Reisekrankenversicherung | ➢ Worauf beim Abschluss zu achten ist

Vor einer Reise ins Ausland muss die Frage der Reisekrankenversicherung geklärt werden Zu einer umfassenden Vorbereitung einer Reise ins Ausland gehört auch die unangenehme Frage der medizinischen Notfallabsicherung während des Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik. Brauche ich für diese Zeit zusätzlich zu meiner gesetzlichen Krankenversicherung eine Reisekrankenversicherung? Was bezahlt meine gesetzliche Krankenversicherung? Spielt dabei das Reiseziel eine Rolle? Wo kann ich eine Krankenversicherung fürs Ausland abschließen?

 

Warum eine Reisekrankenversicherung im Ausland so wichtig ist

Ich bin doch gesetzlich krankenversichert!

Grundsätzlich gilt: Jeder Reisende sollte im Ausland immer einen Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenkasse in Form der European Health Insurance Card (EHIC) im Gepäck haben. Bei den meisten gesetzlichen Versicherern ist diese in der normalen Chipkarte integriert.

Aber Vorsicht: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht in allen Ländern medizinische Kosten und Aufwendungen, und diese in der Regel nicht in vollem Umfang. Trotz der statistisch geringen Wahrscheinlichkeit eines gesundheitlichen Zwischenfalls auf Reisen ist trotzdem – selbst bei Städtetrips oder Wochenendreisen – das Abschließen einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung äußerst sinnvoll – bzw. ein Verreisen ohne eine solche Absicherung grob fahrlässig – sowohl gesundheitlich als auch finanziell.

Viele Anbieter von Reisekrankenversicherungen stellen auch für den kleinen Geldbeutel angemessene Versicherungen bereit. Mit einem relativ niedrigen Beitrag kann man dadurch im Ernstfall große finanzielle Schäden verhindern. Die günstigsten Reisekrankenversicherungen lassen sich schon unter 1 Euro pro Tag abschließen.

 

 

Wichtige Fakten, die eine zusätzlichen Auslandskrankenversicherung für jede Reise unabdingbar machen

In Staaten, in denen die gesetzlichen Krankenkassen eine notwendige Versorgung gewährleisten, werden die Kosten nur bis zu der Höhe erstattet, welche die Versorgung in Deutschland kosten würde. Der Umfang der geleisteten Heil und Transportkosten im Ausland kann – je nach Reiseland – stark von dem in der Bundesrepublik bestehenden Standard abweichen, die Differenz trägt der Patient selbst.

Außerhalb der Länder mit Sozialversicherungsabkommen sind Reisende überhaupt nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert, auch eine teure Erstversorgung muss der Patient selbst tragen.

Ein notwendiger – und in der Regel sehr teurer – medizinischer Rücktransport übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht – auch nicht innerhalb der EU bzw. in den Schengen-Staaten.

Unabhängig von der Art der Absicherung sollte man unbedingt wissen, dass der Patient im Ernstfall oft für die anfallenden Kosten in Vorleistung treten muss. Dies gilt teilweise auch im Rahmen der Leistungen, die durch die EHIC-Karte abgerechnet werden. Erst nach Abschluss der Behandlung und bei Vorlage der Rechnung über die erbrachten Leistungen erstattet die betreffende Krankenkasse die angefallenen Kosten im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrags.

Bei sehr hohen Summen, welche über die Solvenz des Reisenden vor Ort hinausgehen, z. B. intensivmedizinische Erstmaßnahmen, Kosten für Rettungshubschrauber etc. wird im Regelfall eine Lösung gefunden, indem die behandelnde Klinik direkt mit der zuständigen Krankenkasse in Kontakt tritt um sich über die Kostenübernahme zu vergewissern.

Trotzdem sollte man sich bewusst sein, dass man ohne einen bestehenden Versicherungsschutz auch eine lebenserhaltende Erstversorgung im Nachhinein aus eigener Tasche finanzieren muss, und dass die behandelnde Klinik bzw. der Arzt nach der akuten Erstversorgung zu keiner Weiterbehandlung verpflichtet ist, sofern kein akuter Notfall mehr indiziert ist.

 

Warum spielt das Reiseziel eine wichtige Rolle?

