Du freust Dich auf Deinen wohlverdienten Urlaub – und dann erwischt es Dich: Fieber, Magen-Darm oder eine Verletzung machen die Erholung unmöglich. Doch was musst Du jetzt eigentlich tun, damit weder Deine Gesundheit noch Deine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber darunter leiden? Zunächst gilt: Auch im Urlaub musst Du eine Erkrankung offiziell melden. Informiere Deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich und lasse Dir eine ärztliche Bescheinigung ausstellen. Nur so können Deine verlorenen Urlaubstage später gutgeschrieben werden. Besonders wichtig wird es, wenn Du im Ausland krank wirst. Hier kann eine Auslandskrankenversicherung entscheidend sein, denn sie übernimmt Behandlungskosten, Rücktransport und weitere Leistungen, die Deine reguläre Krankenversicherung oft nicht abdeckt. Ohne diesen Schutz kann eine Erkrankung schnell teuer werden.
Damit Du weißt, welche Schritte wirklich wichtig sind und welche rechtlichen Regeln gelten, findest Du im nachfolgenden Text eine ausführliche Erklärung. So bist Du bestens vorbereitet, falls Dich die Krankheit ausgerechnet im Urlaub erwischt.
Krankmeldung im Urlaub – rechtliche Lage
Wer im Urlaub erkrankt, steht oft vor der Frage, welche rechtlichen Regeln gelten und wie sich die Krankheit auf die freien Tage auswirkt. Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass Krankheitstage unter bestimmten Voraussetzungen nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Entscheidend ist jedoch, dass die Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß nachgewiesen wird. Wir geben Dir einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber und praktische Hinweise, um im Ernstfall korrekt zu handeln.
Krankheit im Urlaub: Was passiert mit den Urlaubstagen?
- Wenn Du während Deines Urlaubs krank wirst, kann das Deine Erholung natürlich empfindlich stören. Gute Nachricht: Rechtlich zählt diese Krankheit meist nicht als Urlaub — zumindest nicht, wenn Du eine ärztliche Bescheinigung vorlegst. § 9 des Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sagt klar: „Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“
- Das bedeutet: Die Urlaubstage, an denen Du krank warst und ein ärztliches Attest hast, bleiben Dir erhalten und werden Dir — sofern nötig — erstattet bzw. schriftlich gutgeschrieben. Du kannst sie also später erneut als Erholungsurlaub nutzen.
- Damit das funktioniert, musst Du allerdings bei Krankheit im Urlaub unverzüglich handeln: Du solltest Deinen Arbeitgeber sofort informieren und — je nach Länge der Krankheit — eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Wenn Du im Urlaub krank wirst, besteht trotz Urlaubszeit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung so wie bei einer normalen Krankheit. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), namentlich § 3 EFZG.
- Das bedeutet: Dein Gehalt wird weiterhin gezahlt, und die Tage, an denen Du krank warst, werden nicht als Urlaub angerechnet sondern als Kranktage.
- Damit bleibt Dein Urlaub quasi „verschont“: Du verlierst durch die Krankheit nicht Deinen Anspruch auf Urlaub und musst Dich nicht doppelt „belasten“ lassen (Urlaub + Krankheit).
Wie läuft eine Krankmeldung vom Ausland aus ab?
- Auch wenn Du Dich im Ausland befindest, während Du krank wirst, gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie bei Krankheit im Inland: Du musst Deinen Arbeitgeber unverzüglich über Deine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren am besten sofort am ersten Tag der Krankheit. Das kann telefonisch, per E-Mail oder auf anderem vereinbarten Weg geschehen.
- Wenn Deine Krankheit länger andauert (oft ab dem dritten oder vierten Tag, je nach Arbeitgeberregelung), musst Du eine ärztliche Bescheinigung einreichen. Auch ein ärztliches Attest aus dem Ausland kann grundsätzlich anerkannt werden vorausgesetzt, es dokumentiert Deine Arbeitsunfähigkeit klar.
- Wichtig: Ohne ärztliches Attest kann der Arbeitgeber die Urlaubstage womöglich trotzdem als genommen zählen und damit Dein Recht auf Erholung einschränken. Deshalb solltest Du auf eine offizielle Krankschreibung achten.
Kann ich meinen Urlaub nach der Krankheit verlängern?
- Nicht einfach automatisch zumindest nicht dann, wenn Du nach Ende des ursprünglich genehmigten Urlaubs wieder arbeitsfähig bist. Der Urlaub endet zu dem vereinbarten Zeitpunkt; krankheitsbedingte Tage zählen nur dann nicht als Urlaub, wenn Du ein Attest vorlegst.
- Das heißt: Du darfst nicht einfach „dranhängen“ und Deine Erholungszeit verlängern schon gar nicht, ohne mit Deinem Arbeitgeber zu sprechen. Dein Arbeitgeber muss Dir den nicht genommenen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt gewähren.
- Wenn die Krankheit länger andauerte und Du zum Ende des Urlaubes noch krank bist, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer frühzeitig klären, ob und wie der Urlaub nachgewährt wird.
