geldautomaten verfügen: Die Cash Group, die Cash Pool Gruppe, der Sparkassenverbund und das Bank Card Servicenetz der Volks- und Genossenschaftsbanken.
Grundsätzlich gibt es bei den Gebühren für das Geldabheben in Deutschland an Fremdbanken keine gesetzlich vorgeschriebene Obergrenze. Nach einer Prüfung durch das Bundeskartellamt muss seit 2011 die Höhe der Gebühr vor dem Abheben auf dem Display des jeweiligen Geldautomaten angezeigt werden. Es gibt aber eine Mindestgrenze, welche als Fixbetrag auch bei Abhebungen von kleineren Beträgen berechnet wird.
Beim Abheben von Bargeld in fremder Landeswährung – z. B. beim Abheben von Schweizer Franken an einer deutschen Fremdbank im Schweizer Zollgrenzbezirk werden zusätzlich zu den Fremdnutzungsgebühren noch Transaktionsgebühren für den Währungswechsel berechnet.
Bei der bargeldlosen Zahlung mit der Girocard/EC-Karte im Inland fallen keinerlei Transaktionsgebühren an.
Für die bargeldlose Kartenzahlung mithilfe der Kreditkarte im Inland fallen ebenfalls keine zusätzlichen Gebühren für den Verbraucher an. Die anfallenden Kosten trägt alleine der Händler.
Gebühren bei der bargeldlosen Zahlung im Ausland?
Mit der Girocard /EC-Karte ist es nicht nur im Inland, auch innerhalb der EU möglich, ohne jegliche Gebühren bargeldlos zu bezahlen. Dies gilt jedoch nur für Länder der Eurozone. In EU-Ländern mit eigener Währung (z.B. Polen oder Dänemark), wird eine noch recht kleine Gebühr für die Währungsumrechnung erhoben. So sind für das bargeldlose Bezahlen in diesen Staaten Gebühren von ca. 1 % üblich.
Im außereuropäischen Ausland (also in einer Fremdwährung) sind Kartenzahlungen mit der Girocard / EC-Karte nicht in allen Staaten möglich. Dies hängt davon ab, um welche Art der Girocard es sich handelt.
Bargeldlos bezahlen kann man mit der Girocard / EC-Karte + Maestro im Ausland an Geschäften und Hotels mit Maestro-Zeichen. Mit der Girocard / EC-Karte + Vpay ist die Kartenzahlung u.a. möglich in der Schweiz, Norwegen, Türkei, Lichtenstein, Monaco, Israel, Andorra und Gibraltar – aber nur an Vpay-Akzeptanzstellen. Auch hier werden – je nach Bank – Gebühren erhoben.
Aufgrund der Mindestgebühren bei Zahlungen mit einer Girocard / EC-Karte in einer Fremdwährung lohnt es sich zumindest bei kleineren Beträgen bei einigen Banken mit der Kreditkarte zu bezahlen, hier wird eine prozentuale Fremdwährungsgebühr erhoben.
Für Zahlungen mit Kreditkarten, die im Inland und innerhalb der Europäischen Währungsunion ausgeführt werden, fallen bei der Bezahlung mit verbreiteten Kreditkarte keine zusätzlichen Kreditkarten Gebühren für den Verbraucher an. Die anfallenden Kosten trägt allein der Händler. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Internettransaktion oder eine Zahlung im Hotel oder Supermarkt handelt. Dies ist einer aktuellen Gesetzesänderung zu verdanken:
Neues Gesetz § 270a BGB
(Vereinbarung über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel)
Seit dem 13.01.2018 dürfen Händler keine Zusatzgebühren mehr für das Bezahlen mit Kreditkarten erheben. Das verlangt das Gesetz, mit dem der Deutsche Bundestag die zweite Zahlungsdienstrichtlinie der EU umsetzt. Allerdings gilt dieses Gesetz nur für weitverbreitete Kreditkarten, wie Mastercard und Visa.
