Bankgebühren vermeiden | Spartipps für den Geldbeutel

Mit guten Tipps lassen sich Bankgebühren einfach vermeiden Bankgebühren, speziell im Zusammenhang mit Girokonten und Kreditkarten sind ein lukratives Geschäft für Banken und Kreditinstitute, oft aber ein belastender Kostenfaktor und ein permanentes Ärgernis für viele Kunden. In Deutschland existieren ca. 100 Millionen Girokonten, verteilt auf 70 Millionen Besitzer.

Zu der monatlichen Kontoführungsgebühr oder der Jahresgebühr für gängige Kreditkarten addieren sich Gebühren für das Geldabheben an Geldautomaten, Gebühren für die bargeldlose Bezahlung, Bankgebühren für Auszüge in Papierform etc. Viele dieser Gebühren können durch die Auswahl der richtigen Bank oder des Kreditinstituts reduziert oder komplett eingespart werden.

Besonders im Ausland lauern Gebührenfallen. So werden beispielsweise für Transaktionen wie das Geldabheben an ausländischen Automaten oft hohe Gebühren in Form von Auslandeinsatzentgelt erhoben. Auch hier gibt es Sparmöglichkeiten, die wir in diesem Bericht aufzeigen.

Viele Bankgebühren sind heutzutage gar nicht mehr zulässig, werden aber trotzdem weiterhin berechnet. So z. B. Gebühren für die Zusendung eines Freistellungsauftrags oder Gebühren bei Kontokündigung. Auch hier kann der Verbraucher durch Informationen bares Geld sparen. Wir haben diese unzulässigen Gebühren ermittelt und aufgelistet. Diese und weitere Sparmöglichkeiten sind in den folgenden Abschnitten zusammengefasst:

Kontoführungsgebühren

Was sind Kontoführungsgebühren?

Kontoführungsgebühren werden von Banken für die Nutzung und die Bereitstellung eines Girokontos in Rechnung gestellt. Banken berechnen diese Gebühr entweder in Form einer monatliche Pauschale oder einzeln nach Buchungsposten, wobei mindestens fünf Buchungsvorgänge pro Monat kostenlos durchgeführt werden müssen.

Die Höhe der Kontoführungsgebühren ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Bei gängigen Konten bewegt sich die Kontoführungsgebühr zwischen 5 und 10 Euro monatlich.

Der Ursprung dieser Gebühren ist die Tatsache, dass die Bank für den Kunden verschiedene Dienstleistungen übernimmt, wie z. B. die Verwaltung der Kontobewegungen. Bis vor einigen Jahren haben sich die Banken ihren Verwaltungsaufwand gesondert bezahlen lassen, beispielsweise die Ausstellung einer EC-Karte oder die Zustellung nicht persönlich abgerufener Kontoauszüge. Bedingt durch einige Gerichtsurteile gibt es hierfür inzwischen Grenzen. Das bedeutet, wenn die Bank durch die Dienstleistung ihr eigenes Interesse verfolgt, darf sie hierfür keine Bankgebühren erheben.

Zur Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen mit den Kunden haben sich die meisten Banken zu einer pauschalen Kontoführungsgebühr entschieden, über welche sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Girokonto abgedeckt sind.

 

Kostenfallen bei der Kontoführung

Kostenfalle Mindestgeldeingang

Bei einigen Banken müssen Bedingungen erfüllt werden, damit das Konto dauerhaft kostenfrei ist. Beispielsweise ist bei einigen Banken ein monatlicher Mindestgeldeingang auf dem Girokonto die Voraussetzung für den Erlass der Kontoführungsgebühr. Im Klartext: Die Bank fordert, dass monatlich ein Mindestbetrag – meist 1.000 Euro – auf das Konto eingehen muss. Ist dies nicht regelmäßig gewährleistet, werden Kontoführungsgebühren berechnet.

Kostenfalle Zeitbegrenzung

Einige Banken erheben im ersten Jahr keine Kontoführungsgebühren. In den Folgejahren wird das Konto wieder mit Bankgebühren belastet. Dies ist auch für die Bereitstellung von Kreditkarten mit Zusatzleistungen eine oft angewandte Praxis.

Kostenfalle Kleingedrucktes

In den AGBs stehen die tatsächlichen jährlich anfallenden Kontogebühren, beispielsweise die Höhe der Dispozinsen oder Kosten für spezielle Leistungen. Andere Kosten sind oftmals in einem Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt, welches man in Eigeninitiative bei der Bank erfragen muss oder downloaden kann. Dort erfährt man, wann eine Kontoführungsgebühr für welche Leistungen der Bank anfällt.