Krank vor dem Urlaub – darf ich trotzdem in den Urlaub fahren?
- Wenn Du bereits vor Deinem geplanten Urlaub krankgeschrieben bist, gilt: Krankheit und Urlaub schließen sich grundsätzlich aus. Das heißt, Urlaub dient der Erholung und Regeneration und krankgeschrieben solltest Du alles unterlassen, was Deine Genesung behindern könnte.
- Ob Du trotzdem in den Urlaub fahren darfst, hängt davon ab, ob der Arzt bestätigt, dass die Reise der Genesung nicht schadet also etwa, ob sie medizinisch unbedenklich und förderlich oder zumindest neutral für Deine Gesundheit ist. Manche Arbeitgeber bestehen auf eine entsprechende ärztliche Bestätigung.
- Ohne eine solche Bestätigung kann der Arbeitgeber verlangen, dass Du während der Krankschreibung zu Hause bleibst. Es droht im schlimmsten Fall, dass Deine Krankschreibung und damit auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung infrage gestellt werden.
Langzeiterkrankung: Wann verfallen die Urlaubstage?
- Was passiert, wenn Du langfristig krank bist und deshalb Deinen Urlaub im Kalenderjahr nicht nehmen kannst? Nach aktueller Rechtsprechung sind Urlaubstage, die wegen Krankheit nicht genommen werden konnten — etwa über mehrere Monate nicht sofort verloren.
- Genauer: Der Anspruch verfällt erst 15 Monate nach dem Ende des jeweiligen Urlaubsjahres. Das ergibt sich aus der Auslegung des Gesetzes durch den Bundesarbeitsgericht (BAG
- Das gilt grundsätzlich für den gesetzlichen Mindesturlaub. Solltest Du über diesen hinaus Mehrurlaub (z. B. vertraglich vereinbarte Zusatzurlaubstage) haben, kann die Situation komplizierter sein es lohnt sich, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu prüfen.
- Auch wenn Du nach der Krankheit wieder gesund bist, darf der Arbeitgeber Dich nicht zwingen, auf den Urlaub zu verzichten und der gesetzliche Urlaub bleibt Dir erhalten.
Was Du praktisch tun solltest, wenn Du im Urlaub krank wirst
- Sobald Du krank wirst am besten am ersten Tag Deinen Arbeitgeber informieren. Auch eine Meldung aus dem Ausland zählt.
- Einen ärztlichen Attest bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besorgen idealerweise mit klarer Angabe, dass Du arbeitsunfähig bist.
- Den Attest möglichst zeitnah dem Arbeitgeber (oder Betriebsrat / Personalabteilung) vorlegen, damit die Krankheitstage nicht als Urlaub gewertet werden.
- Wenn Du länger krank bist und Deinen Urlaub nicht nutzen konntest: rechtzeitig mit dem Arbeitgeber Rücksprache halten, damit der Resturlaub übertragen und zu gegebener Zeit gewährt wird.
Warum existiert diese Regelung – und was steckt dahinter?
- Der Hintergrund: Urlaub soll der Erholung und Regeneration dienen nicht dem Auskurieren von Krankheit. Deshalb sieht das Gesetz vor, dass Krankheit und Urlaub sich gegenseitig ausschließen. Wenn Du krank bist, kannst Du Dich nicht „erholen“ wie bei Urlaub; vielmehr brauchst Du Ruhe und Schonung.
- Gleichzeitig schützt das Gesetz Dich davor, durch eine Krankheit im Urlaub Nachteile zu haben also dass Dir Urlaubstage „verloren gehen“, nur weil Du unverschuldet krank geworden bist. Der Urlaub bleibt Dir erhalten.
- Und bei längerer Krankheit schützt die 15-Monats-Frist dafür, dass Du Deinen Urlaub später dennoch nehmen kannst solange Du fit bist und rechtzeitig mit Deinem Arbeitgeber absprichst.
Fazit
Wenn Du im Urlaub krank wirst oder Dich vorher krankmeldest mit ärztlicher Bescheinigung brauchst Du Dir in Sachen Urlaub keine großen Sorgen machen. Deine Krankheit darf nicht auf Deinen Urlaub angerechnet werden, und Du hast Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Urlaubstage bleiben erhalten und können später nachgewährt werden. Bei Langzeiterkrankung verfällt der Anspruch frühestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres und auch dann nur unter bestimmten Bedingungen. Wichtig ist: Sofort melden, Attest einreichen, kommunizieren. So schützt Du Deine Recht
Quellen:
Kuhl Rechtsanwälte Berlin Arbeitsrecht Siegen
TKK
Versicherungsschutz bei Krankheit im Ausland – was Du wissen musst
Wenn Du im Ausland krank wirst, kann das schnell unangenehm und teuer werden. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen Deine normale Krankenversicherung übernimmt und wann eine zusätzliche Reisekrankenversicherung sinnvoll oder sogar notwendig ist. Hier bekommst Du einen klaren Überblick, damit Du im Ernstfall geschützt bist.