Für die Bezahlung mit Kreditkarten von ausländischen Anbietern wie z.B. American Express und Diners Club, dürfen auch weiterhin Gebühren verlangt werden. Hintergrund für diese „Spaltung“ sind unterschiedliche Regelungen für die Kartenanbieter beim sogenannten Internetbanken-Entgelt. Ausgenommen von der Regelung sind auch Firmenkarten (Corporate Cards). Dieses Gesetz gilt für alle Formen der Kartenzahlung, ob Interneteinkauf oder Kartenzahlung vor Ort.
Ausnahme: Für PayPal gilt das Gebührenverbot der EU nicht.
Kreditkartenzahlungen außerhalb der Europäischen Währungsunion unterliegen einer Gebühr. Die Ursache liegt begründet in Wechselgebühren, wie sie bei Transaktionen in fremder Währung immer anfallen. Das Auslandseinsatzentgelt für die bargeldlose Zahlung mit Kreditkarten wird prozentual aus der jeweiligen Rechnungssumme berechnet und beträgt 1,75 bis 4 % des Zahlungsbetrags.
Gebühren beim Geldwechsel in der Wechselstube
Beim Geldwechsel im Ausland verlangen auch Wechselstuben Transaktionsgebühren. Wechselstuben tauschen in der Regel zu einem ungünstigeren Kurs, als es Banken untereinander tun. In seriösen Wechselstuben fällt beim Ankauf von Fremdwährungen ab einem Wechselbetrag von 200 Euro eine geringere Wechselgebühr an als bei kleineren Beträgen (in offiziellen Wechselstuben ca. 4 Euro und in den Flughafenfilialen ca. 5 Euro).
Umtauschen in Landeswährung sollte man tatsächlich besser erst im Urlaub, denn dort ist es in der Regel günstiger. Deutsche Banken haben fremde Währungen nicht gleich auf Lager und müssen sie erst bestellen – das kostet Zeit und zusätzliche Gebühren. Vor Ort geht der Umtausch gängiger Währungen wie Euro oder Dollar dagegen meist schnell und in der Regel billiger. Für den Geldwechsel sollte man eine Bankfiliale oder ein offizielles Wechselbüro nutzen.
Am Flughafen machen sich häufig Wechselstuben gegenseitig Konkurrenz. Das kann die Gebühren dort in Grenzen halten. Wenn aber der Flughafen am Urlaubsort so klein ist, dass es dort gar keine Wechselstuben gibt, sollte man schon zu Hause ein wenig Geld tauschen, um bei der Ankunft etwa das Taxi zum Hotel oder zum Ferienhaus in einheimischer Währung bar bezahlen zu können.
Welche Gebühren fallen beim Einlösen von Reiseschecks an?
Man erwirbt Reiseschecks vor der Reise bei der Bank oder an sonstigen Verkaufsstellen (Wechselstuben oder American Express Büros) in der gewünschten Währung (entweder die Landeswährung des Urlaubslandes oder eine leicht konvertierbare Währung wie US-Dollar). Es gibt Reiseschecks in verschiedenen Stückelungen. Hierbei wird in der Regel eine Verkaufsprovision von 1% des Kaufpreises erhoben.
Beim Eintauschen der Reiseschecks im jeweiligen Land wird der tagesaktuelle Kurswert berechnet. In der Regel entsteht beim Umtausch zusätzlich eine teure Gebühr in Form einer sogenannten „Servicepauschale“, die – je nach Land – bis zu 10 % des umgetauschten Betrags in Landeswährung kosten kann. So eignen sich Reiseschecks eher als zusätzliche Absicherung, da sie bei Verlust unmittelbar ersetzt werden.
Warum kann das DCC System zur Gebührenfalle werden?
Dynamic Currency Conversion (DCC) ist die automatische Umrechnung der Landeswährung in die Heimatwährung. Dies erscheint auf den ersten Blick als verlockendes Angebot, ist aber eine Kostenfalle, die am Ende des Urlaubs für böse Überraschungen auf dem Kontoauszug sorgen kann.