Skifahren im Schwarzwald oder Backpacking in Australien
Auch im Zeitalter der Globalisierung gibt es für die Krankenversicherungsleistungen im Ausland noch keinen weltweit geltenden einheitlichen Standard. Umso wichtiger ist es deshalb, sich vor der Reise eingehend darüber zu informieren, welche Leistungen die eigene Krankenkasse im Reiseland in Notfall erbringt, und für welche Fälle man sich zusätzlich über eine Auslandskrankenversicherung absichern sollte, um den notwendigen Versicherungsschutz zu gewährleisten und unnötige Risiken zu vermeiden.

Innerhalb der EU ist durch die europäische Versicherungskarte EHIC der gesetzlichen Krankenversicherung die medizinische Grundversorgung in allen europäischen Mitgliedstaaten gewährleistet. In diesen Ländern erstattet die gesetzliche Krankenkasse die anfallenden Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, aber nur bis zu der Summe, welche die entsprechende Behandlung im Inland gekostet hätte. Ist die Behandlung im Ausland teurer als im Inland, so muss der Patient die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

Die sogenannte European Health Insurancy Card (EHIC) hat 2004 den Auslandskrankenschein ersetzt, sie wird einmalig bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt, bei den meisten Versicherern ist sie in den normalen Chip bereits integriert. Sie garantiert die medizinische Grundversorgung in allen Mitgliedstaaten der EU, aber nur im Rahmen der oben genannten Randbedingungen.

Auch bei medizinischen Notfällen in Ländern außerhalb der EU ist die gesetzliche Krankenversicherung in einer Reihe von Ländern von Nutzen, nämlich in allen Staaten, für welche ein Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik besteht. Man nennt diese Länder – bezeichnet nach dem gleichnamigen Abkommen – Schengen Staaten.

Gilt also für das Reiseland das Schengener Abkommen, so werden die Kosten im gleichen Umfang übernommen wie in den Reisezielen innerhalb der EU. Auch hier also nur bis zu der Summe, welche die entsprechende medizinische Versorgung in Deutschland gekostet hätte.

In beiden Fällen wird aber ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Viele beliebte Reiseziele, wie z. B. Tunesien, liegen außerhalb der EU und außerhalb des Schengen-Abkommens. Bei Reisen in diese Länder greift die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht, der Reisende ist schlichtweg nicht krankenversichert, was im Ernstfall katastrophale finanzielle und gesundheitliche Folgen haben kann. Bei Reisen in diese Länder ist eine komplette Abdeckung durch eine Auslandskrankenversicherung notwendig, auch geleistete Erstversorgungsmaßnahmen werden nicht erstattet.

 

Wer bezahlt im Notfall den Rücktransport nach Deutschland?

Das Worst-Case-Szenario
Ein wichtiges Thema beim Eintreten eines medizinischen Notfalls im Ausland ist der medizinische Rücktransport. Wenn z. B. am Urlaubsort die notwendige Behandlung nicht gewährleistet werden kann oder eine Behandlung über einen längeren Zeitraum hinweg erforderlich ist, so trägt der Patient – unabhängig davon, ob er sich in einem Schengen Staat befindet oder nicht – die Kosten für diesen Rücktransport aus eigener Tasche, auch wenn dieser überlebensnotwendig ist.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten für den medizinischen Rücktransport in der Regel nicht!

Diese Kosten – ähnlich wie die anfallenden Kosten längerer Klinikaufenthalte oder komplexer Untersuchungen – bewegen sich sehr schnell in einer Dimension, die selbst Besserverdienende in ein großes finanzielles Desaster stürzen können. Deshalb ist es sehr wichtig, bei der Wahl einer geeigneten Auslandskrankenversicherung darauf zu achten, dass der Rücktransport im Leistungsumfang des Anbieters eingeschlossen ist. Bei guten Anbietern entsprechender Reisekrankenversicherungen gehört der medizinisch indizierte Rücktransport inzwischen zum Standardprogramm. Trotzdem sollte man das Kleingedruckte unbedingt genau beachten.

Welche Art von Reisekrankenversicherung brauche ich?