Kostenfalle Schülerkonto

Fast alle Banken bieten gebührenfreie Konten für Schüler ab dem 6. Lebensjahr an. In vielen Fällen wandeln sich diese kostenlosen Konten mit dem Erreichen der Volljährigkeit in ein kostenpflichtiges Konto um.

Kostenfalle Kontoauszüge

Jede Bank hat die gesetzliche Verpflichtung, den Kontoinhaber monatlich über die Zahlungsvorgänge im Zusammenhang mit dem Konto zu informieren. So ist eine kostenlose Zustellung der Kontoauszüge entweder über einen Auszugsdrucker oder das Internet für die Banken Pflicht. Fordert der Kunde explizit die Zusendung per Briefpost, sind Bankgebühren erlaubt, da dies eine Sonderleistung seitens der Bank darstellt.

 

Spartipp: Kostenlose Kontoführung

Nicht alle Banken verlangen Kontoführungsgebühren – die Konkurrenz wächst und die Banken wollen konkurrenzfähig bleiben. Aus diesem Grund haben immer mehr Kreditinstitute die kostenlose Kontoführung im Programm, beispielsweise für Studenten. Aber auch für den „Durchschnittskunden“ existieren immer mehr Optionen eines kostenlosen Girokontos.

Wer vergleicht, kann sparen! Im Internet findet man zahlreiche seriöse Vergleichsportale, welche neutrale Gegenüberstellungen verschiedener Banken hinsichtlich des Girokontos anbieten. Bei den meisten Banken, die komplett auf die Erhebung von Kontoführungsgebühren verzichten, handelt es sich hier um Online- oder Direktbanken, die ihr Geschäft über das Internet oder das Telefon abwickeln.
 

 

Verhandeln geht auch bei der Bank! Wer mit seiner Hausbank grundsätzlich zufrieden ist, aber auf die Kontoführungsgebühr verzichten will, kann im direkten Gespräch mit seinem Sachbearbeiter dieses Problem ansprechen. Keine Bank will langjährige Kunden verlieren. So ist es keine Ausnahme, dass der Kunde sein bestehendes Konto in ein gebührenfreies Konto umwandeln kann.

Kreditkarte plus Girokonto: Einige Online- und Direktbanken stellen kostenlose Kreditkarten in Kombination mit einem gebührenfreien Girokonto zur Verfügung. Besonders für Menschen regelmäßig im Ausland unterwegs sind oder viel im Internet einkaufen, ist der Besitz einer Kreditkarte eine praktische Erleichterung. Abgesehen von den Vorteilen der Kreditkarte beim kostenlosen Geld abheben im Ausland ist im Kreditkartenvertrag ein kostenloses Girokonto integriert. Diese Konten sind nicht nur gebührenfrei, es wird teilweise auch kein regelmäßiger Gehaltseingang gefordert.

Überweisungsgebühren

Inlandsüberweisungen

Die gute Nachricht zuerst: Seit Januar 2018 dürfen keine Bankgebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften eingefordert werden. Auch kostendeckende Aufschläge dürfen nicht mehr erhoben werden.

Rechtlicher Hintergrund

Hintergrund ist das „Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie”, welches der Bundestag in der Sitzung vom 1. Juni 2017 beschlossen hat.

Rechtliche Grundlage dieses Gesetzes ist die zweite Zahlungsdiensterichtlinie der EU (Richtlinie EU 2015/2366) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015, die bis zum 13. Januar 2018 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wurde.

 
Ausnahme: Überweisungsgebühren werden nach wie vor erhoben, wenn man sich für eine beleghafte Überweisung entscheidet. Diese Gebühren können – je nach Bank – bis zu 2 Euro pro Überweisung betragen. Wenn der Kunde ein Überweisungsformular von Hand ausfüllt und es bei der Bank abgibt, muss er mit Gebühren rechnen. Dies gilt auch für Überweisungsvordrucke, die z. B. in Rechnungen enthalten sind. Sobald der Überweisungsvordruck bei der Bank eingereicht wird, werden Gebühren fällig.

Exkurs: beleghafte und nicht beleghafte Überweisungen

Beleghafte Überweisungen
sind Papierformulare, die bei der Bank abgegeben und anschließend von einem Sachbearbeiter bearbeitet werden. Wer ein Überweisungsformular handschriftlich ausfüllt und es bei der Bank abgibt, muss auch heutzutage noch mit entsprechenden Bankgebühren rechnen.