Was deckt Deine klassische Versicherungskarte im Ausland ab?
In EU-Ländern und einigen weiteren Staaten
Wenn Du gesetzlich versichert bist, besitzt Du automatisch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Sie befindet sich auf der Rückseite Deiner normalen Gesundheitskarte. Mit ihr kannst Du Dich in allen EU-Mitgliedstaaten, sowie in Ländern wie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, medizinisch behandeln lassen.
Wichtig zu wissen:
- Du erhältst dort medizinisch notwendige Behandlungen, also alles, was nicht bis zur Rückkehr warten kann.
- Du wirst wie ein Einheimischer behandelt – das bedeutet: gleiche Rechte, aber auch gleiche Zuzahlungen.
- Es werden nur Leistungen übernommen, die in diesem Land Teil der staatlichen Versorgung sind.
Das klingt gut, kann aber auch Nachteile haben: Manche Länder haben niedrigere medizinische Standards oder verlangen höhere Eigenanteile. Diese musst Du selbst tragen, selbst wenn sie in Deutschland gar nicht anfallen würden.
In Nicht-EU-Ländern
Außerhalb der EU ist die Lage deutlich komplizierter.
In vielen Ländern übernimmt Deine deutsche Krankenversicherung gar keine Kosten. Das gilt besonders für beliebte Reiseziele wie:
- USA
- Kanada
- Thailand
- Türkei
- Australien
- Afrika allgemein
Einige Länder haben zwar Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland (z. B. Bosnien-Herzegowina, Türkei, Tunesien), aber hier gelten oft eingeschränkte Leistungen. Du solltest Dich vor jeder Reise genau informieren, was dort übernommen wird.
Generell gilt:
Ohne Reisekrankenversicherung musst Du außerhalb Europas im schlimmsten Fall alles selbst bezahlen – und das kann extrem teuer sein.
Warum brauchst Du eine Reisekrankenversicherung?
Eine Reisekrankenversicherung schließt die Lücken, die Deine normale Krankenversicherung lässt. Für Reisen außerhalb der EU ist sie eigentlich ein Muss – aber auch innerhalb Europas ist sie sehr empfehlenswert.
Hier sind die wichtigsten Gründe:
Schutz vor extrem hohen Kosten
- In manchen Ländern können schon einfache Behandlungen mehrere hundert Euro kosten. In den USA können Krankenhausaufenthalte schnell fünf- oder sogar sechsstellige Summen erreichen. Diese Kosten müsstest Du ohne Reisekrankenversicherung komplett selbst tragen.
Freie Arztwahl
- Anders als mit der EHIC kannst Du mit einer Reisekrankenversicherung häufig auch private Ärzte und Kliniken aufsuchen – ein Vorteil, wenn Du Wert auf schnelle Termine oder höhere Standards legst.
Kosten für Medikamente und Notfallbehandlungen
- Viele gesetzliche Kassen zahlen keine Medikamente im Ausland. Die Reisekrankenversicherung übernimmt das in der Regel problemlos.
Rücktransport nach Deutschland
- Der größte und wichtigste Unterschied:
Ein medizinisch sinnvoller oder notwendiger Rücktransport nach Deutschland wird nur von der Reisekrankenversicherung übernommen. - Ein solcher Rückflug kann – je nach Land – zwischen 10.000 und 100.000 Euro kosten. Deine Gesundheitskarte übernimmt davon keinen Cent.
Keine Selbstbeteiligung
- Reisekrankenversicherungen übernehmen in der Regel 100 % der Kosten – ohne Zuzahlungen.
Was kann eine Reisekrankenversicherung?
Der genaue Leistungsumfang hängt vom Anbieter ab, aber typische Leistungen sind:
- Ärztliche Behandlung im Ausland (ambulant und stationär)
- Arznei- und Verbandsmittel
- Notfalloperationen
- Schmerzbehandlungen (z. B. beim Zahnarzt)
- Unterkunft im Krankenhaus
- Krankenbesuch, wenn Du länger im Krankenhaus bleiben musst
- Medizinisch notwendiger oder sinnvoller Rücktransport
- Organisation von Rücktransporten und medizinischen Hilfen
- Hotline rund um die Uhr
Viele Versicherer bieten auch Tarife mit Zusatzleistungen wie Reha, Kinderbetreuung oder Nachsendung wichtiger Dokumente an.
Wo bekommst Du eine Reisekrankenversicherung?
Du kannst eine Reisekrankenversicherung ganz einfach abschließen:
- Bei Deiner gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, viele Kassen bieten günstige Zusatzversicherungen an.
- Bei Versicherungsunternehmen (z. B. HanseMerkur, Allianz, Ergo, ADAC, Debeka und viele mehr)
- Direkt online
Die Tarife kosten oft nur wenige Euro pro Jahr, besonders wenn Du eine Jahresversicherung für mehrere Reisen abschließt.
Unser Tipp:
Anbieter kostenloser Reisekreditkarten bieten in ihrem Leistungsspektrum günstige oder sogar kostenlose Reisekrankenversicherungen an.