Familienurlaub, Au Pair-Jahr oder spontaner Städtetrip
Das bestehende Angebot an verschiedenen Versicherungsformen ist inzwischen sehr groß. Hier ein Überblick über die wichtigsten Arten der Auslandskrankenversicherung. Angeboten werden vor allem:

Auslandskrankenversicherungen als Komplettpaket mit jährlicher Laufzeit, die weltweit alle anfallenden Reisen abdeckt, oft ist aber ein Limit an Tagen pro Jahr gesetzt, viele Anbieter versichern Reisen bis zu einer Dauer von maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr. Für Reisen, die dieses Zeitlimit überschreiten, muss dann für die zusätzlichen Tage eine spezielle Einmal-Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden, um die medizinische Notfallversorgung weiterhin zu gewährleisten.

Alternativ zu diesen Gesamtpaketen gibt es Reisekrankenversicherungen, die direkt in Zusammenhang mit einer bestimmten Reise – ausschließlich für die Dauer des geplanten Aufenthaltes – einmalig abgeschlossen werden können. Verlängert sich die Reise aus irgendeinem Grund, besteht kein Versicherungsschutz mehr.

Für Personen, die sich über längere Zeit am Stück im Ausland aufhalten, gibt es spezielle Auslandskrankenversicherungen, z. B. für Au-Pairs, Austauschstudenten, aktive Geschäftsreisende etc. Oft sind diese Verträge nach Jahren gestaffelt.

Zusätzlich bieten viele Versicherer Auslandskrankenversicherungen für bestimmte Reiseziele an, z. B. Reisen in die USA oder Australien, diese Versicherungen greifen aber nur innerhalb dieses Landes, so sind zum Beispiel Ausflüge im Rahmen eines des USA-Aufenthaltes ins angrenzenden Mexiko nicht abgesichert, auch Länder, die als Zwischen-Stopps während der An oder Abreise durchquert oder angeflogen werden, sind vom Versicherungsschutz einer länderspezifischen Krankenversicherung ausgeschlossen.

Einige Versicherer bieten auch Reisekrankenversicherungen im Rahmen der Reisebuchung für Familien, einige Versicherer sogar für Reisegruppen an.

 

Welche Leistungen sind bei einer Reisekrankenversicherung wichtig?

Notfallversorgung, Medikamente, Rücktransport u.v.m.
Auch hier gibt es inzwischen eine Vielfalt zum Teil komplexer Pakete mit verschiedenen Zusatzleistungen in den verschiedensten Bereichen der Krankenversorgung. Das Leistungsspektrum einer guten Auslandskrankenversicherung sollte folgende Punkte umfassen:

  • Ambulant ärztliche Behandlung und Diagnostik und Medikation im Notfall, nicht aufschiebbare Anschlussbehandlungen vor Ort.
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  • Stationäre Unterbringung im Krankenhaus sowie notwendige operative Behandlungen.
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  • Zahnarzt: Schmerzstillende Behandlungen, Notfüllungen, provisorische Reparatur von Zahnersatz.
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  • Medizinischer Krankenrücktransport nach Deutschland, wenn notwendig mit begleitendem medizinischen Personal.
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  • Bei chronisch kranken Patienten, z. B. Diabetiker: Sicherstellung der Rezeptierung sowie Kostenerstattung dauerhaft notwendiger Medikamente, z. B. Insulin.
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  • evt. Todesfallleistungen: Überführung nach Deutschland bzw. Bestattung im Ausland.

Die Leistungen der Auslandskrankenversicherung sollte man unbedingt mit den Leistungen der gesetzlichen KV abgleichen, um insgesamt dann während des Aufenthaltes im Ausland maximalen Versicherungsschutz zu genießen.

 

Wo finde ich die passende Reisekrankenversicherung?

Vor lauter Bäumen den Wald finden:
Zur Entscheidungsfindung bieten sich auch hier diverse Vergleichsportale an, in denen umfassend über Kosten, Dauer und Leistungen einzelner Anbieter informiert wird. Wichtige Aspekte bei der Recherche sind Reiseland, Reisedauer, Reisehäufigkeit. Ob monatliche Geschäftsreise nach London, Familienurlaub auf Bali oder Backpacktour rund um den Globus – alles unterschiedliche Randbedingungen, die bei der Suche einer geeigneten Versicherung mit optimalem Preis-Leistungsverhältnis relevant sind. Ein ausgiebiger Vergleich lohnt sich und schont die Reisekasse.