Beleglose Posten
sind Überweisungen, welche online oder auch an den Überweisungsterminals von Banken elektronisch erstellt werden. Hierbei fallen für den Kunden, im Gegensatz zu den beleghaften Überweisungen, keine Kosten an.

 

Alternativen zur Banküberweisung

Monatlich oder jährlich wiederkehrende Zahlungen, wie z. B. Vereinsbeiträge, Unterhaltszahlungen etc. können per Lastschrift oder Dauerauftrag, dass bedeutet, einer automatischen wiederkehrenden Überweisung abgewickelt werden.

Exkurs: Unterschied zwischen Lastschrift und Dauerauftrag

Dauerauftrag
Ein Dauerauftrag bedeutet eine regelmäßige wiederkehrende Überweisung, die – einmal vertraglich geregelt – pünktlich und regelmäßig zum jeweiligen Wunschtermin ausgeführt wird und jederzeit geändert oder eliminiert werden kann. Einige wenige Banken erheben Gebühren für die Einrichtung eines Dauerauftrags. Dies ist allerdings eher die Ausnahme.

Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung)
Ein Lastschriftverfahren ist eine Alternative zu gebührenpflichtigen und beleghaften Überweisungen. Bei der Lastschrift erlaubt der Kontoinhaber einer dritten Partei die schriftliche Erlaubnis, eine bestimmte Summe von seinem Konto abzubuchen. Lastschriften machen in Deutschland über die Hälfte aller Zahlungsverkehrstransaktionen aus. Bei Lastschriften im SEPA-Verfahren gibt der Kunde ausdrücklich eine doppelte Erklärung, ein sogenanntes Mandat ab: Der Kunde ermächtigt den Anbieter zum Einzug und erteilt somit der Bank dadurch gleichzeitig die Genehmigung zur Buchung. Seit 13. Januar 2018 gilt das Verbot der Erhebung von Gebühren, wenn der Verbraucher per SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschrift bezahlt!

Zusatzinformation SEPA:

SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area und bezeichnet den einheitlichen europaweiten Zahlungsraum für Transaktionen in Euro.

 

Auslandsüberweisungen

Spartipp SEPA-Überweisung: Wird eine Überweisung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums transferiert, ist eine SEPA-Überweisung sinnvoll, weil gebührenfrei. Diese werden – wie Inlandsüberweisungen – innerhalb eines Bankarbeitstages ausgeführt.

EU-Standardüberweisungen können bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro durchgeführt werden. Auslandsüberweisungen, welche diesen Betrag übersteigen, können nicht über eine EU-Standardüberweisung abgewickelt werden. Dann ist die Überweisung mit Kosten verbunden.

Zusätzliche Gebühren können anfallen, wenn der Überweisende keine oder fehlerhafte Angaben zur BIC oder IBAN macht. In diesen Fall entstehen höhere Bearbeitungsgebühren und die ausführende Bank darf weitere Abgaben in Form einer sogenannten „Repair-Gebühr“ verlangen.

AWV-Meldepflicht für Auslandsüberweisungen: Überschreitet die Überweisungssumme ins Ausland den Betrag von 12.500 Euro bzw. entspricht der Gegenwert der Fremdwährung dieser Summe, ist man verpflichtet, die Überweisung im Rahmen der Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr (AWV) zu melden. Hierfür existiert ein separates Formular, über welches der Bundesbank die Überweisung mitgeteilt werden kann. Seit 2013 kann die Meldung online erfolgen. Wer diese Pflicht missachtet, riskiert ein Ordnungsgeld.

Für Überweisungen in Länder außerhalb der EU und des EWR können z. T. hohe Gebühren anfallen. Diese Bankgebühren setzen sich aus verschiedenen Parametern zusammen:

1. Überweisungsgebühren:
Für die Durchführung der Transaktion werden SWIFT-Gebühren erhoben. (SWIFT = Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) – Diese können – abhängig von der Bank – unterschiedlich hoch ausfallen. Diese Gebühren können von der überweisenden Bank, aber auch von der Empfängerbank in Rechnung gestellt werden.

2. Wechselkurs für die Fremdwährung:
Die Banken verlangen bei der Ausführung einer Auslandsüberweisung außerhalb des EU-Währungsraums Gebühren für die Umrechnung. Hier kann ein ungünstiger Wechselkurs zum Zeitpunkt der Überweisung für höhere Gebühren sorgen.