Hintergrund und Funktionsweise: Steckt man die Geldkarte bei der Auslandsreise in einen Geldautomaten, erkennt dieser, dass es sich um eine ausländische Karte handelt. Der Kunde wird vor der Bargeldauszahlung gefragt, ob der Betrag in Euro oder in der jeweiligen Landeswährung verrechnet werden soll. Im Automatendisplay erscheint dann die Heimatwährung – umgerechnet mit einem festen Wechselkurs.
Dies klingt auf den ersten Blick sicher, bequem und transparent. Viele Automatenbetreiber erheben aber für diese Leistung saftige Gebühren und rechnen den Betrag zu einem schlechten Wechselkurs um. Die Aufschläge betragen nicht selten bis zu 10 %!
Unser Tipp: Diese Option ignorieren! Oftmals ist es günstiger, die Geldbeträge direkt in der Landeswährung auszahlen zu lassen. Der Betrag wird dann in der Landeswährung abgerechnet, da die Hausbanken die Umrechnung übernehmen. Diese rechnen konsequent sehr eng am internationalen Wechselkurs um – in der Regel zu einem deutlich günstigeren Wechselkurs.
Die wichtigsten Fakten bezüglich Transaktionsgebühren und Auslandseinsatzentgelt
Übersicht: Gebühren beim Geldabheben
Geldkarte | Inland | Staaten der EWU* | Nicht EWU-Staaten |
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Girocard (EC-Karte) | Fremdnutzungsgebühren an bankfremden Automaten Ausnahme: Partnerbanken und Verbünde | Fremdnutzungsgebühren an bankfremden Automaten Ausnahme: Partnerbanken innerhalb der Währungsunion Kein Auslandseinsatzentgelt innerhalb der Währungsunion | (Girocard+Maestro): Auslandseinsatzentgelt 5-10 € + prozentuale Zahlungstransaktionsgebühr |
Klassische Kreditkarte | Fremdnutzungsgebühren an bankfremden Automaten Ausnahme: Partnerbanken und Verbünde | Fremdnutzungsgebühren an bankfremden Automaten Kein Auslandseinsatzentgelt innerhalb der Währungsunion | Auslandseinsatzentgelt 1,75 – 4 % der Abhebungssumme + Zahlungstransaktionsgebühr |
Kostenlose Reisekreditkarte | Keine Gebühren | Keine Gebühren | Keine Gebühren |
*EWU = Europäische Währungsunion
Übersicht: Gebühren für die bargeldlose Bezahlung
Geldkarte | Inland | Staaten der EWU | Nicht EWU-Staaten |
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Girocard (EC-Karte) | Keine Gebühren | Keine Gebühren innerhalb der Währungsunion | %uale Transaktionsgebühr (Kartenzahlung nicht überall möglich) |
Klassische Kreditkarte | Keine Gebühren | Keine Gebühren innerhalb der Währungsunion für Mastercard und Visa Gebühren für American Express, Diners Club etc. | %uale Transaktionsgebühr |
Kostenlose Reisekreditkarte | Keine Gebühren | Keine Gebühren | %uale Transaktionsgebühr (je nach Bank) |
Für etwas mehr Übersicht im Gebührendschungel sorgt auch ein Gesetz, welches ab 1.11.2018 in Kraft getreten ist. So müssen Kreditinstitute ihre Kunden einmal jährlich über die Gesamtkosten ihrer Konten informieren. Impliziert sind außer Zinsen für Kredite auch Gebühren, die durch den Karteneinsatz entstehen. Um Verbrauchern den Vergleich verschiedener Girokonten zu erleichtern, müssen Banken vor Abschluss des Vertrages zur Kontoeröffnung zudem eine Kostenübersicht erstellen.
Weitere Quellen zu Bankgebühren