Bucht man eine Reise als Komplettpaket im Reisebüro oder in entsprechenden Portalen im Internet, so gibt es Unternehmen, die eine im Gesamtpaket der Buchung implizierte Reisekrankenversicherung anbieten. Aber auch hier gilt es, die angebotenen Leistungen genau zu überprüfen.

Bei der Recherche für einen optimalen Versicherungsschutz sollte man einige Fragen vorab im Hinterkopf behalten, um eine geeignete, individuell passende Lösung zu finden.

Wo genau sind die Grenzen meiner gesetzlichen Krankenversicherung bei dieser Reise, welche Leistungen muss ich zusätzlich versichern?

Welche Länder bereise ich? Greift dort das Schengen- Abkommen? (Hier hilft ein Blick auf die Homepage oder ein Anruf bei der betreffenden gesetzlichen Versicherung)

Wie oft und wie lange bin ich im Ausland? Ist eine Einmal-Versicherung oder ein Komplettpaket kostengünstiger?

Ist ein teurer Notfallrücktransport im Versicherungsschutz impliziert?

Bei Familienreisen: Muss jeder einzeln versichert werden oder gibt es ein Versicherungspaket für die ganze Familie?

TIPP! Es gibt inzwischen auch Anbieter von Kombipaketen, die im Rahmen eines Kreditkartenvertrages eine Auslandskrankenversicherung offerieren. Einige Banken bieten eine kostenlose Reisekrankenversicherung bei Abschluss einer Reisekreditkarte. Diese Variante ist in doppelter Hinsicht attraktiv, denn man spart nicht nur Kosten, sondern auch nach dem „Zwei-Fliegen-mit-einer-Klappe-Prinzip“ Verwaltungsaufwand und zusätzliche Karten im Reisegepäck.

 

Brauchen auch privat versicherte Personen eine Reisekrankenversicherung im Ausland?

Ich habe eine private Krankenversicherung:
Verfügt man ausschließlich über eine private Krankenversicherung anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung, so ist man bei den meisten Anbietern innerhalb Europas unbegrenzt, und weltweit mindestens für die Reisezeit von bis zu einem Monat im gleichen Umfang wie bei den gesetzlichen Krankenkassen weiterversichert.

Aber auch wenn man als Privatpatient einen stationären Regelleistungstarif abgeschlossen hat, sollte man genau prüfen, in welchem Umfang der jeweilige private Versicherer stationäre Kosten übernimmt, die im Ausland anfallen. Zusätzlich sollte man auch hier sicherstellen, ob die bestehende Privatversicherung – auch wenn sie einen weltweit integrierten Auslandsversicherungsschutz anbietet – alle wichtigen Punkte, wie z. B. Rücktransportkosten, abdeckt.

Verfügt man nur über eine private Zusatzversicherung für spezielle Wahlleistungen, welche ergänzend zur gesetzlichen KV abgeschlossen wurde, so ist man über die gesetzliche Krankenversicherung – zumindest in EU und Schengen Staaten – im Rahmen derer Leistungen abgesichert. Alle weiteren Leistungen müssen ebenfalls über eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abgedeckt werden, insbesondere der medizinische Rücktransport.

 

Wer bezahlt geplante Behandlungen im Ausland?

Ich habe mich für eine Zahnbehandlung im Ausland entschieden:
Deckt eine Reisekrankenversicherung auch Zahnarztbehandlungen im Ausland ab? Zahnersatz im Ausland wird immer beliebter. Überall locken Komplettangebote mit Reise, Behandlung und Unterkunft – besonders in osteuropäischen Ländern mit Spottpreisen für hochwertigen Zahnersatz.

Doch wer bezahlt diese Kosten? Wird eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung im Ausland geplant, muss man sich an erster Stelle gut über den Arzt und die gesetzliche Krankenkasse informieren. Im Vorfeld der Behandlung ist es sinnvoll, einen möglichst exakt ausgearbeiteten Behandlungsplan mit einem detaillierten Kostenvoranschlag zu beantragen.