Vorsicht: Die Gebühren für Überweisungen in Länder außerhalb der-EU oder des EWR können bis zu 10 % der Überweisungssumme betragen. Werden zum Beispiel 2.000 Euro transferiert, muss der Kunde mit Gebühren von bis zu 200 Euro pro Überweisung rechnen!

Alle fälligen Gebühren bei Auslandsüberweisungen müssen von den Kreditinstituten deutlich aufgeführt werden, sodass der Kunde keine bösen Überraschungen erlebt.

Gebühren für Geld abheben an Automaten

Bankgebühren beim Geld abheben im Inland

Banken in Deutschland besitzen – je nach Größe und Einzugsgebiet – ein engmaschiges Netz an nutzbaren Geldautomaten. Mit einer Girocard- oder Kreditkarte kann nach Eingabe der dazugehörigen PIN Bargeld bis zu einem täglichen Verfügungslimit Geld problemlos abgehoben werden.

Das Verfügungslimit ist abhängig von der Bank, welche den Automaten betreut. Ob EC-Karte, Kontokarte oder Kreditkarte, das Geld abheben an allen bankinternen Automaten ist bisher in den meisten Fällen deutschlandweit kostenlos.

Vorsicht! Seit einiger Zeit verlangen aber immer mehr Banken Gebühren, auch für die Bargeldauszahlung an der eigenen Bank. Die Erklärung dafür sind u.a. die derzeitigen Nullzinsen der EZB. Bei wenig Zinsen bleibt den Banken wenig Gewinn. Zusätzlich ist Bargeld ungünstig für Banken, da zu aufwendig und zu teuer. Zudem ist der Unterhalt der ca. 55.000 deutschen Bankautomaten kostenintensiv.

Gebühr an bankfremden Automaten: Für jede Nutzung der Geldkarte an einem bankfremden Geldautomaten mithilfe einer EC-Karte (Girocard) oder einer herkömmlichen Kreditkarte berechnet die zuständige Hausbank bzw. das Kreditkarteninstitut eine Gebühr. Die Gebührenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Hausbank bzw. Kreditkarteninstitut.

Die Gebühr wird prozentual aus der abgehobenen Summe errechnet, mit einer Mindestgebührenhöhe versehen. Sie wird bei jeder Abhebung erneut fällig. Im Abrechnungsbeleg werden diese Gebühren als Transaktionsgebühren ausgewiesen.

Spartipps – Geld abheben im Inland

Es besteht nicht selten die Möglichkeit, mit der Hausbank einen anderen, für den Kunden günstigeren, Kontotarif auszuhandeln. Banken wollen in der Regel ihre langjährigen Stammkunden nicht verlieren und sind oftmals zu Verhandlungen bereit, wenn es um Gebührentarife geht.

Überweisungen oder Onlineshopping statt Barzahlung kann Gebühren sparen. Seit 2017 sind Überweisungen und Onlinezahlungen innerhalb des EWG-Raums per Gesetz kostenfrei (Ausnahme: PayPal und Papierüberweisung).

Die Anschaffung einer gebührenfreien Kreditkarte. Mit diesen Kreditkarten kann man an allen zur Verfügung stehenden Bankautomaten und Kartenterminals Bargeld abheben, ohne Gebühren zu bezahlen. Der Erwerb einer solchen Kreditkarte lohnt sich immer, denn es werden auch keine jährlichen Gebühren für den Gebrauch der Karte fällig.

 

Bankgebühren beim Geld abheben im Ausland

Auslandeinsatzentgelt: Wer im Ausland Bargeld in Landeswährung an einem Kartenterminal außerhalb des Eurowährungsraumes abheben möchte, muss für jede Nutzung einer Girocard / EC-Karte oder einer herkömmlichen Kreditkarte zuzüglich zur Abhebegebühr eine Gebühr für die Verwendung der Karte im Ausland bezahlen.

Dieses sogenannte Auslandseinsatzentgelt ist definitionsgemäß eine spezielle Form der Transaktionsgebühr, die für die Umrechnung eines Fremdwährungsumsatzes in die inländische Währung (z. B. Euro) anfällt, also eine Art Währungsumrechnungsprovision. Die Gebühr wird direkt beim Vorgang des Geldabhebens am Automaten abgebucht und im Abrechnungsbeleg als Transaktionsgebühr ausgewiesen.

