Kreditkartengebühren und Steuererklärung

Person, die Dokumente mit Taschenrechner und Laptop überprüft.Du nutzt eine Kreditkarte oder ein Bankkonto regelmäßig für berufliche Zwecke? Dann kannst Du bestimmte Kreditkartenkosten und Bankgebühren möglicherweise steuerlich geltend machen. Dabei kommt es darauf an, ob die Kosten beruflich veranlasst sind und in welchem Umfang Du sie tatsächlich für Deine Arbeit nutzt. Auch Kontoführungsgebühren oder Kosten für bestimmte Bankdienstleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Doch welche Ausgaben erkennt das Finanzamt an? Wie trägst Du die Kosten in Deiner Steuererklärung ein und welche Nachweise solltest Du aufbewahren? In diesem Artikel erfährst Du, welche Möglichkeiten Du hast, Kreditkartenkosten und Bankgebühren steuerlich abzusetzen und worauf Du bei der Angabe Deiner Ausgaben beim Finanzamt besonders achten solltest.

 

Wann sind Bankgebühren steuerlich absetzbar?

  • Grundsätzlich kannst Du beruflich veranlasste Ausgaben als Werbungskosten geltend machen, wenn Du Arbeitnehmer bist. Voraussetzung ist, dass die Kosten mit Deiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Bei Selbstständigen und Unternehmern können entsprechende Ausgaben grundsätzlich als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
  • Bei einem privaten Girokonto ist die steuerliche Behandlung etwas komplizierter. Führst Du das Konto ausschließlich für private Zwecke, sind die dafür anfallenden Gebühren normalerweise nicht als Werbungskosten abziehbar. Anders kann es aussehen, wenn Du das Konto für berufliche Zahlungsvorgänge verwendest.
  • Nutzt Du beispielsweise ein Konto, um Dein Gehalt zu empfangen und beruflich bedingte Zahlungen abzuwickeln, können bestimmte Kosten unter Umständen berücksichtigt werden. Wichtig ist dabei, zwischen privaten und beruflichen Ausgaben zu unterscheiden.

 

Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung

  • Kontoführungsgebühren gehören zu den häufigsten Bankkosten, bei denen sich die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit stellt. Eine pauschale Aussage, dass Du sämtliche Gebühren vollständig absetzen kannst, ist jedoch nicht richtig.
  • Bei Arbeitnehmern kann grundsätzlich ein beruflicher Anteil der Kontoführungsgebühren als Werbungskosten infrage kommen. Entscheidend ist also, in welchem Umfang Dein Konto beruflich genutzt wird.
  • Wenn Du beispielsweise über Dein Girokonto ausschließlich oder überwiegend beruflich veranlasste Zahlungen abwickelst, kann ein entsprechender Anteil der Kosten steuerlich berücksichtigt werden. Bei einem gemischt genutzten Konto solltest Du daher darauf achten, den beruflichen Anteil nachvollziehbar zu bestimmen.
  • Für Dich bedeutet das: Bewahre Kontoauszüge und Gebührenabrechnungen auf, damit Du die tatsächlich entstandenen Kosten im Zweifelsfall belegen kannst.

 

Sind Kreditkartengebühren steuerlich absetzbar?

  • Auch bei Kreditkarten kommt es vor allem auf den Verwendungszweck an. Zahlst Du mit Deiner Kreditkarte ausschließlich private Einkäufe, sind die dafür anfallenden Kreditkartengebühren grundsätzlich keine beruflichen
  • Anders kann es sein, wenn Du die Kreditkarte für Deine berufliche Tätigkeit benötigst. Ein typisches Beispiel ist eine beruflich genutzte Kreditkarte, mit der Du Geschäftsreisen, Übernachtungen oder andere beruflich veranlasste Ausgaben
  • Entscheidend ist dabei nicht allein, dass Du die Kreditkarte gelegentlich für die Arbeit verwendest. Vielmehr sollte ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen den Kosten und Deiner beruflichen Tätigkeit bestehen.
  • Nutzt Du die Karte sowohl privat als auch beruflich, kann gegebenenfalls nur der beruflich veranlasste Anteil berücksichtigt werden. Eine vollständige steuerliche Berücksichtigung der Jahresgebühr wäre in diesem Fall nicht ohne Weiteres gerechtfertigt.