Patienten, die für eine geplante Behandlung in ein anderes EU Land reisen, brauchen von der gesetzlichen Krankenkasse das Formular „E112“. Für die Abrechnung gibt es verschiedene Möglichkeiten: Wird vor der Behandlung keine Genehmigung von der Krankenkasse eingeholt, rechnet diese nach dem Kostenerstattungsverfahren ab. Dabei muss der Versicherte in Vorleistung treten. Die eingereichte Rechnung wird dann geprüft und entsprechend der vereinbarten Leistungen abgerechnet.

Auch hier bezahlen gesetzliche Krankenkassen nicht außerhalb der EU und der Schengen Staaten. Voraussetzung ist aber auch hier die Genehmigung in Form des „E112“-Formulars. Genehmigt wird maximal der Betrag, welcher in Deutschland für die Behandlung erstattet wird. Fahrtkosten und Übernachtungskosten im Hotel werden ebenfalls nicht übernommen.

In vielen Fällen aber muss man sich die Kostenübernahme aber vor Behandlungsbeginn von der Krankenkasse bestätigen lassen. Je nachdem auf welcher Grundlage die Abrechnung erfolgt, bekommt der Versicherte die Leistungen als Sachleistung, – sodass keine Vorleistung erforderlich ist – oder auf dem Weg der direkten Kostenerstattung.

Da geplante Behandlungen im Ausland sehr individuell sind, ist es hier besonders wichtig, sich im Einzelfall zuerst mit der gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um abzuklären, welche Leistungen zusätzlich durch eine Auslandskrankenversicherung abgedeckt werden müssen.

 

Was sonst noch zum Thema Reisekrankenversicherung wissenswert ist

Einige Tipps zum Schluss

Verreist man eher – wenn auch selten – spontan, bietet sich auf jeden Fall eine kostengünstige Jahresversicherung an, sodass man grundsätzlich auch bei z. B. Last Minute – Reisen, Überraschungsbesuchen oder kurzfristigen Geschäftsaufenthalten das ganze Jahr über abgesichert ist.

Vorsicht: Viele Policen von Jahresverträgen beinhalten nur eine gewisse Anzahl an Tagen im Jahr Schutz. Deshalb sollte man wissen, wenn das Tageslimit erreicht ist – verreist man eher öfters oder länger, bietet sich eine Versicherung ohne Tageslimit an.

Für Ultra-Kurzentschlossene gibt es an einigen großen deutschen Flughäfen die Möglichkeit, noch kurz vor Abflug eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Grundsätzlich bewahrt auch diese Last-Minute-Police im Notfall vor unnötigen Kosten, man sollte sich aber – auch im Abflugstress – die Zeit nehmen, den Vertrag vor dem unterschreiben genau durchzulesen und sicherstellen, dass die wichtigen Punkte wie z. B. Rücktransport etc. sicher im Leistungsrahmen enthalten sind.

In einigen Staaten ist die Einreise ohne Auslandskrankenversicherung gar nicht gestattet. Leichtsinnige Urlauber, die auf eigenes Risiko ohne Krankenversicherung in diese Länder einreisen, werden tatsächlich an den Flughäfen nicht abgefertigt.

Chronisch Kranke sind durch die Auslandskrankenversicherung alleine in der Regel nicht ausreichend geschützt, wenn eine Behandlungsmaßnahme im Ausland vorhersehbar ist. Diese Lücke müssen die betroffenen Patienten individuell durch ihre Krankenkasse abdecken.

Hat der Versicherungsnehmer eine Beschäftigung im Ausland, erhalten er und seine begleitenden Familienangehörigen die Leistungen, die das Sozialgesetzbuch vorsieht, in der Regel vom Arbeitgeber. Aber auch dann sollte man sich im jeweiligen Einzelfall detailliert über die genauen Leistungen und deren Grenzen informieren.

Eine neutrale Ansprechstelle für Informationen rund ums Thema Krankenversicherung im Ausland ist die nationale Kontaktelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, Informationen erhält man auch beim Europäischen Verbraucherzentrum.

Um ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen, ist es lohnenswert, sich vor dem geplanten Aufenthalt in Ruhe Zeit zu nehmen, eine geeignete und auf die individuellen Ansprüche optimierte Versicherung zu wählen. Deckt die Summe der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der gewählten Reisekrankenversicherung das gewünschte Spektrum ab, so kann man sich zurücklehnen und sich auf einen entspannten – weil abgesicherten – Urlaub freuen!