Im Eurowährungsraum dürfen für Bargeldabhebungen an Bankautomaten oder Kartenterminals ausschließlich die in Deutschland an Fremdbanken üblichen Zahlungstransaktionsgebühren für die Fremdnutzung berechnet werden. Das Auslandseinsatzentgelt entfällt.

Die Höhe des Auslandseinsatzentgelts ist von den Konditionen der Bank abhängig. Sie wird bei der Nutzung der Girocard (EC-Karte) als Fixbetrag erhoben, bei Kreditkartennutzung wird sie prozentual aus der abgehobenen Summe errechnet und beträgt meistens zwischen 1 und 4 Prozent des verfügten Betrages. Die Gebühr wird bei jeder Abhebung erneut fällig.

 

Spartipps – Geld abheben im Ausland

Abhebung mit der Girocard (EC-Karte): Einige Banken berechnen für Bargeldabhebungen mit der Girocard (EC-Karte) an Geldautomaten ihrer ausländischen Filialen, Zweigstellen und Partnerbanken keine Gebühren. Beispiele sind DKB, Citybank, Comdirekt etc.

Vorsicht: In vielen Fällen ist die Girocard (EC-Karte) nicht sofort an Automaten im Ausland einsetzbar, da die Banken diese aus Sicherheitsgründen außerhalb von Deutschland sperren. Deshalb ist es wichtig, vor der Reise bei der Hausbank nachzufragen und die Girocard (EC-Karte) gegebenenfalls freischalten lassen.

Kostenlose Reisekreditkarten

Eine gebührenfreie Alternative zu EC-Karten oder herkömmlichen Kreditkarten bieten einige Direktbanken an. Sie offerieren eine kostenlose Reisekreditkarte, mit der man ohne Gebühren im Ausland Geld abheben kann. Die Beantragung ist kostenfrei. Es entstehen auch keine Kosten für Jahresbeiträge. So lohnt sich eine Reisekreditkarte auch für Personen, die schon im Besitz einer Kreditkarte sind als kostenlose Zweitkarte.
 

 

Kreditkartengebühren

Jahresgebühr von Kreditkarten

Jährliche Grundgebühr von Kreditkarten

Die Jahresgebühr wird von den meisten Banken und Kreditkartenanbietern als jährliche Grundgebühr erhoben. Die Höhe der Jahresgebühr legt das zuständige Institut fest – unabhängig davon, ob es sich bei der Kreditkarte um eine MasterCard oder Visa handelt. Die Höhe der Gebühr kann, je nach Karte, von 0 Euro bis zu mehreren Hundert Euro betragen.

Jährliche Gebühr für Kreditkarten mit Zusatzleistungen

Von einigen Unternehmen werden spezielle Kreditkarten mit zusätzlichen Leistungen angeboten. Dies sind beispielsweise Gold- Platin- oder Premiumkreditkarten. Die in solchen Karten enthaltenen Zusatzleistungen lassen sich die Banken von den Kunden bezahlen. So sind Kreditkarten mit Zusatzleistungen, wie z. B. integrierte Reiseversicherungen immer gebührenpflichtig. Wichtig ist es, sich vor Vertragsabschluss zu vergewissern, ob eine solche Kreditkarte notwendig ist. Die Höhe der Jahresgebühren richtet sich in der Regel nach den bereitgestellten Zusatzleistungen.

Kostenlose Testphase der Kreditkarte

Viele Kreditkartenunternehmen werben damit, als „Testphase“ die Kreditkarte im ersten Jahr kostenlos zur Verfügung zu stellen. So kann der Kunde 12 Monate lang prüfen, ob die Leistungen dieser Kreditkarte seinen Erwartungen entsprechen und ob es sich lohnt, in den Folgejahren dafür eine Jahresgebühr in Kauf zu nehmen. Bei Nichtgefallen hat man die Option, die Kreditkarte vor Ablauf der kostenlosen Phase wieder zu kündigen. Vorsicht: Oftmals ist es nicht die überzeugende Leistung der Karte, sondern die Bequemlichkeit der Kunden, sich nicht die Mühe zu machen, den Vertrag zu wechseln.

Gebührenrückerstattung im Kreditkartenvertrag

Es gibt Kreditkartenverträge mit der Option der partiellen Rückerstattung: Das bedeutet, es wird eine vertraglich festgelegte Jahresgebühr abgebucht, diese wird aber bei Erreichen einer festgelegten Umsatzgrenze teilweise oder sogar komplett wieder zurückerstattet. Vorsicht: In den meisten Fällen werden aber nur bargeldlose Kartenzahlungen, nicht aber Bargeldabhebungen eingerechnet.