 

Was gilt bei beruflichen Ausgaben mit der Kreditkarte?

  • Eine wichtige Unterscheidung solltest Du zwischen den Kreditkartengebühren und den mit der Karte bezahlten Ausgaben machen.
  • Wenn Du beispielsweise auf einer Dienstreise ein Hotel mit Deiner Kreditkarte bezahlst, kann die berufliche Ausgabe grundsätzlich steuerlich relevant sein. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass auch sämtliche Kosten rund um die Kreditkarte selbst absetzbar sind.
  • Bei den Ausgaben kommt es darauf an, ob sie beruflich veranlasst sind und ob sie steuerlich berücksichtigt werden dürfen. Bei der Kreditkartengebühr ist dagegen die Frage entscheidend, ob die Karte selbst für Deine berufliche Tätigkeit erforderlich oder zumindest beruflich veranlasst ist.
  • Deshalb solltest Du die einzelnen Kosten möglichst getrennt betrachten und nicht einfach sämtliche Kreditkartenumsätze als berufliche Ausgaben ansetzen.

 

Bankgebühren bei beruflichen Überweisungen

  • Auch einzelne Gebühren für Bankdienstleistungen können einen steuerlichen Bezug haben. Das kann beispielsweise bei Kosten für beruflich veranlasste Überweisungen oder andere Bankvorgänge der Fall sein.
  • Für Arbeitnehmer gilt auch hier: Der berufliche Zusammenhang muss erkennbar sein. Zahlst Du beispielsweise eine Gebühr für eine private Überweisung, handelt es sich nicht um eine beruflich veranlasste Ausgabe.
  • Bei Selbstständigen kann die Situation anders aussehen. Gebühren, die im Zusammenhang mit betrieblichen Zahlungsvorgängen entstehen, können grundsätzlich als Betriebsausgaben in Betracht kommen. Dazu können beispielsweise Kosten für ein Geschäftskonto oder bestimmte Zahlungsdienstleistungen gehören.

 

Kreditkarte beruflich und privat nutzen

  • Besonders häufig wird eine Kreditkarte sowohl beruflich als auch privat eingesetzt. In diesem Fall solltest Du die Kosten nicht pauschal als vollständig beruflich veranlasst angeben.
  • Stattdessen ist eine Aufteilung erforderlich, sofern eine solche Aufteilung möglich und steuerlich relevant ist. Je besser Du nachvollziehbar dokumentierst, welche Nutzung beruflich und welche privat erfolgt, desto leichter kannst Du den beruflichen Anteil erklären.
  • Hilfreich ist beispielsweise eine Übersicht über die beruflichen Kreditkartenzahlungen. Daraus sollte hervorgehen, wann und wofür die Karte beruflich eingesetzt wurde. Bei einer gemischten Nutzung solltest Du außerdem darauf achten, private Ausgaben eindeutig von beruflichen Kosten zu trennen.

 

Welche Nachweise solltest Du aufbewahren?

  • Eine gute Dokumentation kann Dir die steuerliche Behandlung deutlich erleichtern. Zu den wichtigen Unterlagen gehören beispielsweise Kreditkartenabrechnungen, Kontoauszüge, Gebührenaufstellungen und Rechnungen.
  • Aus den Unterlagen sollte möglichst hervorgehen, welche Kosten tatsächlich entstanden sind und welchen beruflichen Zweck sie hatten. Bei einer Kreditkarte kann beispielsweise die Jahresabrechnung die Höhe der Jahresgebühr belegen.
  • Zusätzlich solltest Du bei beruflich veranlassten Zahlungen die dazugehörigen Rechnungen und Belege aufbewahren. So kannst Du bei Rückfragen nachvollziehbar darlegen, warum eine Ausgabe beruflich entstanden ist.