 

Spartipps zur Jahresgebühr

Kostenlose Kreditkarten ohne Jahresgebühr

Es existieren auf dem Markt immer mehr Kreditkartenanbieter und Onlinebanken, welche Kreditkarten ohne jährlich anfallende Gebühr anbieten. Diese gibt es in den unterschiedlichsten Varianten, z. B. kostenlose Reisekreditkarten, Studentenkreditkarten etc. Diese Kreditkartenbieter besitzen neben dem Wegfall der Jahresgebühr noch andere Vorteile. Dazu gehören das kostenlose Geld abheben an inländischen Fremdbanken und weltweit an ausländischen Kartenterminals. Oft ist auch ein ebenfalls kostenloses Girokonto impliziert.

Vergleich von Kreditkartenanbietern

Im Dschungel der Kreditkarteanbieter ist das Treffen einer Vorauswahl bei der Entscheidung für eine Kreditkarte das A und O. In zahlreichen Vergleichsportalen ist es möglich, Kreditkarten hinsichtlich der Jahresgebühr und anderen Anforderungen an das Leistungsprofil der Karte online zu vergleichen. Einfach gestaltete Eingabemasken erleichtern den Vergleich.

Steuerersparnis in puncto Kreditkarte

Kreditkartenkunden haben die Möglichkeit, die Jahresgebühr von der Steuer abzusetzen. Dies funktioniert aber nur, wenn ein Teil des Umsatzes der Kreditkarte aus beruflichen Gründen gebucht wurde, z. B. für Dienstreisen, Arbeitskleidung oder Geschäftsessen. Beim Finanzamt kann dann nur dieser Teil dieser Kosten abgesetzt werden. Wird z. B. 20 % des Kreditkartenumsatzes aus beruflichem Grund getätigt, können dann nur 20 % der Jahresgebühr beim Finanzamt angegeben werden.

 

Bankgebühren für Abhebungen an Geldautomaten

Im Inland ist das Geld abheben mit einer Kreditkarte grundsätzlich möglich. Es können aber im Gegensatz zur bargeldlosen Bezahlung per Kreditkarte bei der Nutzung bankfremden Automaten Gebühren anfallen.

Für die meisten gängigen Kreditkarten gilt: An bankfremden Automaten im Inland werden Gebühren fällig. Diese Gebühr muss vor der Auszahlung des Geldbetrags auf dem Display des Kartenterminals erscheinen. An einigen Geldautomaten, z. B. Sparkasse hat man die Möglichkeit, sich über ein Preisverzeichnis über möglich anfallende Gebühren zu informieren. Diese Gebühr kann durch die Nutzung einer gebührenfreien Kreditkarte umgangen werden.

Im Ausland wird von den meisten Kreditkartenanbietern eine spezielle Transaktionsgebühr, das sogenannte Auslandeinsatzentgelt berechnet, wenn man die Kreditkarte zum Geld abheben an einem ausländischen Geldautomaten nutzt. Im Gegensatz zum Geld abheben mithilfe der Girocard (EC-Karte) – hier werden Fixbeträge berechnet – wird bei vielen Kreditkarten zusätzlich zur Abhebegebühr ein prozentualer Anteil des abgehobenen Betrages als Auslandseinsatzentgelt berechnet. Ein gängiger Standard ist zwischen 1 und 4 Prozent der abgehobenen Summe.

 

Spartipps zum Geld abheben per Kreditkarte

Auslandseinsatzentgelt sparen: Umgangen werden kann die Gebühr für das Abheben von Bargeld im Ausland durch den Besitz gebührenfreier Kreditkarten. Diese Kreditkarten werden von einigen Direktbanken angeboten. Dieses Kartenformat ist nicht nur kostenfrei erhältlich, sondern erlaubt Reisenden weltweit gebührenfreie Abhebungen von Geld in Landeswährung an Kartenterminals.

Kostenloses Geldabheben im Inland: Mit einer kostenlosen Kreditkarte kann man nicht nur weltweit bei Auslandsreisen, sondern auch innerhalb der Bundesrepublik an bankfremden Automaten kostenlos Bargeld abheben. Es entstehen keinerlei Gebühren.

Gebührenfreie Kreditkarten gibt es in verschiedenen Varianten für verschiedene Zielgruppen, z. B. Reisekreditkarten, Kreditkarten für Studenten etc. Vor dem Vertragsabschluss empfiehlt es sich, verschiedene Kreditkartenvarianten zu vergleichen.

 

Gebühren für die bargeldlose Zahlung

Keine Gebühren für bargeldlose Zahlungen mit der Kreditkarte fallen im Inland und innerhalb der Europäischen Währungsunion an. Die entstehenden Kosten zahlt allein der Händler. Hintergrund ist ein Gesetz (§ 27a BGB, Vereinbarung über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel). Seit der Verabschiedung dieses Gesetzes dürfen Händler keine Gebühren mehr erheben für die Bezahlung mit der Kreditkarte.

Vorsicht: Dieses Gesetz gilt ausschließlich für die weitverbreiteten Kreditkarten wie MasterCard oder Visa. Wer im Besitz ausländischer Kreditkarten, wie z. B. American Express oder Diners Club ist, muss weiterhin mit Gebühren rechnen. Dieses Gesetz gilt unabhängig davon, ob es sich um eine bargeldlose Zahlung im Restaurant oder um eine Internettransaktion, wie z. B. die Bezahlung eines Fluges handelt.

Vorsicht: Für Firmenkonten (Corporate Cards) und Zahlungen per PayPal gilt das Gebührenverbot der EU nicht!

Bargeldlose Kreditkartenzahlungen außerhalb der EWG – und damit außerhalb des neuen Gesetzes – sind weiterhin gebührenpflichtig. Die Erklärung dafür liegt in den Wechselgebühren begründet, die bei Transaktionen in fremder Währung immer entstehen. Deshalb fällt hier bei jeder Kartenzahlung eine Auslandseinsatzgebühr an. Diese Gebühr wird prozentual aus dem jeweiligen Rechnungsbetrag errechnet. In der Regel werden auch hier 1 bis 4 Prozent des zu zahlenden Betrags erhoben.

 

Spartipps zur bargeldlosen Zahlung

Um die fällige Gebühr für bargeldlose Zahlungen per Kreditkarte im Ausland zu umgehen, lohnt es sich in vielen Fällen bar zu bezahlen und vorher das Bargeld in Landeswährung an einem Geldautomaten abzuheben. Dies setzt voraus, dass man über eine kostenlose Kreditkarte verfügt, was bedeutet, das Geldabheben ist kostenlos. So wird nur der Betrag der Rechnung fällig, der Gang zum Bankautomaten erspart die Gebühr für die bargeldlose Zahlung und ist deshalb in vielen Fällen ein lohnender Umweg.

Unzulässige Bankgebühren

Welche Bankgebühren sind unzulässig?

Nachträgliches Ausstellen von Kontoauszügen:

Lässt sich ein Kunde Kontoauszüge erneut ausstellen, so sind die Kosten oft unverhältnismäßig hoch. Fakt ist: Die Höhe der Gebühren für die erneute Ausstellung müssen sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten richten und dürfen diese nicht überschreiten. (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013, Az. XI ZR 66/13). Falls sich die Kosten abhängig vom Zeitraum unterscheiden, darf die Bank nicht pauschal den gleichen Betrag verlangen. Die ersten Kontoauszüge müssen per Gesetz kostenlos sein, Porto darf allerdings berechnet werden.

Ausstellung einer Ersatzkarte:

Wird eine Bankkarte verloren oder geklaut, so darf die zuständige Bank nach dem Sperren der Karte keine Gebühr für die Ausstellung und Zustellung der Ersatzkarte und PIN verlangen. (BGH 20. Oktober 2015, Az. XI ZR 166/14).

SMS-TAN:

Immer mehr Menschen nutzen für die Verifizierung von Transaktionen beim Onlinebanking das Handy, um sich die Transaktionsnummer per SMS zukommen zu lassen (SMS-TAN). Für diesen Service sind in vielen Fällen Gebühren fällig. Laut einer Entscheidung der Bundesgerichtshof (BGH) dürfen Banken und Sparkassen nicht pauschal für jede SMS, mit der die TAN verschickt wird, eine Gebühr kassieren (Urteil vom 25. Juli 2017,Az. XI ZR 260/15). Das gilt für alle Gebühren ab dem Jahr 2014.