 

Wo trägst Du die Kosten in der Steuererklärung ein?

  • Als Arbeitnehmer werden beruflich veranlasste Bank- und Kreditkartenkosten grundsätzlich im Bereich der Werbungskosten berücksichtigt. Welche konkrete Zeile oder welches Feld Du verwenden musst, kann sich mit Änderungen der Steuerformulare und der verwendeten Steuersoftware ändern.
  • Bei Selbstständigen und Unternehmern werden betrieblich veranlasste Bankgebühren grundsätzlich im Rahmen der Betriebsausgaben berücksichtigt. Hier gelten teilweise andere Regeln als bei Arbeitnehmern.
  • Wenn Du Deine Steuererklärung über eine Steuersoftware erstellst, wirst Du in der Regel Schritt für Schritt zu den entsprechenden Ausgaben geführt. Bei Unsicherheiten kann es sinnvoll sein, die aktuelle Anleitung der Finanzverwaltung oder fachkundige steuerliche Beratung heranzuziehen.

 

Was ist mit Pauschalen?

  • Bei der steuerlichen Behandlung von Kontoführungsgebühren können Pauschalen eine Rolle spielen. Dabei solltest Du jedoch genau unterscheiden, ob es sich um eine gesetzlich vorgesehene Pauschale, eine Vereinfachungsregel oder um eine tatsächliche Kostenabrechnung handelt.
  • Eine Pauschale bedeutet nicht automatisch, dass Du beliebige Bank- oder Kreditkartenkosten zusätzlich in voller Höhe absetzen kannst. Entscheidend ist immer, welche steuerlichen Regeln für Deine persönliche Situation gelten.
  • Informiere Dich daher vor Abgabe Deiner Steuererklärung über die aktuell geltenden Regelungen. Gerade bei Pauschalen können sich Details im Laufe der Zeit ändern.

 

Typische Fehler beim Absetzen von Bankgebühren

  • Ein häufiger Fehler besteht darin, sämtliche Bankkosten als berufliche Ausgaben anzusetzen. Private Kontoführungsgebühren oder Kreditkartenkosten für private Einkäufe sind jedoch nicht allein deshalb steuerlich absetzbar, weil Du die Karte gelegentlich auch beruflich verwendest.
  • Problematisch kann außerdem sein, dass Belege fehlen oder der berufliche Zusammenhang nicht nachvollziehbar ist. Wenn Du beispielsweise eine Kreditkarte für eine Dienstreise genutzt hast, solltest Du die entsprechende berufliche Reise und die dazugehörigen Ausgaben dokumentieren.
  • Auch eine doppelte Berücksichtigung solltest Du vermeiden. Eine Ausgabe darf nicht gleichzeitig an mehreren Stellen steuerlich geltend gemacht werden.

 

Fazit: Welche Kosten kannst Du geltend machen?

  • Ob Du Kreditkartenkosten und Bankgebühren beim Finanzamt geltend machen kannst, hängt vor allem von der beruflichen beziehungsweise betrieblichen Veranlassung ab. Private Kosten bleiben grundsätzlich außen vor. Bei gemischter Nutzung kann unter bestimmten Voraussetzungen der berufliche Anteil berücksichtigt werden.
  • Für Dich bedeutet das: Prüfe jede Ausgabe einzeln, bewahre die entsprechenden Belege auf und dokumentiere den beruflichen Zusammenhang. Bei Arbeitnehmern erfolgt die Berücksichtigung grundsätzlich im Bereich der Werbungskosten, während Selbstständige entsprechende betriebliche Kosten als Betriebsausgaben behandeln können.
  • Da sich steuerliche Regelungen ändern können und die konkrete Behandlung von Deiner persönlichen Situation abhängt, solltest Du bei größeren Beträgen oder komplizierten Fällen prüfen, welche aktuellen Vorgaben gelten. So stellst Du sicher, dass Du nur die Kosten ansetzt, die tatsächlich steuerlich berücksichtigt werden können.