Freistellungsaufträge:

Bankgebühren für das Ausstellen und Bearbeiten von Freistellungsaufträgen sind nicht zulässig. Mithilfe eines Freistellungsauftrags kann ein Verbraucher Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag beim Finanzamt steuerlich freistellen. Es ist nicht relevant, ob die Bank die Freistellungsaufträge ausschließlich verwaltet oder aktuelle Änderungen vornimmt (BGH-Urteil vom 15. Juli 1997, Az. XI ZR 269/96).

Zusätzliche Gebühren für Kontoüberziehungen:

Es ist unzulässig, dass im Falle der Kontoüberziehung Banken zusätzlich zum vertraglich geregelten Überziehungszins Bearbeitungsgebühren verlangen (OLG Hamm, Urteil vom 21. September 2009, Az. 31 U 55/09). Ebenfalls illegal sind Strafgebühren, welche beim Überweisen von einem nicht gedeckten Girokonto anfallen. Der Kontoinhaber zahlt in Form von Überziehungszinsen schon Gebühren, dadurch ist das Risiko für die Bank bereits abgedeckt (Urteil vom 4. August 2012, Az. 23 U157/09).

Mindestgebühr für Dispokredit:

Banken dürfen für ihre Kunden keine pauschalen Mindestgebühren aufgrund des Überziehens der vertraglich vereinbarten Dispokredits erheben. Denn durch eine solche Gebühr entstehen beim Überziehen kleinerer Summen wesentlich mehr Kosten als der eigentliche Überziehungszinssatz. (BGH 25. Oktober 2016, Az. XI ZR 9/15, XI ZR 387/15).

Fehler bei Überweisungen:

Wenn Banken bei der Überweisung einen Fehler begehen, ist es verboten, hierfür Gebühren für die Richtigstellung zu erheben, wenn beispielsweise – bedingt durch den Fehler – die Überweisung nicht beim Empfänger ankommt. Ist aber der Kunde für den Fehler verantwortlich – beispielsweise in Form eines „Zahlendrehers“ – so darf die Bank eine Gebühr für den entstandenen Aufwand festlegen.

Kontokündigung:

Bei der fristgerechten Kündigung eines Kontos dürfen dem Kunden keinerlei Gebühren entstehen. Die Kontokündigung ist per Gesetz gebührenfrei. Das Übertragen von Restguthaben im Falle der Kontokündigung muss kostenlos sein. Es dürfen keine Bankgebühren für das Übertragen von Guthaben auf das neue Konto anfallen (OLG Jena, Urteil vom 8. Januar 2015, Az. 1 U 541/14).

Bearbeiten von Daueraufträgen:

Wenn der Kunde Daueraufträge bearbeitet (z.B. in Form von zeitweiliger Aussetzung) oder den Dauerauftrag löschen möchte, dürfen Banken hierfür keine Gebühren verlangen (BGH, Urteil vom 12. September 2017, XI ZR 590/15).

Kartenkündigung bei Kreditkarten mit Jahresgebühr:

Kunden, die im Besitz einer Kreditkarte mit Jahresgebühr sind und diese fristgerecht kündigen, können die Kosten – je nach Kündigungszeitpunkt – anteilig zurückfordern, sofern sie die Jahresgebühr für das laufende Jahr schon entrichtet haben. Ausnahmen gelten bei festen Laufzeiten (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. Dezember 2000, Az. 1 U 108/99).

Benachrichtigungspflicht bei mangelnder Deckung:

Wenn ein Girokonto nicht gedeckt, werden Zahlungen von der Bank abgelehnt. Die Bank kann aber nur dann Gebühren für die Buchungsablehnung oder Rückbuchung verlangen, wenn der Kunde über abgelehnte Einzugsermächtigungen, Lastschriften oder Überweisungen informiert wurde: Die anfallenden Gebühren müssen dann den tatsächlichen Kosten der Bank entsprechen. (BGH, Urteil vom 12. September 2017, XI ZR 590/15).

 

Unzulässige Bankgebühren zurückfordern

Erkennt man, dass die Bank oder das Kreditkartenunternehmen unzulässige Gebühren erhoben hat, so kann man diese als Kunde zurückfordern, da sie ohne Rechtsgrundlage entrichtet wurden. (§ 812 BGB).

Der Anspruch auf Rückforderung verjährt nach drei Jahren – jeweils zum Ende des Kalenderjahres.

Für die zu unrecht gezahlten Gebühren kann der Kunde bei der Bank Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz einfordern – von dem Zeitpunkt, an dem die Bank die unzulässige Gebühr berechnet hat.